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Forum Privatheit um 21 Monate verlängert

Nach erfolgreichen 3 1/4 Jahren endet am 31.3.,2017 die erste Phase des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt. Die Arbeiten werden aber zumindest bis Ende 2018 in einer zweiten Förderphase fortgesetzt.

Das “Forum Privatheit II” umfasst neben den bisherigen Partnern auch das Fachgebiet Sozialpsychologie an der Universität Duisburg-Essen (Prof. Dr. Nicole Krämer).

Im Fokus stehen diesmal vier thematische Schwerpunkte: Privatheit im Kontext von Regulierung der digitalen Welt, Verbraucherverhältnisse und Geschäftsmodelle in der Datenökonomie , Soziale In-/Exklusion sowie Gestaltung von technischem und gesellschaftlichem Wandel.

Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser vier Themen führt zu einem besseren Verständnis darüber, wie gewandelte Vorstellungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten das Datenschutz- recht beeinflussen. Auch die andere Seite wird betrachtet: Inwiefern verändern neue gesetzliche Datenschutzregeln die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an den Umgang mit personenbezogen Daten und die Datenschutzpraktiken? Gleichermaßen ermöglichen die Arbeiten des Privacy-Forums vertiefte Einblicke in neuartige, durch die Digitalisierung angestoßene Wertschöpfungsprozesse und die damit einhergehen- den Veränderungen der sozialen Machtstrukturen in der datengetriebenen Wirtschaft. Auf dieser Basis erarbeitet das Forum Empfehlungen zur technisch, organisatorisch und rechtlich wünschenswerten Gestaltung digitaler Technologien.

Book on “Security, Privacy and Surveillance” published

Surveillance, Privacy and Security: Citizens’ Perspectives (PRIO New Security Studies)

edited by Michael Friedewald , J Peter Burgess , Johann Čas, Rocco Bellanova , Walter Peissl 

Routledge 2017, ISBN978-1138649248, 272 pages

This volume examines the relationship between privacy, surveillance and security, and the alleged privacy-security trade-off, focusing on the citizen’s perspective. It is based on talks given at the joint conference of the PRISMS, SurPRISE and PACT FP7 projects held in Vienna in November 2015.

Recent revelations of mass surveillance programmes clearly demonstrate the ever-increasing capabilities of surveillance technologies. The lack of serious reactions to these activities shows that the political will to implement them appears to be an unbroken trend. The resulting move into a surveillance society is, however, contested for many reasons. Are the resulting infringements of privacy and other human rights compatible with democratic societies? Is security necessarily depending on surveillance? Are there alternative ways to frame security? Is it possible to gain in security by giving up civil liberties, or is it even necessary to do so, and do citizens adopt this trade-off? This volume contributes to a better and deeper understanding of the relation between privacy, surveillance and security, comprising in-depth investigations and studies of the common narrative that more security can only come at the expense of sacrifice of privacy. The book combines theoretical research with a wide range of empirical studies focusing on the citizen’s perspective. It presents empirical research exploring factors and criteria relevant for the assessment of surveillance technologies. The book also deals with the governance of surveillance technologies. New approaches and instruments for the regulation of security technologies and measures are presented, and recommendations for security policies in line with ethics and fundamental rights are discussed.

Apart from the hardcover edition, there is also an e-book that is available via green way open access.

CPDP Panel des Forum Privatheit zu “Conversational Agents”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt hat bei der jährlichen Konferenz “Computer, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017) eine Paneldiskussion zum Thema “CONVERSATIONAL AGENTS: A THREAT TO PRIVACY?” organisiert.

Vortragende waren Hamza Harkous, École Polytechnique Fédérale de Lausanne (CH), Ewa Luger, Design Informatics Group, University of Edinburgh (UK), Astrid Rosenthal-van der Pütten, University of Duisburg-Essen (DE), Michael Schlüter, GfK (UK), Moderator:  Max Braun, University of Hohenheim (DE)

 

“Seven types of Privacy” discussed at CPDP 2017

At this year’s Conference “Computers, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017), I discussed typologies of privacy in a panel organised by Bart-Japp Koops.

Revisited work done in the PRESCIENT project some time ago and made clear that typologies are not an end in themselves but are useful instruments to structure the thinking about social phenomena and therefore need to be updated regularly.

VideoPresentation slides (2017) and Original Paper authored together with Rachel Finn and David Wright (2013)

 

e-Sides project is starting officially in January 2017

The e-Sides-project, a coordination and support action in the field of privacy-preserving big data technologies is starting officially on 19 January 2017 with a kick-off-meeting in Luxembourg. The kick-off meeting is co-located with the Information and Networking Days on Horizon 2020 Big Data PPP’s which is taking place on 17 and 18 January 2017. e-Sides will complement the research on privacy-preserving big data technologies, by analysing, mapping and clearly identifying the main societal and ethical challenges emerging from the adoption of big data technologies, conforming to the principles of responsible research and innovation; setting up and organizing a sustainable dialogue between industry, research and social actors, as well as networking with the main Research and Innovation Actions and Large Scale Pilots and other framework programme projects interested in these issues.

Just published: Smart Technologies – Workshop on Challenges and Trends for Privacy in a Hyper-connected World

Baur-Ahrens, A.; Bieker, F.; Friedewald, M. et al. (2016): Smart Technologies – Workshop on Challenges and Trends for Privacy in a Hyper-connected World. In: Aspinall, D.; Camenisch, J. et al. (Hrsg.): Privacy and Identity 2015, IFIP AICT, vol. 476. Cham: Springer, S. 111-128.

In this workshop we addressed what it means to live in a smart world with particular regard to privacy. Together with the audience, we discussed the impacts of smart devices on individuals and society. The workshop was therefore interdisciplinary by design and brought together different perspectives including technology, data protection and law, ethics and regulation. In four presentations, a range of issues, trends and challenges stemming from smart devices in general and smart cars in particular – as one example of an emerging and extensive smart technology – were raised. In the discussion, it became clear that privacy and its implementation are at the core of the relationship between users on the one side and smart appliances as well as the technical systems and companies behind them on the other and that there is an ongoing need to broaden the understanding of privacy in the direction of a social and collective value.

Just published: Modelling the relationship between privacy and security perceptions and the acceptance of surveillance practices

Friedewald, M.; van Lieshout, M.; Rung, S. (2016): Modelling the relationship between privacy and security perceptions and the acceptance of surveillance practices. In: Aspinall, D.; Camenisch, J. et al. (Hrsg.): Privacy and Identity 2015, IFIP AICT, vol. 476. Cham: Springer (IFIP Advances in Information and Communication Technology, 476), S. 1-18.

The relationship between privacy and security is often but falsely understood as a zero-sum game, whereby more security can only be achieved by sacrifice of privacy. Since this has been proven as too simplistic this chapter explores what factors are influencing people’s perceptions of privacy and security in the context of security-oriented surveillance practices. We are presenting a model showing that structural elements such as trust in the institutions that are implementing and operating surveillance systems are crucial for the acceptability while individual factors such as age, gender or region of living are less important than often assumed.

The Privacy and Security Mirrors (PRISMS) survey data now publicly available

Now available in GESIS – Data Archive for the Social Sciences: Survey  Data from the project “The Privacy and Security Mirrors (PRISMS) – Towards a European Framework For Integrated Decision Making” under number ZA6296.

Primary researchers of this study are:
Szekely, Iván, Eötvös Károly Policy Institute
Raab, Charles, University Edinburgh
van der Ploeg, Irma, University Maastricht
Gutwirth, Serge, Vrije Universiteit Brussels
Wright, David, Trilateral Research Ltd.
van Lieshout, Marc, Dutch Organization for Applied Scientific Research
Skinner, Gideon, Ipsos MORI
Friedewald, Michael, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)

Dataset: 1.0.0 (01.07.2016) doi:10.4232/1.12559

Access class: A – Data and documents are released for academic research and teaching.

More information is available at the data catalogue: study description.

Suggested citation:

Friedewald, Michael; Skinner, Gideon; van Lieshout, Marc; Wright, David; Gutwirth, Serge; van der Ploeg, Irma; Raab, Charles; Szekely, Iván (2016): The Privacy and Security Mirrors (PRISMS) – Towards a European Framework For Integrated Decision Making. GESIS Datenarchiv, Köln. ZA6296 Datenfile Version 1.0.0, doi:10.4232/1.12559

Policy Paper zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz bleibt weitgehend Aufgabe der Mitgliedsstaaten

Am 4. Mai 2016 wurde die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung verkündet, die den Datenschutz in der EU stärken soll. Das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordinierte Forum Privatheit veröffentlicht zu diesem Anlass ein neues Policy Paper, das sich mit der Ausgestaltung der Grundverordnung befasst. Darin geben die Autoren eine Einschätzung ab, ob die zentralen Ziele einer Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts sowie eine Wettbewerbsangleichung erreicht werden.

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist bei Datenschützern, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen die Hoffnung nach einer Stärkung des Datenschutzes in der EU verbunden. Insbesondere drei große Ziele sind an die Grundverordnung geknüpft: Diese soll zum einen zu einer Harmonisierung bzw. zu einheitlich geltenden Datenschutzregeln in Europa führen. Darüber hinaus soll mit ihr das Datenschutzrecht modernisiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst werden. Ein drittes Ziel besteht in einer Wettbewerbsangleichung, also einer Stärkung des EU-Binnenmarkts durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen.

Im neuen Policy Paper “Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Ist das Datenschutzrecht nun für heutige Herausforderungen gerüstet?” nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forum Privatheit zur Grundverordnung Stellung. In Bezug auf eine Vereinheitlichung der Datenschutz-Regelungen in Europa benennt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Mitautor des Policy Papers und Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Universität Kassel, zwei hierfür hinderliche Aspekte: “Die Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet 70 Öffnungsklauseln, die bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung – insbesondere im gesamten öffentlichen Bereich –, den Betroffenenrechten, Erlaubnistatbeständen, dem Beschäftigungsdatenschutz oder der Meinungs- und Informationsfreiheit Regelungen an die EU-Mitgliedsstaaten überträgt. Hinzu kommt, dass diese Regelungen sehr abstrakt bleiben und von den Mitgliedsstaaten auf Basis ihrer eigenen Rechtstradition ausgelegt werden.” Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts wird so laut Roßnagel verhindert und stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ziel einer Wettbewerbsangleichung in Europa wird verfehlt

Ein zweites zentrales Ziel der Verordnung besteht in einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen. Das Policy Paper gelangt zu dem Schluss, dass auch dieses Vorhaben nicht erfüllt wird. Der Grund dafür liegt ebenfalls an möglichen unterschiedlichen Interpretationen der abstrakten Datenschutz-Regelungen durch die Mitgliedsstaaten. Allerdings kann ein Datenschutz-Ausschuss auf europäischer Ebene hier künftig eine bestimmte Auslegung der Grundverordnung festlegen – für Gerichte sind diese Beschlüsse aber nicht verbindlich, sondern sie stellen lediglich Empfehlungen dar.

Das dritte Ziel einer Modernisierung des Datenschutzrechts wird von der Grundverordnung teilweise erreicht. Einen zentralen Fortschritt sehen die Autoren des Policy Papers im “Marktortprinzip”: Demnach soll nicht mehr der Ort der Datenverarbeitung für die Anwendung des Datenschutzrechts entscheidend sein, sondern die Frage, ob Daten von sich in der EU aufhaltenden Personen verarbeitet werden. Außerdem sieht die Verordnung empfindliche Sanktionen bei Nichtbeachtung des Datenschutzes vor, die bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von Unternehmen ausmachen können. Dr. Michael Friedewald, der das Forum Privatheit am Fraunhofer ISI koordiniert und ebenfalls am Policy Paper mitgewirkt hat, weist auf weitere Verbesserungen hin: “Zum Beispiel bieten Datenschutz-Folgenabschätzungen künftig die Möglichkeit, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz abzuschätzen und diese gering zu halten.”

Risikoneutralität ist ein Defizit der neuen Grundverordnung

Neben diesen positiven Aspekten weist das Policy Paper auch auf Schwachstellen hin, die einer Modernisierung des Datenschutzrechts im Wege stehen. So dürfen personenbezogene Daten weiterhin über Umwege erhoben werden. Zudem reicht in Zukunft ein berechtigtes Interesse eines Dritten – etwa eines Unternehmens – aus, um persönliche Daten zu verarbeiten. Das größte Manko der Verordnung ist aber ihre Risikoneutralität: Sie enthält keine einzige spezifische Regelung zu den großen Herausforderungen moderner Informationstechniken wie Big Data, Ubiquitous Computing, Cloud Computing oder vielen anderen Grundrechtrisiken. Auch beinhaltet die Grundverordnung Transparenzpflichten, diese sind jedoch durch Grundrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte weitgehend eingeschränkt.

Angesichts der vielen Schwachstellen der Datenschutz-Grundverordnung fällt das Fazit im Policy Paper eindeutig aus: Eine Harmonisierung und Wettbewerbsangleichung des EU-Datenschutzrechts wird gar nicht, eine Modernisierung nur teilweise erreicht. Die Datenschutz-Regelungen der Mitgliedsstaaten haben zudem weiter Bestand. Insgesamt wurden damit viele Chancen zur Stärkung des Datenschutzes in der EU verpasst. Dennoch gibt es wie im Falle des “Marktortprinzips” auch Fortschritte. Bevor die Grundverordnung in den kommenden zwei Jahren allerdings in Kraft treten kann, sind die Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden, Verbände, der Europäische Datenschutz-Ausschuss sowie der europäische Gesetzgeber gefragt, so schnell wie möglich ergänzende rechtssichere und risikoadäquate Regelungen zu treffen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

White Paper “Datenschutz-Folgenabschätzung”

Folgenabschätzungen als „Frühwarnsysteme“ für einen verbesserten Datenschutz

Ein neues White Paper des Forum Privatheit, das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordiniert wird, befasst sich mit der möglichen Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und gibt Hilfestellungen zu deren praktischer Durchführung. Weil diese Instrumente mit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 für Technologieanbieter und Systembetreiber verpflichtend werden, stellt das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ bereits jetzt erste grundlegende Informationen zu dieser Neuerung bereit. Die Folgenabschätzungen sollen Technikanbietern, Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie der Öffentlichkeit helfen, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz wirksam abzuschätzen und diese von vornherein so gering wie möglich zu halten.

Bei der Nutzung vieler Dienste und Angebote im Internet wie etwa beim Online-Shopping, in sozialen Netzwerken oder selbst auf den Webseiten staatlicher Behörden werden häufig personenbezogene Daten gesammelt. Nutzerinnen und Nutzer können sich dieser Praxis bislang nur entziehen, wenn sie bestimmte Angebote ausdrücklich nicht nutzen – oder sich mit der Datensammlung einverstanden zeigen. Die dadurch entstehenden Risiken sind in der Öffentlichkeit bislang nur wenig bekannt, obwohl Medien immer wieder über Datenmissbrauch oder Datenpannen berichten.

Um künftig die Gefahren durch Datenverarbeitungspraktiken besser beurteilen zu können, müssen viele Technikanbieter und Systembetreiber ab 2018 bei ihren Angeboten und Diensten Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen. Bisher ist jedoch offen, wie und nach welchen Kriterien dies genau erfolgen soll. Das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ des Forum Privatheit setzt hier an und erarbeitet erste Grundzüge zur Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen und deren praktischer Durchführung. Die Auseinandersetzung hiermit ist auch deshalb wichtig, da die EU-Mitgliedsstaaten nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016  unmittelbar damit beginnen werden, diese bis 2018 in die Praxis umzusetzen.

Dr. Michael Friedewald, der am Fraunhofer ISI zur Auswirkung von neuen Technologien auf Datenschutz und Privatheit forscht und einer der Mitautoren des White Papers ist, hebt die große Bedeutung der Folgeabschätzungen hervor: “Datenschutz-Folgenabschätzungen ermöglichen nicht nur eine bessere Einschätzung der Risiken durch bestehende datenverarbeitende Technologien, sondern sie weisen auch frühzeitig und während des Entwicklungsstadiums als eine Art ‘Frühwarnsystem’ auf eventuelle negative Konsequenzen für den Datenschutz hin. Bestehende Datenschutz-Mängel lassen sich damit rechtzeitig erkennen und noch während der Technologieentwicklung korrigieren. Der Datenschutz wird damit im Sinne des ‘Privacy by Design’ bei der Einführung neuer Geräte oder Anwendungen von vornherein besser integriert”.

Die künftig gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzungen bringen für ganz unterschiedliche Zielgruppen Vorteile mit sich: So könnten Technikanbieter und Systembetreiber die Technologieentwicklung besser steuern und sich spätere Nachbesserungen beim Datenschutzes sparen. Durch die Vermeidung von Datenpannen erübrigen sich zudem Kosten für deren Behebung, mögliche Schadenersatzansprüche und Imageschäden in der Öffentlichkeit. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft auf Basis der Folgenabschätzungen einfacher entscheiden können, welche Online-Angebote sie nutzen wollen oder nicht. Über Zertifikate wäre es zum Beispiel schnell überprüfbar, ob Anbieter oder Betreiber Betroffenenrechte berücksichtigt haben – und die Unternehmen könnten hierdurch ihren Willen zur Achtung dieser Rechte zum Ausdruck bringen.

Neben den Technologieanbietern und Nutzern wären die Datenschutz-Folgeabschätzungen vor allem für Aufsichtsbehörden hilfreich. Die Durchführung standardisierter Folgenabschätzungen hat für Aufsichtsbehörden etwa den Vorteil, dass sie ihre Aufsichtspflicht in Zukunft besser wahrnehmen und mögliche Schwächen beim Datenschutz oder Rechtsverstöße schneller erkennen können. Zudem wären sie für Technologieanbieter und Systembetreiber eine geeignete Anlaufstelle, um Hilfestellungen zur Verbesserung von Produkten oder ihrer gesamten Datenverarbeitungspraxis zu bekommen.

Damit Datenschutz-Folgenabschätzungen in Zukunft ihr Potenzial gänzlich entfalten können, sollten sie mehrfach – und nicht nur einmal, etwa zu Beginn eines Produktlebenszyklus – durchgeführt werden. Damit ließe sich die gängige Sammelpraxis insgesamt verändern und Unternehmen für die stärkere Achtung von Bürgerrechten sensibilisieren, die sie häufig nicht im Detail kennen. “Steuerungsdilemmata” und verspätete Nachbesserungen zur Stärkung des Datenschutzes am Ende der Entwicklungsphase würden damit obsolet, was allen betroffenen Seiten zugutekäme.