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Neuerscheinung

Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt

Interdisziplinäre Perspektiven auf aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes

Herausgeber: Friedewald, Michael

Springer Vieweg 2018,ISBN978-3-658-21383-1m DOI: 10.1007/978-3-658-21384-8, 315 Seiten

Privatheit ist eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. In einer immer stärker vernetzten digitalen Welt ist sie von vielen Seiten bedroht. Die Beiträge des Buches untersuchen aktuelle Herausforderungen für Privatheit und Datenschutz aus multidisziplinärer Perspektive. Thematisiert wird dabei u.a., welche Rolle Privatheit in der Gesellschaft einnimmt, wie Bürger diese heute verstehen und wie sie mit den zunehmenden Angriffen darauf umgehen. Darüber hinaus befassen sich die Beiträge mit der europäischen Datenschutzpolitik und neuen Regelungsformen für einen wirksameren Datenschutz.

Forum Privatheit: Innovationsförderung setzt wirksamen Datenschutz voraus

Expertengremium analysiert Koalitionsvertrag und benennt Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele

Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ hat die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse in einem Policy Paper zusammengefasst: Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte. Es erläutert, welche Maßnahmen nun folgen müssen, um die Ziele Innovationsförderung und Datenschutz zu verbinden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Dazu wollen die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der Großen Koalition ist der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benennt, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles wird nur angedeutet, bleibt im Ungefähren und Abstrakten. Daher hat der Expertenkreis „Forum Privatheit“ untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die im Koalitionsvertrag genannten Ziele Innovationsförderung und Datenschutz inhaltlich auszugestalten.

Spielraum der Datenschutz-Grundverordnung für mehr Anwenderschutz nutzen

Die Koalition will laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu will sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen. „Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, so „Forum Privatheit“-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler der Universität Kassel. „Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln. Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, kann sie auch effektiv sein.“ Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der ePrivacy-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen basiert auf wirksamen Datenschutzmaßnahmen

Das notwendige Nutzervertrauen für Innovationen setzt Datenschutz voraus: Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung. „Diese Rechte sind auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen“, so Roßnagel. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Risikoadäquater Datenschutz für Beschäftigte

Die Koalition erkennt, dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt. Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehören u. a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Rechtsrahmen für Smart Cars, Smart Health und Smart Cities

Der Koalitionsvertrag sieht einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren (Smart Cars) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen muss auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollen einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei darf eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen. „Wie bei Smart Cars müssen im Rahmen von Smart Health und Smart Cities spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Forum-Privatheit-Koordinator. „Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren ist der richtige Ansatz.“ Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürfen aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen, die zur Energie- und Verkehrssteuerung in Smart Cities zum Einsatz kommen, müssen sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen. „Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, fordert Friedewald.

Die Vermessung des Menschen muss geregelt werden

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen will. Dies darf aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben. Vielmehr wird für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Daten-Ethikkommission muss auch Fragen zur Machtkonzentration stellen

Mögliche Abhilfe sieht der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese soll „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen. Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission, könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden ist. Auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Das Forum-Privatheit-Policy Paper zum Koalitionsvertrag „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte bietet eine Analyse des Koalitionsvertrags in Bezug auf Digitalisierung und Datenschutz sowie Empfehlungen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die im Koalitionsvertrag noch abstrakt formulierten Ziele zu erreichen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Neues Datenschutzgesetz – Forum Privatheit empfiehlt Nachbesserungen

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit über ein neues Bundesdatenschutzgesetz, das an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst und Anfang April 2017 verabschiedet werden soll. Um den Gesetzgeber zu unterstützen, haben Expertinnen und Experten des „Forum Privatheit“ konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzentwurfs erarbeitet, die bei der Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland helfen sollen. Diese Vorschläge erscheinen in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ (DuD). 

„Damit die europäische Datenschutzreform gelingt und die Datenschutz-Grundverordnung erfolgreich in Wirtschaft und Verwaltung umgesetzt werden kann, sind unterstützende nationalstaatliche Regelungen erforderlich. Dem wird der Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes nicht gerecht“, so Professor Alexander Roßnagel von der Universität Kassel, der gleichzeitig Sprecher des Forschungsverbundes „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“ ist. 

Wichtige Vorschläge des Forums sind unter anderem:

  • Die Regelungen zur erweiterten Videoüberwachung durch private Unternehmen und die Einschränkungen der Rechte der Betroffenen zugunsten privater Datenverarbeiter sollten aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Sie verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung und riskieren Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Es sollte wie bisher im Gesetz geregelt sein, wie der Verantwortliche seine Datenverarbeitungsprozesse zu organisieren hat, um Betroffenenrechten entsprechen zu können. Der vorgelegte Regierungsentwurf hingegen stellt die Rechte der Betroffenen (z.B. auf Auskunft oder auf Datenlöschung) unter den Vorbehalt, dass sie keinen „unverhältnismäßigen Aufwand“ verursachen und die „Geschäftszwecke nicht erheblich gefährden“. Damit läge es in der Hand des Datenverarbeiters, durch die Wahl seiner Geschäftszwecke und die Organisation seiner Datenverarbeitung Betroffenenrechte auszuschließen.
  • Im Datenschutzrecht sollten Regelungen für Hersteller von IT-Anwendungen aufgenommen werden. „Nur wenn die Software es zulässt, kann der Datenverarbeiter seine datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen. Daher sind Anforderungen an Hersteller notwendig, ihre Software datenschutzgerecht zu gestalten“, so Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Mitglied des Forum Privatheit.
  • Weiterhin schlägt das Forum Privatheit auch Konkretisierungen der neuen Verarbeiterpflichten zur datenschutzfreundlichen Gestaltung der Verarbeitungsprozesse und datensparsamer Voreinstellungen vor: So stellt Marit Hansen klar, dass „der vielversprechende Ansatz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ohne diese Konkretisierungen nie Wirklichkeit werden kann.“
  • Die Anforderungen an die Datensicherheit und an den technischen Datenschutz sind um die Anforderungen der Nichtverkettbarkeit und der Intervenierbarkeit zu ergänzen: Nichtverkettbarkeit soll sicherstellen, dass die von Internetnutzern hinterlassenen Datenspuren nicht zu einem Profil verknüpft werden können. Intervenierbarkeit soll gewährleisten, dass der Datenverarbeiter jederzeit in der Lage ist, die Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Korrektur und Löschung seiner Daten umzusetzen. Außerdem wären Schnittstellen zu Selbstdatenschutz-Tools zu schaffen.
  • Auch sollte das Gesetz die neuen, in der Verordnung nur unzureichend geregelten Vorgaben zur Datenschutz-Folgenabschätzung, zu Verhaltensregeln und zur Zertifizie­rung von Verarbeitungsvorgängen so präzisieren, dass sie in Deutschland rechtssicher umgesetzt werden können. So fehlen z.B. Regelungen, die die Rechtsfolgen dieser neuen Datenschutzinstrumente beschreiben.
  • Auf die nicht gerechtfertigten Sonderregelungen für die vollautomatisierte Bearbeitung von Vorgängen durch private Krankenversicherungen und für Big Data-Anwendungen zur Markt- und Meinungsforschung im Form privater Statistiken sollte verzichtet werden, um die Akzeptanz des Gesetzes nicht zu gefährden.
  • Die bisherige Aufsicht der Datenschutzbehörden, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollte beibehalten werden. Keinesfalls sollten aufsichtsfreie Datenverarbeitungen möglich sein, die es Arztpraxen, Krankenhäusern, Anwaltskanzleien, Steuerberatungsbüros und ähnlichen Berufsgeheimnisträger erlauben würden, sich vollständig der Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu entziehen.

„Ohne diese Nachbesserungen droht der künftige Datenschutz in Deutschland unter das Niveau des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu sinken“, so Roßnagel. „Vielleicht können nicht alle Vorschläge in der verbleibenden kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl umgesetzt werden. Sie müssen dann aber auf der Agenda für die neue Legislaturperiode stehen.“ Marit Hansen ergänzt: „Die Gesetzgebung in Deutschland hat Vorbildfunktion für viele andere Mitgliedstaaten in der Union. Eine Absenkung des Datenschutzes in Deutschland droht den Reformimpuls in ganz Europa zunichte zu machen.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

Sprecher des Forum Privatheit:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination:

Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-146
Email: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Pressekontakt:
Barbara Ferrarese
Email: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt‘

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Jetzt erschienen: Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel

Soeben ist im Springer Vieweg-Verlag das Buch “Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel” erschienen. Der Band umfasst 17 ausgewählte Beiträge zur Konferenz, die das “Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt”  im November 2015 in Berlin ausgerichtet hat.

Die Autoren des Buches untersuchen die historische und sachliche Bedingtheit des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung, das zum Zweck des Persönlichkeitsschutzes in der modernen Datenverarbeitung zu einer Zeit und für Umstände entwickelt wurde, die inzwischen längst überholt sind. Thematisiert werden seine auch in absehbarer Zukunft erhaltenswerten Kernaussagen sowie die Änderungen, die in seinem Verständnis und seinen Umsetzungen notwendig sind, um die Ziele der informationellen Selbstbestimmung in einer veränderten digitalen Welt zu erreichen.


Friedewald, M.; Lamla, J.; Roßnagel, A. (Hrsg.) (2017): Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel Wiesbaden: Springer Vieweg (DuD-Fachbeiträge).  Print ISBN: 978-3-658-17661-7 / Electronic ISBN: 978-3-658-17662-4

Policy Paper zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz bleibt weitgehend Aufgabe der Mitgliedsstaaten

Am 4. Mai 2016 wurde die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung verkündet, die den Datenschutz in der EU stärken soll. Das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordinierte Forum Privatheit veröffentlicht zu diesem Anlass ein neues Policy Paper, das sich mit der Ausgestaltung der Grundverordnung befasst. Darin geben die Autoren eine Einschätzung ab, ob die zentralen Ziele einer Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts sowie eine Wettbewerbsangleichung erreicht werden.

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist bei Datenschützern, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen die Hoffnung nach einer Stärkung des Datenschutzes in der EU verbunden. Insbesondere drei große Ziele sind an die Grundverordnung geknüpft: Diese soll zum einen zu einer Harmonisierung bzw. zu einheitlich geltenden Datenschutzregeln in Europa führen. Darüber hinaus soll mit ihr das Datenschutzrecht modernisiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst werden. Ein drittes Ziel besteht in einer Wettbewerbsangleichung, also einer Stärkung des EU-Binnenmarkts durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen.

Im neuen Policy Paper “Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Ist das Datenschutzrecht nun für heutige Herausforderungen gerüstet?” nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forum Privatheit zur Grundverordnung Stellung. In Bezug auf eine Vereinheitlichung der Datenschutz-Regelungen in Europa benennt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Mitautor des Policy Papers und Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Universität Kassel, zwei hierfür hinderliche Aspekte: “Die Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet 70 Öffnungsklauseln, die bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung – insbesondere im gesamten öffentlichen Bereich –, den Betroffenenrechten, Erlaubnistatbeständen, dem Beschäftigungsdatenschutz oder der Meinungs- und Informationsfreiheit Regelungen an die EU-Mitgliedsstaaten überträgt. Hinzu kommt, dass diese Regelungen sehr abstrakt bleiben und von den Mitgliedsstaaten auf Basis ihrer eigenen Rechtstradition ausgelegt werden.” Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts wird so laut Roßnagel verhindert und stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ziel einer Wettbewerbsangleichung in Europa wird verfehlt

Ein zweites zentrales Ziel der Verordnung besteht in einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen. Das Policy Paper gelangt zu dem Schluss, dass auch dieses Vorhaben nicht erfüllt wird. Der Grund dafür liegt ebenfalls an möglichen unterschiedlichen Interpretationen der abstrakten Datenschutz-Regelungen durch die Mitgliedsstaaten. Allerdings kann ein Datenschutz-Ausschuss auf europäischer Ebene hier künftig eine bestimmte Auslegung der Grundverordnung festlegen – für Gerichte sind diese Beschlüsse aber nicht verbindlich, sondern sie stellen lediglich Empfehlungen dar.

Das dritte Ziel einer Modernisierung des Datenschutzrechts wird von der Grundverordnung teilweise erreicht. Einen zentralen Fortschritt sehen die Autoren des Policy Papers im “Marktortprinzip”: Demnach soll nicht mehr der Ort der Datenverarbeitung für die Anwendung des Datenschutzrechts entscheidend sein, sondern die Frage, ob Daten von sich in der EU aufhaltenden Personen verarbeitet werden. Außerdem sieht die Verordnung empfindliche Sanktionen bei Nichtbeachtung des Datenschutzes vor, die bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von Unternehmen ausmachen können. Dr. Michael Friedewald, der das Forum Privatheit am Fraunhofer ISI koordiniert und ebenfalls am Policy Paper mitgewirkt hat, weist auf weitere Verbesserungen hin: “Zum Beispiel bieten Datenschutz-Folgenabschätzungen künftig die Möglichkeit, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz abzuschätzen und diese gering zu halten.”

Risikoneutralität ist ein Defizit der neuen Grundverordnung

Neben diesen positiven Aspekten weist das Policy Paper auch auf Schwachstellen hin, die einer Modernisierung des Datenschutzrechts im Wege stehen. So dürfen personenbezogene Daten weiterhin über Umwege erhoben werden. Zudem reicht in Zukunft ein berechtigtes Interesse eines Dritten – etwa eines Unternehmens – aus, um persönliche Daten zu verarbeiten. Das größte Manko der Verordnung ist aber ihre Risikoneutralität: Sie enthält keine einzige spezifische Regelung zu den großen Herausforderungen moderner Informationstechniken wie Big Data, Ubiquitous Computing, Cloud Computing oder vielen anderen Grundrechtrisiken. Auch beinhaltet die Grundverordnung Transparenzpflichten, diese sind jedoch durch Grundrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte weitgehend eingeschränkt.

Angesichts der vielen Schwachstellen der Datenschutz-Grundverordnung fällt das Fazit im Policy Paper eindeutig aus: Eine Harmonisierung und Wettbewerbsangleichung des EU-Datenschutzrechts wird gar nicht, eine Modernisierung nur teilweise erreicht. Die Datenschutz-Regelungen der Mitgliedsstaaten haben zudem weiter Bestand. Insgesamt wurden damit viele Chancen zur Stärkung des Datenschutzes in der EU verpasst. Dennoch gibt es wie im Falle des “Marktortprinzips” auch Fortschritte. Bevor die Grundverordnung in den kommenden zwei Jahren allerdings in Kraft treten kann, sind die Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden, Verbände, der Europäische Datenschutz-Ausschuss sowie der europäische Gesetzgeber gefragt, so schnell wie möglich ergänzende rechtssichere und risikoadäquate Regelungen zu treffen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

„Verstecktes Internet“: Smarte Technologien und Internet der Dinge stellen Schutz der Privatheit vor neue Herausforderungen

Beliebte Alltagsgeräte wie Fernseher sind immer häufiger mit dem Internet verbunden oder verfügen über internetbasierte Zusatzdienste. Die dabei entstehenden Daten über das Nutzerverhalten, ihre Weitergabe und Verarbeitung sowie die zunehmende Komplexität „smarter“ Technologien stellen den Schutz der Privatheit und die informationelle Selbstbestimmung vor neue Herausforderungen. Im White Paper „Verstecktes Internet“ skizzieren die Expertinnen und Experten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“ die aus Sicht des Privatheitsschutzes problematischen Aspekte smarter Technologien und zeigen mögliche Gestaltungspotenziale auf. Das White Paper konzentriert sich dabei auf die drei Anwendungsbereiche Smart TV, intelligente Autos sowie neue Endgeräte wie Smart Watches, die direkt am Körper getragen werden.

Vernetzte Smart TVs oder intelligente Armbänder, die über das „Internet der Dinge“ mit anderen Geräten, Dienstleistern und Herstellern verbunden sind, durchdringen zusehends den Alltag vieler Menschen. Die Nutzer schätzen besonders die netzbasierten Dienste und Funktionen dieser „smarten“ Geräte – ihnen ist jedoch häufig nicht bewusst, in welchem Umfang Nutzerdaten erhoben und zu welchen Zwecken sie weitergeleitet werden. Diese Probleme verschärfen sich mit der zunehmenden Komplexität smarter Technologien und es ist für die Nutzer kaum mehr nachzuvollziehen, ob und wie sich personenbezogene Daten vor ungewollten Zugriffen und Weitergaben schützen lassen.

Vor dem Hintergrund dieser veränderten Rahmenbedingungen für den Privatheits- und Datenschutz beschreibt der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ im White Paper „Verstecktes Internet“ die Risiken, die bei der Nutzung von „Smart TVs“, „Smart Cars“ und „Wearables“ entstehen können: So erheben etwa Smart TVs schon beim gewöhnlichen Fernsehen Nutzungs- und Verhaltensdaten und ermöglichen über Foto-, Audio- und Videoaufnahmen sogar eine persönliche Identifikation. Dadurch lassen sich nicht nur Einzelpersonen sondern auch große Teile der Bevölkerung überwachen. All dies trifft in ähnlicher Weise auf vernetzte Autos bzw. „Smart Cars“ zu, die fahrzeugbezogene Daten, das Verhalten des Fahrers sowie Umgebungsdaten erfassen und diese an Fahrzeughersteller oder andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten können. Neben Informationen über Fahrstil, Aufenthaltsort oder Fahrstrecke ließen sich durch die Verknüpfung mit anderen Daten zudem persönliche Merkmale und Gewohnheiten der Nutzer ableiten. Dies ist auch bei sogenannten „Wearables“ der Fall, also Geräten wie intelligenten Fitnessarmbändern oder Smart Watches, die Nutzer direkt am Körper tragen. Durch die Erhebung von Gesundheitsdaten werden zum Beispiel tiefe Einblicke in die privaten Lebensumstände der Nutzer erfasst.

Peter Zoche, der am Fraunhofer ISI die Forschungsaktivitäten des Forum Privatheit koordiniert, nennt an Hersteller, Nutzer und die Politik gerichtet einige zentrale Problembereiche und Gestaltungspotenziale: „Der Forderung nach informationeller Selbstbestimmung stehen ein intransparenter Datenhandel und versteckt erfolgende Datenerhebungen gegenüber. Hinzu kommt, sich die Grundeinstellung smarter Geräte oft nur bedingt verändern lässt. Und wenn Nutzer aktiv werden möchten, um selbst für mehr Datenschutz zu sorgen, sehen sie sich mit einer Informationsflut und komplexen Geschäftsbedingungen konfrontiert.“ Laut Zoche sollten vernetzte Geräte und Anwendungen in Zukunft über datenschutzfreundliche Grundkonfigurationen (Privacy by Default) verfügen und Nutzer durch visuelle oder akustische Hinweise auf mögliche Datentransfers hingewiesen und ihre Informationsbedarfe hierbei berücksichtigt werden.

Des Weiteren sollten in Zukunft auch Möglichkeiten der politisch-rechtlichen Regulierung dafür sorgen, dass smarte Technologien stärker in Einklang mit den Prinzipien des Datenschutzes stehen. Sanktionsmöglichkeiten könnten genauso wie die Durchsetzung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung geeignete Voraussetzungen zur Gewährleistung von Privatheit im digitalen Zeitalter schaffen. Neben staatlichen Institutionen und Initiativen müssen jedoch auch wirtschaftliche Akteure dazu beitragen, dass Datenschutz zu einem Kernelement bei der Einführung neuer smarter Geräte und Anwendungen wird (Privacy by Design). Nicht zuletzt sind auch die Nutzer gefragt, künftig noch bewusster mit ihren persönlichen Daten sowie den damit verbundenen Risiken umzugehen.

Das White Paper kann hier heruntergeladen werden.