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Press Release: Political micro-targeting needs regulation to avoid harm for democracy

The German research consortium Forum Privacy invited experts and interested citizens to discuss the highly topical question of whether and to what extent political micro-targeting damages democratic processes – and how regulatory authorities should respond.


Advertising surrounds us daily, whether in newspapers, on television, on posters or in social networks. But what if advertising on the Internet is used to spread political propaganda? And what if the advertisements are tailored to the individual addressees without them noticing? These questions were discussed by researchers and practitioners on 30 January at the CPDP in Brussels. The Forum Privacy member Dr Nicholas Martin noted that “the use of such micro-targeted ads for political purposes online had been pioneered in the USA and seems to be spreading to continental Europe, but only gradually and unevenly.” Regulators would still have a chance to get ahead of the curve. The political scientist, who works at the Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, added: “Micro-targeting is about conveying personalized political messages to voters that correspond to their individual interests, convictions, socio-economic circumstances and even their psychological profile.”

„Political micro-targeting has an impact on democratic processes in the EU“ 

Katerina Pouliou, legal officer at the European Data Protection Supervisor (EDPS), stressed in particular the implications and consequences for the European Union: „It is true that micro-targeting for political purposes is an old and extensive practice in the US, however there is progressively more evidence that similar practices have been brought to the EU as well. The EDPS opinion on online manipulation and personal data shed some light on the topic, and so have done a number of national DPAs by developing rules or guidelines on  data processing for political purposes. The intensified discussions in the EU, both on EU Institutions and national level, during the last years, constitute a clear indication that online political micro-targeting practices already have an impact on EU citizens’ civic engagement in decision-making and on public involvement in democratic processes”.

“Clear risks to the democratic process” – „Social Networks offer an ideal breeding ground for micro-targeting“ 

The scientific community and the regulatory authority agreed that micro-targeting and the increase in micro-targeting pose clear risks to the democratic process. “It is therefore incumbent upon regulators to step in,” argued Martin. The use of social bots as part of micro-targeting strategies, often referred to as computational propaganda, was also discussed. “Social-psychological studies such as those of the famous communications scientist Elisabeth Noelle-Neumann showed as early as 1974 that people tend to accept majority opinion because they are afraid of isolation and fear negative consequences if they join the supposed minority,” said Forum Privacy member Dr Elias Kyewski, media psychologist at the University of Duisburg-Essen. In his opinion, the interactivity in social networks and the presentation of user-generated comments „offer an ideal breeding ground for the use of micro-targeting“.

<Forum Privacy> is an interdisciplinary German research consortium funded by the Federal Ministry of Education and Research to address the increasingly urgent questions of privacy and data protection. It provides a platform for exchange between academics, policy-makers, technologists and citizens. 

Dr. Michael Friedewald 
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Project Coordinator of Forum Privacy

Dr. Elias Kyewski
University of Duisburg-Essen, Department of Social Psychology: Media and Communication
Member of Forum Privacy

Dr. Nicholas Martin
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Member of Forum Privacy

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Press Officer Forum Privacy
Member of Forum Privacy
E-Mail: barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
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„Wer bei Digitalisierungsfragen nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung“

Presseinformation Forum Privatheit

16.10.2018


Auf einer Podiumsdiskussion des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutierten ExpertInnen und BürgerInnen in München darüber, was notwendig ist, um der Digitalisierung eine Richtung zu geben, die auch die Interessen der DatennutzerInnen angemessen berücksichtigt.

Als Informatikerin steht „Forum Privatheit“-Mitglied Marit Hansen den Chancen der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Als Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein weiß sie jedoch auch um die Schattenseiten und plädiert für eine umsichtige Datennutzung, die die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt. Sie jedenfalls will keine Digitalisierung um jeden Preis. „Wir halten das Wie für sehr entscheidend. Datenschutzfreundliche Techniklösungen aus der Forschung bieten hier interessante Ansätze und müssen nun in die Praxis kommen.”

Politik heißt, das Gute zu fördern und das Schlechte zu behindern

In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen“ im BMBF: „Es geht nicht nur darum, mit Hilfe von Digitalisierung das Neue in die Welt zu bringen. Es geht darum, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeit, auf die Richtung kommt es an. Wer nur über Ethik redet, kommt nicht voran. Aber wer gar nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung.“ Für Unternehmensberater Wolf Ingomar Faecks, der Konzerne bei digitalen Transformationsprozessen begleitet, agiert Deutschland bei der Digitalisierung bislang nicht schnell genug: „Andere Länder und Unternehmen beschleunigen, während wir rückwärtsgewandte Aufklärung betreiben. Unsere Koketterie mit digitalem Unwissen hat uns nicht weitergebracht.“ Dem hält der niederländische Wissenschaftler und Netz-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink entgegen, dass wir nicht mehr nur in Richtung Anwendung denken sollten, sondern auch in Richtung Verbraucherschutz. Die Forschungslandschaft müsse umdenken, ebenso Brüssel. Von Deutschland erhofft er sich – wie zu Zeiten der Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – eine Vorreiterrolle.

Datenschutz sollte Verkaufsargument sein

Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht auch der Soziologe und Verbraucherschutzexperte Prof. Dr. Jörn Lamla. „Die Herausforderung besteht aber darin, die Chancen zu priorisieren. Zurzeit gibt es leider nur eine Perspektive: profitable ökonomische Wertschöpfung. Doch das ist nur einer von mehreren Wertgesichtspunkten, um die es in der Datenökonomie geht.“ Grundsätzlich gebe es „schwache und starke Interessen“. „Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen, die die Verbraucherinteressen schützen, wie etwa TÜV, Kartellämter, Datenschutzbehörden oder auch Verbraucherschutzverbände, für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben noch richtig aufgestellt sind – oder ob Verbraucherpolitik nicht stärker in die Technikgestaltung selbst einbezogen werden muss.“ Die Anwesenheit des Wirtschaftsvertreters Faecks nutzt er für einen entsprechenden Wunsch: „Unterstützen Sie die Entwicklung eines Geschäftsmodells, das aufgrund der offensiven Einbeziehung von Daten- und Verbraucherschutz ein attraktives Gegenmodell zum vorherrschenden oder chinesischen Modell darstellt – und lassen Sie uns dieses gemeinsam zum Exportschlager machen!“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
thess@bwl.lmu.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
+49 (0) 0721 / 6809-678
barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Soeben erschienen: Data Protection Impact Assessments

Abstract. This workshop introduced participants to the process of Data Protection Impact Assessment. This new tool of the GDPR is highly relevant for any processing of personal data, as it helps to structure the process, be aware of data protection issues and the relevant legislation and implement proper safe- guards to protect data subjects. For processing operations posing a high risk for data subjects, a DPIA is mandatory from May 2018. The interactive workshop provided a framework for DPIA and guidance on specific questions such as when a high risk is likely to occur or how specific risks can be evaluated, which was assessed by participants in an interactive session with two different scenarios.

Bieker, Felix, Nicholas Martin, Michael Friedewald, and Marit Hansen, “Data Protection Impact Assessment: A Hands-On Tour of the GDPR’s Most Practical Tool”, in Marit Hansen, Eleni Kosta, Igor Nai-Fovino, and Simone Fischer-Hübner (eds.), Privacy and Identity Management. The Smart Revolution. 12th IFIP WG 9.2, 9.5, 9.6/11.7, 11.6/SIG 9.2.2 International Summer School, Ispra, Italy, September 4-8, 2017, Revised Selected Papers, Springer, Cham, 2018, pp. 207-220. https://doi.org/10.1007/978-3-319-92925-5_13

 

Im Omnibus in die neue Datenschutzwelt – Was folgt auf die Datenschutz-Grundverordnung?

Presseinformation Forum Privatheit
16. März 2018

Eine von CAST-Forum und Forum Privatheit organisierte Tagung am 15.3.2018 in Darmstadt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zeigt auf, wohin sich der Datenschutz entwickeln wird, wenn ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt.

„Das künftige Datenschutzrecht wird nicht nur von der Datenschutz-Grundverordnung, sondern durch eine Ko-Regulierung der europäischen und deutschen Gesetzgeber geprägt“ sagt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Jurist an der Universität Kassel und Sprecher des Expertengremiums „Forum Privatheit“. „Die Mitgliedstaaten nutzen die 70 Öffnungsklauseln der DSGVO, um die bisherigen nationalen Datenschutzregelungen beizubehalten und nur sprachlich der DSGVO anzupassen.“ Das derzeit im Bund vorbereitete „Omnibus-Gesetz“, das vermutlich diesen Sommer in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird, sieht in über 140 Gesetzen mit Datenschutzregelungen meist nur formale Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO vor. Keines dieser Gesetze wird aber durch die DSGVO überflüssig oder gestrichen. Vielmehr bleiben alle bestehenden nationalen Gesetze erhalten, ohne Innovationsimpulse der DSGVO – wie z.B. Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – zu konkretisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der von den Anpassungsbemühungen auf Länderebene berichtete. Auch dort werden sehr viele Gesetze angepasst, ohne dass ein einziges entfiele. Sein Fazit: Es wird weniger modernisiert, es bleibt eher bei einer Beibehaltung des Alten. Bernd Adams von T-Systems begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Vereinheitlichung des Datenschutzes. Die Ausgestaltung bereite ihm allerdings Bauchschmerzen. „Haben wir ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht – oder haben wir 27 verschiedenen nationale Auslegungen?

Sein und Sollen

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit, sieht „kaum einen Bereich, in dem Sein und Sollen so weit auseinanderliegen wie bei im Datenschutz.“ Daher sieht er die wirkliche Innovation in der DSGVO in den Regelungen zum Vollzug. Erstmals würde die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. So haben die Aufsichtsbehörden nun auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, die weh tun. Lagen sie noch beim BDSG bei max. 300.000 Euro, können nun bis zu 20.000.000 Mio. Euro verhängt werden – oder 4 % des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens. „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“

Die DSGVO bringe für die Aufsichtsbehörden viele neue Aufgaben. Diese entspreche allerdings nicht ihrer personellen Ausstattung. In einem Gutachten zum notwendigen Personalbedarf der Aufsichtsbehörden habe Prof. Roßnagel festgestellt, dass aufgrund dieser neuen Aufgaben im Durchschnitt jede Landesdatenschutzbehörde um 20 Stellen aufgestockt werden müsste. Dies sei in den Ländern allerdings nicht erfolgt. „Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich die Garanten des Rechtsvollzugs – werden aber damit allein gelassen.“

Für wichtig hielt Caspar auch die Regelungen, nach denen die Aufsichtsbehörden unionsweit koordiniert würden. Dabei kommt dem Europäischen Datenschutz-Ausschuss eine besondere Rolle zu. Mit ihm sei „Datenschutz keine Sache mehr des einzelnen Behördenleiters, der tapfer allein in die Sonne reitet.“ Die Themen könnten nur auf europäischer Ebene einheitlich entschieden und in der gesamten Union umgesetzt werden. Datenschutz sei nicht nur ein Garant für die Datenschutzrechte der Betroffenen in Europa, sondern auch für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen im EU-Binnenmarkt. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb – und den bekommen wir nur über den europäischen Datenschutz-Ausschuss. Denn: Nichts ist so europäisch wie der Datenschutz.

Innovation und Datenschutz sind kein Gegensatz mehr

Einen hoffnungsvollen Ausblick gibt Dr. Michael Friedewald, Projektkoordinator des „Forum Privatheit“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI): „Wir befinden uns vor einer Zeitenwende. Hier kann der Datenschutz vom Umweltschutz lernen. Es hat hier auch eine Weile gedauert, bis sich gezeigt hat, dass Regulierungen in diesem Bereich nicht nur für die Gesellschaft nützlich sind, sondern, dass sie auch zu Innovationen und wirtschaftlicher Profitabilität führen.“

E-Privacy-Verordnung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die künftige E-Privacy-Verordnung. Sie regelt den Datenschutz für die elektronische Kommunikation nicht abstrakt und technikneutral wie die DSGVO, sondern bereichs- und risikobezogen. Auch wendet sie sich an die richtigen Adressaten, nämlich auch an Hersteller von IT und nicht nur an ihre Anwender. Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich mit der DSGVO am 25.5.2018 Geltung erlangen. Rolf Bender, Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, rechnet jedoch damit, dass die E-Privacy-Verordnung „nicht vor Ende 2018“ verabschiedet wird. Ihr Kernanliegen ist der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. Doch auch hier gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist zum Beispiel: Wann gilt die DSGVO und wann die E-Privacy-Verordnung? Als Innovations­hemmnis für Unternehmen sollte sich aber für Bender keine ihrer Regelungen erweisen. „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau – aber wir wollen auch, dass innovative Geschäftsmodelle nicht kaputt gemacht werden.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am
Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

Save the date: Tagung Zukunft der Datenökonomie

Interdisziplinäre Konferenz

Zukunft der Datenökonomie

Gestaltungsperspektiven zwischen Geschäftsmodell, Kollektivgut und Verbraucherschutz (Oktober 2018)

Die Digitalisierung erfasst immer mehr Lebensbereiche. Daraus resultieren zahlreiche neue Wertschöpfungsprozesse und Tauschverhältnisse. Die entwickelten Geschäftsmodelle und daraus entstehenden Verbraucherverhältnisse wirken sich massiv auf Privatheit und Selbstbestimmung aus. Doch welche Folgen ergeben sich hieraus in politischer, regulatorischer, ökonomischer und zivilgesellschaftlicher Hinsicht? Wie funktionieren die digitalen Wertschöpfungslogiken ökonomisch, technisch-sozial und psychologisch? Welche Wertvorstellungen, Konzepte und Praktiken der Aneignung und des Privateigentums spielen dabei eine Rolle? Könnte sich mit technischen oder politischen Mitteln Transparenz für die Entstehung und Verteilung des Wertes „Daten mit Personenbezug“ herstellen lassen? Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte interdisziplinäre Forschungsverbund „Forum Privatheit“ lädt dazu ein, diese und weitere Fragen im Rahmen einer zweitägigen Konferenz gemeinsam zu diskutieren.

Datum: 11./12.10.2018

Ort: Bayerische Akademie der Wissenschaften, München

Eingeladene Vorträge von

  • Sarah Spiekermann (WU Wien)
  • Geert Lovink (Univ. Amsterdam) und
  • Shoshana Zuboff (Harvard Business School, tbc)

Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ sehen Chance für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit, durch die Nutzung von Öffnungsklauseln Versäumnisse und Schwachstellen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auszugleichen. Dadurch können sie das Datenschutzniveau sowie die Rechtssicherheit im eigenen Land erhöhen und stärken. Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutieren auf der internationalen Datenschutzkonferenz CPDP in Brüssel, wie dies gelingen kann.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden muss, stellt das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union auf eine neue Grundlage. Die Reform verfolgte drei große Ziele: eine unionsweite Vereinheitlichung, eine Wettbewerbsangleichung sowie eine Modernisierung des Datenschutzrechts.

„Doch die Datenschutz-Grundverordnung erreicht ihre selbstgesteckten Ziele nicht“, konstatiert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“. Sie sei „abstrakt und unterkomplex“ ausgefallen, denn sie wolle in nur 51 Artikeln dieselben Probleme lösen, für die in Deutschland bislang tausende bereichsspezifische Vorschriften bestehen. Zurückführen lässt sich dies ist auf den Entstehungsprozess der Verordnung: Die Europäische Kommission wollte mittels Durchführungsakten und delegierter Rechtsakte selbst über die konkretere Ausgestaltung des europäischen Datenschutzes entscheiden. Gegen diese Vorstellung stellten sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten. Letztere setzten am Ende durch, dass signifikanter Regelungsspielraum auf nationaler Ebene verbleibt. Etabliert wurde damit eine Ko-Regulierung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.

Mitgliedstaaten sollten die Risiken moderner Datenverarbeitung konkret regeln

Mit Spannung wird nun erwartet, ob und wie die Mitgliedstaaten die ihnen zur Verfügung stehenden Regelungsspielräume nutzen werden. Deutschland und Österreich haben als erste Staaten bereits Gesetze zur Umsetzung der Verordnung verabschiedet. Die restlichen Mitgliedstaaten müssen bis zum Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung nachziehen. „Wichtig ist dabei, dass die Mitgliedstaaten ihre Spielräume zu einer Erhöhung des Datenschutzniveaus auch nutzen“, empfiehlt der Jurist und „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Christian Geminn. „Hier hat sich Deutschland mit seinem neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht gerade vorbildhaft verhalten.“ Zudem sollten Mitgliedstaaten durch klare und konkrete Vorgaben die Rechtssicherheit erhöhen und durch spezifische Regelungen der Abstraktheit der Verordnung entgegenwirken. Diese Regelungen sollten direkt und konkret die Risiken moderner Datenverarbeitung adressieren. „Das ist ganz zentral, um das Datenschutzrecht tatsächlich zukunftsfähig zu machen“, ergänzt Roßnagel. Aber auch die Europäische Kommission solle sich an der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts beteiligen, in dem sie bereichs- und technikspezifischen Datenschutz regele, wie etwa in der eCall-Verordnung geschehen und im Entwurf der ePrivacy-Verordnung vorgesehen.

Veranstaltungshinweis: Am Mittwoch, den 24. Januar 2018, 14:15 Uhr, wird die nationale Implementierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung Thema eines vom Forschungsverbund „Forum Privatheit“ organisierten Panels im Rahmen der Konferenz Computers, Privacy and Data Protection (CPDP): The Internet of Bodies sein: http://www.cpdpconferences.org

Downloads:

Ansprechpartner/innen:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Sprecher „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes
Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur.
Mitglied „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: c.geminn@uni-kassel.de

Dr. Michael Friedewald
Projektkoordinator „Forum Privatheit“
Geschäftsfeldleiter Informations- und Kommunikationstechniken am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
E-Mail: michael.friedewald@isi.fraunhofer.de

Barbara Ferrarese, M.A.
Mitglied „Forum Privatheit“
Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“
E-Mail: presse@forum-privatheit.de
Tel. +49 721 6809 – 678
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

SAVE THE DATE: Data Economy Conference, 31-01-2018, Budapest

The Data Economy Conference, organised as the final event of the EuDEco project, will offer a unique opportunity to business leaders (IT and other sectors too), policy makers and other stakeholders to deepen their knowledge in data economy related topics that will likely emerge in their daily practice and will need to be tackled in the future.

Venue: Larus Event Centre (Budapest, Hungary)
Conference date: 31/01/2018

Agenda

Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes

Presseinformation Forum Privatheit, 6. November 2017


Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.

 Dass Paul Nemitz von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung überzeugt ist, verwundert nicht: „Es ist klar, dass diese Verordnung Weltstandard sein wird“, sagt der Chefberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Auch ist er sicher, dass US-amerikanische Unternehmen die europäischen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau beobachten – und bereits ihre Geschäftsmodelle daran ausrichten. Die Datenschutz-Grundverordnung könne stolz auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie sei „Evolution, nicht Revolution.“ Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass es in Demokratien zu Kompromissen kommen müsse. „Gesetze sind daher nicht perfekt“, so Nemitz.

 Die Politik ist seiner Ansicht nach nicht in der Lage, die Balance zwischen Grundrechten und Wettbewerb herzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung überlasse daher den Gerichten, vor allem dem Europäischen Gerichtshof, die Ausfüllung ihrer abstrakten Begriffe und Abwägungsklauseln. Aber auch die Techniker nimmt er in die Pflicht: „Technik stellt uns zwar vor Herausforderungen, kann aber auch helfen, die Grundrechte zu schützen und das Einhalten der Datenschutz-Grundverordnung zu sichern.“

 Datenschutzbehörden sollen Zähne zeigen

Nemitz hofft, dass die Datenschutzbehörden zur Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ihr Sanktionsrecht nutzen. „Bei der Höhe der Sanktionen müssen die Behörden Zähne zeigen. Nur dann wird Disziplin einkehren“, meint Nemitz. „Zur Lösung der Probleme im Datenschutz ist unbedingt eine Arbeit vonnöten, wie das Forum Privatheit sie praktiziert: Eine akademische und interdisziplinäre Diskussion, verbunden mit einer Begeisterung für den Schutz der Grundrechte. Hier nimmt das Forum Privatheit in Deutschland eindeutig eine Vorreiterrolle ein.“

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel und Sprecher des „Forum Privatheit“, weist allerdings darauf hin, dass die Verordnung keine einzige Regelung enthalte, wie den Risiken für Grundrechte durch neue Informationstechniken entgegengetreten werden kann. Eine falsch verstandene Technikneutralität führe dazu, dass die Verordnung risikoneutral sei: „Für den Bäcker um die Ecke gelten die gleichen Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung und zu Rechten der Betroffenen wie für den Technologiekonzern.“ Dies führe nicht nur zu Lücken im Grundrechtsschutz, sondern auch zu einer großen Rechtsunsicherheit. Auch die obersten Gerichte könnten dieses Defizit nicht beseitigen. „Der Gerichtshof der Europäischen Union wird immer mit großer zeitlicher Verzögerung und nur einen konkreten Fall entscheiden. Wir brauchen aber präzise, risikoadäquate Regelungen, die Machtstreitigkeiten verhindern, jetzt.“

Die Verordnung habe nicht, wie erhofft, zu einer Harmonisierung geführt, sondern lasse den einzelnen Mitgliedstaaten sehr viel Spielraum. „Wir haben in Europa eine Ko-Regulierung des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt nur Grundstrukturen, jedoch abstrakt und damit unterkomplex.“ Roßnagel sieht in diesen Mängeln der Verordnung jedoch auch eine Chance. Ihre Spielräume könnten die Mitgliedstaaten zu einem Wettbewerb um den besseren Datenschutz nutzen und damit eine risikoadäquate Evolution des Datenschutzrechts vorantreiben. Im Gegensatz zu Nemitz plädiert er daher dafür, die Auslegung offener Fragen nicht allein den obersten Gesetzeshütern zu überlassen. Diese Aufgabe sollen auch die Gesetzgeber übernehmen.

Ins Rad der Geschichte eingreifen

Die abschließende Podiumsdiskussion der Jahreskonferenz macht deutlich, dass die Ansprüche an einen weiterentwickelten Datenschutz vielfältig sind. So fordert Dr. Nadine Absenger, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, vor allem die Datenschutzbehörden auf, ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion sehr ernst zu nehmen, „damit Gesetze nicht ins Leere laufen.“ Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist sie nicht zufrieden, die Arbeitnehmerrechte seien vernachlässigt worden. Professor Hannes Federrath, Professor für Informatik an der Universität Hamburg, weist darauf hin, dass die verschiedenen Datenschutzrisiken für den einzelnen Nutzer nicht immer erkennbar seien. „Wenn wir heute Daten über uns preisgeben, existieren diese 20 Jahre später immer noch. Das bedeutet, dass wir im Bereich des Datenschutzes proaktiv sein und sensibilisieren müssen.“

Professor Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der FU Berlin und Vorstandsmitglied des neuen Internet-Instituts, möchte zur Lösung der Datenschutzproblematik alle gesellschaftlich wichtigen Bereiche zusammenbringen, Grundlagenforschung sei notwendig. Marit Hansen, der Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, geht dies nicht schnell genug: „Interdisziplinäre Forschung ist mir sehr wichtig – wir müssen besser verstehen, welche Nebenwirkungen die Entscheidungen mit sich bringen. Aber wir dürfen uns nicht auf die Beobachterrolle beschränken, sondern müssen parallel schon jetzt die Wirklichkeit beeinflussen“, fordert sie. „Wir wollen ins Rad der Geschichte eingreifen – allerdings nicht, um die Entwicklung aufzuhalten, sondern um sie in die richtige Richtung zu lenken. Es gibt bereits heute gute innovative Lösungen mit eingebautem Datenschutz – Stichwort ‚Data Protection by Design & by Default‘. Wir müssen sie aber auch nutzen.“ Auch sollten Großunternehmen wie Google, Facebook, Apple oder Microsoft den Datenschutz deutlich ernster nehmen, mahnt Federrath: „Wenn deren Datenschutzerklärungen mit dem Satz <<Ihre Privatheit ist uns wichtig>> beginnen, ist das eine glatte Lüge.“ Eine weitere Lösungsmöglichkeit sieht er in der Offenlegung von Quellcodes. Der öffentliche Dienst könne hier eine Vorreiterrolle spielen und nur noch Software einsetzen, deren Quellcodes offengelegt würden. Auch Hansen denkt in eine ähnliche Richtung. „Datenschutz gehört in jede öffentliche Ausschreibung rein.“

Konstruktiver Diskurs für die Lösung komplexer Probleme

Aufgrund der heftigen Diskussion um einen besseren Datenschutz ziehen Roßnagel sowie Dr. Michael Friedewald, Koordinator des „Forum Privatheit“, eine positive Bilanz der Jahreskonferenz. Sie sei interdisziplinär, konstruktiv und zukunftsorientiert gewesen. Besonders herausfordernd sei ohne Zweifel, dass der Regelungsgegenstand Technik und das Regelungsmedium Recht unterschiedlichen Dynamiken unterlägen. Auch sei lösungsorientiert um die Frage gerungen worden, ob der regulatorische Rahmen eher Grundrechte schützen oder Zukunftsoffenheit bieten solle. Doch Roßnagel hält es für möglich, beides zu verbinden: „Die Probleme sind komplexer geworden. Aber wir haben viele gute Ideen, wie diese zu lösen sind.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Twitter: @ForumPrivatheit

Datenschutz stellt die Machtfrage – Mehr Wettbewerb ermöglichen

Presseinformation, Forum Privatheit – 02. November 2017


Am 2. und 3. November veranstaltet der BMBF-geförderte Forschungsverbund „Forum Privatheit“ im Berliner Tagungswerk seine Jahreskonferenz zum Thema „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“. 180 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis der verschiedensten Bereiche gehen der Frage nach, welche Schwerpunkte beim Datenschutz zu setzen sind.

Ob Gesichtserkennung beim iPhone 10 oder am Berliner Südkreuz: Datenschutz wird von einigen Teilen der Gesellschaft leidenschaftlich diskutiert – von anderen ignoriert. Um das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, wurde 2014 der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen – auch um zur Versachlichung der Debatte beizutragen. „Gerade in Zeiten allzu plakativer Botschaften ist ein solcher Diskurs unverzichtbar“, so Tim Schneider, Referent im Bundesministerium für Bildung und Forschung

DSGVO und BDSG geben keine geeigneten Antworten

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler und Sprecher von „Forum Privatheit“ benennt die besonderen Aufgaben des Forschungsverbunds: „Es sind letztlich drei fundamentale Herausforderungen der Digitalisierung, die wir untersuchen und denen wir uns stellen müssen. Diese sind zum ersten neue Datenquellen, zum zweiten neue Infrastrukturen und zum dritten neue Datenauswertungen.“ Roßnagel bemängelt, dass diese Herausforderungen grundlegende Datenschutzprinzipien und damit die Privatheit gefährdeten. „Weder die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch das Bundesdatenschutzgesetz geben hier geeignete Antworten“, kritisiert Roßnagel, der an der Universität Kassel die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) leitet.

Datenschutz muss bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden

Dr. Frank Pallas betrachtet die allesdurchdringende Vernetzung zunächst aus dem Blickwinkel des Informatikers: Eine Fitnessband etwa eröffne eine Vielzahl von Messungs-, Auswertungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. “Ich kann mich entscheiden, ob ich in Wettbewerb mit meinen Lauffreunden trete, an einer wissenschaftlichen Studie oder an einem Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilnehme.“ Dies sei nur ein kleiner Ausschnitt unzähliger Nutzungsmöglichkeiten. Allerdings erschwerten diese schier unendlichen Möglichkeiten den Datenschutz ungemein. „Der bisherige Datenschutz erweist sich in vielerlei Hinsicht als dysfunktional.“ Eine Möglichkeit, dieser Situation Herr zu werden, sieht Pallas im sogenannten „Datenschutz durch Technikgestaltung“ – also der frühzeitigen Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Prinzipien bei der Produktentwicklung.

Technische und rechtliche Dynamiken fallen auseinander

Auch Professor Gerrit Hornung, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, beobachtet mit Sorge das „enorme Auseinanderfallen von technischen und rechtlichen Dynamiken“. Die Datenschutzgrundverordnung hat für Hornung „erheblichen Bedarf nach Präzisierungen“ geschaffen. Sein Fazit ist, dass neue Technologien datenschutzrechtlich zwar regulierbar seien, dies aber durch die DSGVO nicht in ausreichendem Maße geschehe. Diese Nichtregulierung erzeuge eine Rechtsunsicherheit, die zu Lasten von Unternehmen und Verbrauchern ginge. Die dadurch entstehende Lücke eröffne Möglichkeiten zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.

Nur mit mehr Wettbewerb ist auch mehr Datenschutz möglich

Die Bürgerrechtlerin Katharina Nocun sieht den Datenschutz massiv „unter Druck“ und identifiziert den fehlenden Wettbewerb auf Plattformmärkten als erhebliches Risiko für den Verbraucherschutz. Sie bemängelt das erhebliche Kräfteungleichgewicht und hält die Einführung von offenen Standards und die Ermöglichung von Wettbewerb für die zentralen Faktoren. „Geschäftsmodelle wie die von Facebook oder Google setzten auf Geschlossenheit ihrer Systeme, ein echter Wettbewerb sei hier nicht möglich. „Es müsse“, so die Forderung der Ökonomin, „rechtliche Vorgaben geben, die zum Wettbewerb zwingen“. Die DSGVO hat für Nocun in dieser Hinsicht „auf großer Linie versagt“. Datenschutz müsse sichtbar und erfahrbar werden: „Es sollte möglich sein, in Erfahrung zu bringen, was Anbieter mit meinen Daten gemacht haben.“ Dies könne dann auch zum echten Wettbewerbsvorteil für Anbieter werden, die den Datenschutz ernst nähmen. „Nicht jeder Verbraucher ist mit jeder Nutzung seiner Daten einverstanden und würde lieber zu Anbietern wechseln, die Datenschutz gewährleisten.“ Sie hofft auf eine Stärkung des Auskunftsrechts gegenüber Unternehmen wie Amazon. Auch wenn sie als Netzaktivistin schauen müsse, welche Kämpfe sich lohnten, ist sie der festen Überzeugung: „Datenschutz stellt die Machtfrage. Es besteht derzeit ein starkes Kräfteungleichgewicht zwischen dem einzelnen Verbraucher und Anbietern wie Google oder Facebook, die die Plattformmärkte dominieren. Daher lohnt es sich in jedem Fall, für mehr Datenschutz und für mehr Privatheit zu kämpfen.“

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

Privatheit in der Datenwirtschaft – Ist unser Verhalten tatsächlich widersprüchlich?

Presseinformation Forum Privatheit, 26. Oktober 2017

Während Verbraucher in Befragungen einerseits betonen, wie wichtig ihnen Privatheit ist, geben sie im Internet andererseits freigiebig persönliche Informationen preis. Wie ist dieses scheinbar paradoxe Verhalten zu erklären? Wissenschaftler des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ gehen dieser Frage auf der Jahreskonferenz des „Netzwerk Verbraucherforschung“ nach – und zeigen auf, welche gewichtige Rolle die Strukturen der Datenökonomie dabei spielen.

Gerade im Bereich neuartiger Datenindustrien besteht ein systematisches Ungleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Anbieter zur Einflussnahme und denen der Verbraucher, damit umzugehen: Während große Konzerne wie Google oder Facebook Top-Anwälte und die besten Software-und Marketing-Spezialisten beschäftigen, wissen Verbraucher oft nur wenig über technische Abläufe, Geschäftsmodelle und die Rechtslage. Kosten-Nutzen-Abwägungen sind für sie daher schwierig: „Der oder die Einzelne muss bei der Nutzung von Plattformen und Diensten eine Balance finden zwischen den entstehenden Kosten, also der notwendigen Preisgabe von persönlichen Daten einerseits und dem erhofften Nutzen andererseits, zum Beispiel in Form von Bequemlichkeit. Dabei fällt die Entscheidung häufig zu Ungunsten des eigenen Datenschutzes aus, weil die potenziellen Gefahren meist unklar sind. Auch liegen sie weit in der Zukunft, während der Nutzen konkret und gegenwärtig ist“, erläutert die Medienpsychologin Prof. Dr. Nicole Krämer von der Universität Duisburg-Essen das Dilemma der Verbraucher.

Scheinbar paradoxes Verbraucherverhalten kann nicht individuell gelöst werden

Und selbst wenn die Kompetenzen der Verbraucher wachsen, besteht gegenüber den immer ausgefeilteren Datensammel-Methoden der Industrie noch eine hohe Diskrepanz. „Einerseits ist es ein Ding der Unmöglichkeit, dass die Verbraucher neben ihrem beruflichen und privaten Alltag zusätzlich noch die Zeit finden, um Internet-Spezialisten zu werden. Andererseits kann sich heute praktisch niemand mehr der Internet-Nutzung entziehen. Deshalb geraten hier etablierte Selbstbestimmungsmechanismen, wie z.B. die informierte Einwilligung, unter Druck: Es ist allseits bekannt, dass in der Praxis niemand die AGBs liest, bevor in die Verarbeitung der eigenen Daten eingewilligt wird“, so der Soziologe Dr. Carsten Ochs von der Universität Kassel. Ergänzend erläutert Prof. Dr. Jörn Lamla, ebenfalls Soziologe und Direktoriumsmitglied des interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel: „Selbstbestimmung funktioniert im digitalen Zeitalter kaum noch ohne personenbezogene Datenproduktion und -veröffentlichung. Die Frage ist daher, ob das scheinbar paradoxe Verbraucherverhalten tatsächlich den Individuen zugerechnet werden kann – oder ob es nicht vielmehr in die Strukturen der Datenökonomie selbst eingebaut ist.“

Gefragt ist eine effektive Organisation der Verbraucherinteressen

Nötig ist daher für Lamla eine effektive Organisation der Anliegen und Interessen der Verbraucher, die im Bereich der Datenökonomie jedoch erst am Anfang steht. Die öffentliche Problemdebatte komme nur schleppend in Gang. Lamla ergänzt: „Wenn wir nachhaltige, langfristig funktionierende digitale Gesellschaften haben wollen, werden wir uns stärker Gedanken über die Funktionsweise der Datenwirtschaft machen müssen. In diesem Zusammenhang wird es unerlässlich sein, größere Teile der Bevölkerung an den Problemdebatten sowie entsprechende Stakeholder an der IT-Gestaltung zu beteiligen.“

Veranstaltungshinweis:

Jahreskonferenz des „Netzwerk Verbraucherforschung“: Paradoxien des Verbraucherverhaltens

Vortrag Prof. Dr. Jörn Lamla, Dr. Carsten Ochs, Univ. Kassel, sowie Prof. Dr. Nicole Krämer, Johanna Schäwel, M.Sc., Univ. Duisburg-Essen, am 26. Oktober 2017, 12 – 13 Uhr: „Psychologische Aspekte des privacy paradox beim Online-Shopping“ (Krämer/Schäwel) sowie „Gesellschaftlicher Widerspruch oder ‚privates‘ Paradox? Selbstbestimmungspraktiken in der Datenökonomie“ (Lamla/Ochs).

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Professor Dr. Jörn Lamla

Universität Kassel
Professor für Soziologische Theorie
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Nora-Platiel-Str. 5

34109 Kassel
Tel.: +49 561 804-2185

E-Mail: lamla@uni-kassel.de

 

Dr. Carsten Ochs
Universität Kassel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Soziologische Theorie
Untere Königsstraße 71
34117 Kassel
Tel.: +49 561 804-7540
E-Mail: carsten.ochs@uni-kassel.de

 

Johanna Schäwel, M. Sc.

Universität Duisburg-Essen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sozialpsychologie
Forsthausweg 2
47057 Duisburg
Tel.: +49 203 379-2345

E-Mail: johanna.schaewel@uni-due.de

 

Barbara Ferrarese, M.A.

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Breslauer Str. 48
76139 Karlsruhe
Tel.: +49 721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
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