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“Zur Verbesserung des Datenschutzes müssen viele Akteure zusammenarbeiten und besser ausgestattet werden“

Forum-Privatheit-Sprecher Alexander Roßnagel diskutierte mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über die notwendigen Voraussetzungen einer wirksamen Datenschutz-Grundverordnung.


Die im Mai vergangenen Jahres in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält innovative Instrumente, die es im deutschen Datenschutzrecht bislang nicht gab. Die Erwartungen an diese Instrumente sind laut Forum-Privatheit-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel sehr hoch: „Sie sollen zu einem gerechteren, passgenaueren und praktikableren Datenschutz führen.“ Der Rechtswissenschaftler der Universität Kassel hatte daher zum alljährlichen CAST-Workshop „Recht und IT-Sicherheit“ eingeladen, um mit Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis zu klären, inwiefern diese Erwartungen bisher erfüllt wurden – und welche Voraussetzungen möglicherweise noch geschaffen werden müssen, damit die Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland wirksam umgesetzt werden kann. Besonders diskutiert wurden diese Innovationen der DSGVO:

Die DSGVO ermöglicht Verbänden, an ihre Branche angepasste Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung festzulegen.

„Solche verbindlichen Verhaltensregeln könnten durchaus zu einem effektiveren Datenschutz und zu mehr Rechtssicherheit führen“, meinte dazu Dr. Joachim Rieß, Konzerndatenschutzbeauftragter der Daimler AG. „Allerdings sollten auch bei einer Verbänderegulierung die Wettbewerbsbedingungen beachtet werden.“

Datenschutzverantwortliche haben die Möglichkeit, die DSGVO-Konformität ihrer Datenverarbeitungsvorgänge zertifizieren zu lassen und die Zertifikate als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

Dies wäre unter anderem für Cloud Computing eine große Unterstützung. Henry Krasemann, im ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) in Schleswig-Holstein für Zertifizierungen zuständig, verwies jedoch darauf, dass sich dafür erst die entsprechenden Mechanismen bilden müssten. Es seien noch viele Abstimmungen zwischen Aufsichtsbehörden, Akkreditierungsstellen, Datenschutzausschuss und Europäischer Kommission notwendig. „Hier stehen wir immer noch am Anfang“, sagte Krasemann. 

Wer riskante Verarbeitungen durchführt, muss eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, damit er die Risiken für betroffene Personen reduzieren kann.

„Nur wer die Risiken seiner Datenverarbeitung genau kennt, kann diese im Sinne des ‚Privacy by Design‘ frühzeitig vermeiden“, so Dr. Michael Friedewald vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Koordinator des „Forum Privatheit“. Zuvor seien zahlreiche praktische Aspekte zu berücksichtigen: von der Wahl der richtigen Bewertungskriterien bis hin zur Einbeziehung der Betroffenen in den Bewertungsprozess.

Betroffene Personen erhalten durch die DSGVO zusätzliche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten und können sich nun auch von Verbänden vertreten lassen.

„Dies erhöht die Durchsetzungskraft der Interessen für mehr Datenschutz“, betonte Heiko Dünkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. „Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen: Denn die Datenschutzerklärung bei Facebook versteht man nach zehnmaligem Lesen auch als Jurist nicht.“ 

Schließlich haben Aufsichtsbehörden jetzt die Möglichkeit, drakonische Sanktionen für Datenschutzverstöße zu verhängen und damit dem Datenschutzrecht Respekt zu verschaffen.

„Die DSGVO ist – entgegen Gerüchten – kein zahnloser Papiertiger, ganz im Gegenteil: Wir haben mit dem Instrument der Sanktionen und hohen Bußgeldstrafen ein scharfes Schwert, das wir bei schweren Verstößen auch nutzen werden“, erklärte Christina Rost, beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für Sanktionen zuständig.

Das Fazit der Diskussion fasste Rechtsexperte Roßnagel so zusammen: „Die Datenschutz-Grundverordnung hat zwar innovative Instrumente angekündigt, diese aber unzureichend geregelt. Um wirksam zu werden, ist die DSGVO auf die Zusammenarbeit vieler Akteure angewiesen. Dies erfordert viele weitere rechtliche und organisatorische Maßnahmen, entsprechende Ausstattungen und Ressourcen bei Behörden und Unternehmen. Diese Voraussetzungen sind noch lange nicht überall gegeben.“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

Sprecher „Forum Privatheit“: 
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de 

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

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Twitter: @ForumPrivatheit

Press Release: Political micro-targeting needs regulation to avoid harm for democracy

The German research consortium Forum Privacy invited experts and interested citizens to discuss the highly topical question of whether and to what extent political micro-targeting damages democratic processes – and how regulatory authorities should respond.


Advertising surrounds us daily, whether in newspapers, on television, on posters or in social networks. But what if advertising on the Internet is used to spread political propaganda? And what if the advertisements are tailored to the individual addressees without them noticing? These questions were discussed by researchers and practitioners on 30 January at the CPDP in Brussels. The Forum Privacy member Dr Nicholas Martin noted that “the use of such micro-targeted ads for political purposes online had been pioneered in the USA and seems to be spreading to continental Europe, but only gradually and unevenly.” Regulators would still have a chance to get ahead of the curve. The political scientist, who works at the Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, added: “Micro-targeting is about conveying personalized political messages to voters that correspond to their individual interests, convictions, socio-economic circumstances and even their psychological profile.”

„Political micro-targeting has an impact on democratic processes in the EU“ 

Katerina Pouliou, legal officer at the European Data Protection Supervisor (EDPS), stressed in particular the implications and consequences for the European Union: „It is true that micro-targeting for political purposes is an old and extensive practice in the US, however there is progressively more evidence that similar practices have been brought to the EU as well. The EDPS opinion on online manipulation and personal data shed some light on the topic, and so have done a number of national DPAs by developing rules or guidelines on  data processing for political purposes. The intensified discussions in the EU, both on EU Institutions and national level, during the last years, constitute a clear indication that online political micro-targeting practices already have an impact on EU citizens’ civic engagement in decision-making and on public involvement in democratic processes”.

“Clear risks to the democratic process” – „Social Networks offer an ideal breeding ground for micro-targeting“ 

The scientific community and the regulatory authority agreed that micro-targeting and the increase in micro-targeting pose clear risks to the democratic process. “It is therefore incumbent upon regulators to step in,” argued Martin. The use of social bots as part of micro-targeting strategies, often referred to as computational propaganda, was also discussed. “Social-psychological studies such as those of the famous communications scientist Elisabeth Noelle-Neumann showed as early as 1974 that people tend to accept majority opinion because they are afraid of isolation and fear negative consequences if they join the supposed minority,” said Forum Privacy member Dr Elias Kyewski, media psychologist at the University of Duisburg-Essen. In his opinion, the interactivity in social networks and the presentation of user-generated comments „offer an ideal breeding ground for the use of micro-targeting“.

<Forum Privacy> is an interdisciplinary German research consortium funded by the Federal Ministry of Education and Research to address the increasingly urgent questions of privacy and data protection. It provides a platform for exchange between academics, policy-makers, technologists and citizens. 

Dr. Michael Friedewald 
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Project Coordinator of Forum Privacy

Dr. Elias Kyewski
University of Duisburg-Essen, Department of Social Psychology: Media and Communication
Member of Forum Privacy

Dr. Nicholas Martin
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Member of Forum Privacy

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Press Officer Forum Privacy
Member of Forum Privacy
E-Mail: barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

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„Wer bei Digitalisierungsfragen nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung“

Presseinformation Forum Privatheit

16.10.2018


Auf einer Podiumsdiskussion des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutierten ExpertInnen und BürgerInnen in München darüber, was notwendig ist, um der Digitalisierung eine Richtung zu geben, die auch die Interessen der DatennutzerInnen angemessen berücksichtigt.

Als Informatikerin steht „Forum Privatheit“-Mitglied Marit Hansen den Chancen der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Als Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein weiß sie jedoch auch um die Schattenseiten und plädiert für eine umsichtige Datennutzung, die die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt. Sie jedenfalls will keine Digitalisierung um jeden Preis. „Wir halten das Wie für sehr entscheidend. Datenschutzfreundliche Techniklösungen aus der Forschung bieten hier interessante Ansätze und müssen nun in die Praxis kommen.”

Politik heißt, das Gute zu fördern und das Schlechte zu behindern

In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen“ im BMBF: „Es geht nicht nur darum, mit Hilfe von Digitalisierung das Neue in die Welt zu bringen. Es geht darum, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeit, auf die Richtung kommt es an. Wer nur über Ethik redet, kommt nicht voran. Aber wer gar nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung.“ Für Unternehmensberater Wolf Ingomar Faecks, der Konzerne bei digitalen Transformationsprozessen begleitet, agiert Deutschland bei der Digitalisierung bislang nicht schnell genug: „Andere Länder und Unternehmen beschleunigen, während wir rückwärtsgewandte Aufklärung betreiben. Unsere Koketterie mit digitalem Unwissen hat uns nicht weitergebracht.“ Dem hält der niederländische Wissenschaftler und Netz-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink entgegen, dass wir nicht mehr nur in Richtung Anwendung denken sollten, sondern auch in Richtung Verbraucherschutz. Die Forschungslandschaft müsse umdenken, ebenso Brüssel. Von Deutschland erhofft er sich – wie zu Zeiten der Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – eine Vorreiterrolle.

Datenschutz sollte Verkaufsargument sein

Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht auch der Soziologe und Verbraucherschutzexperte Prof. Dr. Jörn Lamla. „Die Herausforderung besteht aber darin, die Chancen zu priorisieren. Zurzeit gibt es leider nur eine Perspektive: profitable ökonomische Wertschöpfung. Doch das ist nur einer von mehreren Wertgesichtspunkten, um die es in der Datenökonomie geht.“ Grundsätzlich gebe es „schwache und starke Interessen“. „Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen, die die Verbraucherinteressen schützen, wie etwa TÜV, Kartellämter, Datenschutzbehörden oder auch Verbraucherschutzverbände, für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben noch richtig aufgestellt sind – oder ob Verbraucherpolitik nicht stärker in die Technikgestaltung selbst einbezogen werden muss.“ Die Anwesenheit des Wirtschaftsvertreters Faecks nutzt er für einen entsprechenden Wunsch: „Unterstützen Sie die Entwicklung eines Geschäftsmodells, das aufgrund der offensiven Einbeziehung von Daten- und Verbraucherschutz ein attraktives Gegenmodell zum vorherrschenden oder chinesischen Modell darstellt – und lassen Sie uns dieses gemeinsam zum Exportschlager machen!“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
thess@bwl.lmu.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
+49 (0) 0721 / 6809-678
barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Die Chancen der Digitalisierung sind immens, bedürfen jedoch aktiver politischer und gesellschaftlicher Gestaltung

Presseinformation Forum Privatheit

11. Oktober 2018


In der Debatte um die Zukunft der Datenökonomie diskutiert der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ Lösungsansätze für eine Balance zwischen Gemeinwohl, wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz.

Smartphones, Apps und soziale Netzwerke sind heutzutage weder aus der Arbeitswelt noch aus dem Privatleben wegzudenken. Wie aber sehen die wirtschaftlich-technischen Strukturen dahinter aus? Wie wird dort Geld verdient, welche Verfahren werden eingesetzt – und wie wirkt sich all dies auf die Gesellschaft aus? Diesen Fragen geht der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ am 11. und 12. Oktober 2018 auf seiner Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie: Gestaltungsperspektiven zwischen Geschäftsmodell, Kollektivgut und Verbraucherschutz“ nach.

Das Potenzial der Digitalisierung muss allen zugutekommen

Daraus leitet Prof. Dr. Jörn Lamla, Soziologe an der Universität Kassel, eine erste Forderung ab: „Wir müssen eine neue Balance zwischen Gemeinwohlsicherung, ökonomischen Verwertungsmöglichkeiten und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher finden.“ Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der gemeinsam mit Lamla die Konferenz organisiert, ergänzt: „Die Innovationschancen der Digitalisierung sind immens. Es hilft uns aber nichts, wenn Deutschland bei digitalen Innovationen keine Rolle spielt, weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich. Zudem müssen wir aufpassen, dass die Chancen nicht nur einigen Wenigen zugutekommen, sonst werden wir das Potenzial der Digitalisierung verspielen.“

Verhaltenssteuerung setzt Demokratie unter Druck

Die Harvard-Ökonomin Prof. Dr. Shoshana Zuboff sieht die Menschheit sogar an einem historischen Scheideweg: „Das Problem liegt weder in den digitalen Technologien als solchen noch in irgendeinem bestimmten Einzel-Unternehmen. Es liegt vielmehr in einer neuartigen Logik der Kapital-Akkumulation, die ich als Überwachungskapitalismus bezeichne. Konzerne gewinnen aus menschlichen Erfahrungen Verhaltensdaten, um daraus Vorhersage- und Steuerungspotenziale zu produzieren und zu verkaufen.“ Die Entstehung dieses Verhaltenssteuerungsmarktes habe weitreichende Konsequenzen: „Neue soziale Ungleichheiten und unbekannte ökonomische Herrschaftsformen entstehen. Etablierte Grundlagen der Demokratie, wie etwa Autonomie und Privatheit, geraten unter Druck.“

Der Zentralisierung mit einem Bündnis alternativer Netze begegnen 

Eine Möglichkeit der Abhilfe sieht der Medien-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink vom Institute for Network Cultures in Amsterdam in alternativen Wertschöpfungs- und Einkommensmodellen im Internet: „Im Moment profitieren von der ganzen Content-Produktion der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer in erster Linie jene Plattformen, denen es gelingt, sich als zentrale Instanz zu positionieren, und nicht die gesamte Zivilgesellschaft. Um dem Trend zur Zentralisierung entgegenzutreten, brauchen wir das, was ich als ‚federated networks‘ bezeichne: ein Bündnis alternativer Netze.“

Damit solche Alternativen auch realisiert werden können, bedarf es sensibilisierter Technikentwickler, die tatsächlich in der Lage sind, datenschutzfreundliche Systeme zu entwickeln. Doch diese stoßen laut der Wirtschaftsinformatikerin Prof. Dr. Sarah Spiekermann-Hoff oft auf Schwierigkeiten in ihren eigenen Unternehmen und Organisationen. So hielten zwar Software-Ingenieure Datenschutz und Privacy für sehr wichtig, würden aber durch die Rahmenbedingungen der Datenökonomie in der Umsetzung einer Privatheits- und datenschutzfreundlichen Technologie häufig gebremst.

Datenschutz sollte als Chance für die Datenökonomie begriffen werden

Dass die Zukunft der Datenökonomie demnach einer aktiven politischen und zivilgesellschaftlichen Gestaltung bedarf, die diese Rahmenbedingungen verändert und sich nicht nur auf eine lediglich korrigierende Beobachterposition zurückzieht, ist eine zentrale Erkenntnis der Konferenz. „Wenn wir das Potenzial der Digitalisierung heben wollen, müssen wir uns verstärkt darum Gedanken machen, wie Selbstbestimmung zukünftig gedacht werden muss. Nicht nur die individuelle, sondern auch die kollektive Selbstbestimmung sind Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der Demokratie. Dazu brauchen wir jedoch auch transnationale gesellschaftliche Debatten, um uns über zivilisatorische Standards weltweit zu verständigen“, so Lamla. Für Hess gibt es bereits gute ökonomische Gestaltungsansätze, etwa im Steuer- oder Wettbewerbsrecht, aber auch im Datenschutzrecht. Er ist sicher: „Wer interessante digitale Angebote erfolgreich am Markt positioniert, der kann auch seine Vorstellungen von Schutz und Verwendung personenbezogener Daten in die Welt bringen. Letztlich ist es wichtig, Datenschutz als Chance für die Datenökonomie zu begreifen.“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
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Prof. Dr. Thomas Hess
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Projektkoordination „Forum Privatheit“:
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Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
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Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:

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Neue Tracking-Verfahren greifen immer mehr Daten ab, ohne dass die Nutzer es merken

Die Verfolgung von Nutzeraktivitäten im Netz, das so genannte Tracking, ist ein bekanntes Datenschutzproblem. Mittlerweile aber gibt es eine Vielzahl neuer Tracking-Methoden, die unbemerkt tief in die Privatsphäre der Nutzenden eingreifen. Wirksame Möglichkeiten sich zu schützen, gibt es kaum. Der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ analysiert in seinem neuen White Paper Tracking diese neuen Tracking-Verfahren und beleuchtet die wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen.


Klassische Browsercookies kennen die meisten. Sie werden von Webseitenbetreibern eingesetzt, um Nutzerverhalten aufzuzeichnen. Gegen diese Tracking-Methoden steht eine Vielzahl von Blockern zur Verfügung. „Doch solche Cookies sind nur noch eine Tracking-Methode unter vielen“, meint Dr. Thilo Hagendorff, Wissenschaftler an der Universität Tübingen und Medienethiker im „Forum Privatheit“. „Mittlerweile gibt es weitaus invasivere und intransparentere Verfahren wie etwa das biometrische Tracking, das die Wischbewegungen bei der Smartphone-Nutzung analysiert oder das Tracking mit Ultraschallsignalen, die das menschliche Gehör nicht wahrnehmen kann. Gegen diese gibt es bisher fast keine wirksamen technischen Schutzmechanismen.“

Die meisten User kennen die neuen Tracking-Verfahren gar nicht

„Die rechtlichen Grundlagen des Trackings werden mit dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung und der geplanten ePrivacy-Verordnung grundlegend geändert, da die Verarbeitung personenbezogener Daten künftig wesentlich strenger reguliert wird“, prophezeit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des „Forum Privatheit“ und Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel. Insbesondere die rechtliche Zulässigkeit des Ultraschall-Trackings wird im neuen White Paper des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ untersucht. Benjamin Bremert, Jurist am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, erläutert: „Die Möglichkeiten des Ultraschall-Trackings sind durch die rechtlichen Anforderungen künftig deutlich eingeschränkt, was das Verfahren aus rechtlicher Perspektive unattraktiv macht – jedoch leider keine Garantie dafür ist, dass es nicht doch eingesetzt wird.“ Eine eigens für das White Paper durchgeführte empirische Studie ergab, dass die Nutzer über diese neuen Tracking-Verfahren auffällig wenig wissen. „Die meisten der untersuchten Verfahren waren dem Großteil der Befragten unbekannt. Wurden die Verfahren erläutert, beurteilte eine Mehrheit der Teilnehmenden die Verfahren als nicht nützlich, als bedenklich und als besorgniserregend“, fasst Medienpsychologin Prof. Dr. Nicole Krämer die Ergebnisse zusammen.

Es braucht einen öffentlichen Diskurs, welche Tracking-Formen legitim sind – und welche nicht

Vor allem die Intransparenz der angewandten Tracking-Verfahren, die hohe Eingriffstiefe in die Privatheit und die Tatsache, dass den Nutzenden keine einfach zugänglichen sowie geeigneten Optionen zur Vermeidung von Tracking zur Verfügung stehen, werden von den Forschenden kritisiert. „Zwar wäre es zu einfach, das Tracking als etwas per se Negatives zu betrachten“, meint der Soziologe und Verbraucherforscher Prof. Dr. Jörn Lamla von der Universität Kassel. „Aber es müsste doch erst einmal eine öffentliche Auseinandersetzung über legitime und illegitime Tracking-Formen geben. Stattdessen wird zumeist in weitgehend intransparenter Weise erstmal alles umgesetzt, was sich technisch realisieren lässt. Die Verbrauchersicht spielt oft erst dann eine Rolle, wenn irgendeine Trackingmethode trotz der Intransparenz erkennbar wird und auf breite Ablehnung stößt – dann wird schnell zurückgerudert. Angemessener wäre es, zu einer grundsätzlichen Verständigung darüber zu kommen, welche Tracking-Methoden als legitim gelten sollen.“

Wettrüsten zwischen Webseitenbetreibern und Tracking-Blockern

Um sich gegen die älteren Methoden des Trackings zu schützen, stehen Internetnutzenden zahlreiche technische Hilfsmittel zur Verfügung, sogenannte Ad- und Tracking-Blocker. Diese Tools werden meist ohne Zusammenarbeit mit Browser- bzw. Betriebssystem-Entwicklern konzipiert und als Browser-Erweiterungen umgesetzt. „Tatsächlich führt die fehlende Mitwirkung der Hersteller populärer Browser und Betriebssysteme bei der Gestaltung möglicher Anti-Tracking-Mechanismen zu suboptimalen Lösungen und somit auch zu einem permanenten Wettrüsten zwischen Trackern bzw. Webseitenbetreibern und Tracking-Blockern“, so Hervais Simo, Privatheitsforscher am Fraunhofer SIT und Mitglied im „Forum Privatheit“. Effektivere und nachhaltigere Gegenmaßnahmen müssten tief im Browser bzw. Betriebssystem verankert und nach den Prinzipien des Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – also Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen – realisiert werden. „Der Schutz vor Tracking in mobilen Apps und dem Internet der Dinge sind bislang nur wenig untersucht worden.“ Forscher des Fraunhofer SIT arbeiten derzeit am Tool MetaMiner, welches das Tracking durch mobile Apps für die User sichtbar und kontrollierbar machen soll.


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

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Datenschutz-Grundverordnung: Innovative Regelungen, aber keine neue Ära des Datenschutzes

Expertengremium nimmt Stellung zum Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung

Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ analysiert seit Jahren die Entstehung, die Inhalte und die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Zu deren Geltungsbeginn am 25. Mai 2018 fassen die Forscher ihre Erkenntnisse zusammen.


„Der wichtigste Effekt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die enorme Aufmerksamkeit, die der Datenschutz derzeit genießt. Jeder Datenverarbeiter, vor allem wenn er den Datenschutz bisher ignoriert hat, nimmt ihn plötzlich zur Kenntnis und fragt entsetzt, was ihn betrifft und was er tun muss“, so „Forum Privatheit“-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler der Universität Kassel. „Dieser DSGVO-Hype ist ein ideales Betätigungsfeld für alle kompetenten und inkompetenten Berater. Auf ihren Rat hin fordern viele große und kleine Datenverarbeiter von ihren Kunden, Mitgliedern und Geschäftspartnern Einwilligungserklärungen – auch wo dies völlig überflüssig und kontraproduktiv ist.“

Diese Aufregung hängt mit dem zusammen, was wirklich neu in der DSGVO ist. „Erstmals erhalten die Aufsichtsbehörden wirksame Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse“, erklärt die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen, Mitglied im „Forum Privatheit“. „Sie können den Datenverarbeitern Anweisungen erteilen, wie sie datenschutzgerecht vorzugehen haben. Dies kann bis zu einem Verbot der Datenverarbeitung gehen. Bei einem Verstoß gegen Datenschutzvorgaben können sie Sanktionen verhängen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des konzernweiten Vorjahresumsatzes reichen können.“

Für den Datenschutz bringt die DSGVO einige innovative Regelungen. Dies begrüßt der Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Thomas Hess, Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied im „Forum Privatheit“: „Hierzu gehört die Ausweitung des räumlichen Anwendungsbereichs. Neben EU-Firmen, gilt dieser von nun an auch für alle Datenverarbeiter weltweit, wenn sie – vereinfacht gesagt – personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der Union aufhalten. Damit wird Wettbewerbsgleichheit vor allem unter den Digitalkonzernen hergestellt, die ihre Dienste auf dem europäischen Markt anbieten.“ Neu sind auch einige Pflichten der Datenverarbeiter wie zur datenschutzgerechten Systemgestaltung und zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen, zur Datenschutz-Folgen­abschätzung sowie zu zusätzlichen Dokumentationen. Diese Pflichten gelten allerdings nur unter einigen Vorbehalten.

Die DSGVO stärkt auch die Rechte der betroffenen Person. „Es bleibt zwar überwiegend bei den bekannten Rechten – doch sind diese nun klarer ausgestaltet. Neu ist das Recht, in Plattformen selbst eingestellte Daten in andere Plattformen übertragen zu können. Neu ist auch das Recht auf Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden und die Möglichkeit, die Betroffenenrechte durch einen Verband vertreten zu lassen“, so Prof. Dr. Jörn Lamla, Soziologe an der Universität Kassel und Mitglied im „Forum Privatheit“. „Dagegen ist am viel gepriesenen Recht auf Vergessen im Wesentlichen nur die Überschrift neu.“

Ansonsten enthält die DSGVO nicht viel Neues. Sie führt viele Regelungen der bisherigen Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 fort. Da das deutsche Datenschutzrecht im Wesentlichen der Richtlinie entsprach, sind viele Regelungen der DSGVO mit den bisherigen Datenschutzrege­lungen vergleichbar. „Wer sich bisher datenschutzkonform verhielt und diese Praxis beibehält, ist gut aufgestellt“, so eine Kernbotschaft der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen. „Allerdings wird eingebauter Datenschutz nicht von alleine Realität, wie die Vergangenheit gezeigt hat – wir alle müssen nun Hersteller und Dienstleister zur datenschutzfreundlichen Gestaltung ihrer Angebote drängen.“

Die DSGVO gilt als Verordnung unmittelbar. Sie bewirkt damit, dass sich in der gesamten Union und dem europäischen Wirtschaftsraum alle gleichermaßen an denselben Rechtstext halten müssen. Allerdings sind viele Regelungen so abstrakt, dass sie vielfach nach der jeweiligen Datenschutzkultur ausgelegt werden. Dadurch wird der Text in den einzelnen Mitgliedstaaten und eventuell sogar in verschiedenen Gerichtsbezirken jeweils unterschiedlich interpretiert werden. Bis dies in allen Details durch hochkomplexe Prozesse zur Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht und durch Urteile des EuGH geklärt ist, werden die abstrakten Vorschriften noch Jahre und Jahrzehnte für Rechtsunsicherheit sorgen.

Die DSGVO geht deutschem Recht vor, soweit dieses der Verordnung widerspricht. Allerdings enthält die DSGVO 70 Öffnungsklauseln, nach denen die Mitgliedstaaten eigenes und damit unterschiedliches Recht setzen oder beibehalten dürfen. „Aufgrund dieser Öffnungsklauseln gibt es klare Defizite bei der Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der Union “, erläutert Roßnagel. „Deutschland jedenfalls hat die Öffnungsklauseln bisher dafür benutzt, um das deutsche Datenschutzrecht in vollem Umfang beizubehalten. Änderungen hat es nur vorgenommen, um die Datenverarbeitung zu erleichtern und die Rechte der betroffenen Person gegenüber der DSGVO einzuschränken. Diese Ko-Regulierung des Datenschutzrechts durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten macht das Datenschutzrecht unübersichtlich und kompliziert. Im Ergebnis regelt die DSGVO tatsächlich nur den Bereich der privaten Wirtschaft, während der öffentliche Bereich weiterhin durch das deutsche Datenschutzrecht geprägt wird.“

„Unterentwickelt ist die DSGVO, soweit es um den Grundrechtsschutz gegenüber den neuen und zukünftigen Herausforderungen der technischen Entwicklung – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Cloud Computing, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – geht. Sie hat keine der absehbaren Herausforderungen risikoadäquat geregelt. Dieses Manko muss baldmöglichst beseitigt werden“, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und „Forum Privatheit“-Koordinator.


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen. 

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
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Dr. Michael Friedewald
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Neuerscheinung

Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt

Interdisziplinäre Perspektiven auf aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes

Herausgeber: Friedewald, Michael

Springer Vieweg 2018,ISBN978-3-658-21383-1m DOI: 10.1007/978-3-658-21384-8, 315 Seiten

Privatheit ist eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. In einer immer stärker vernetzten digitalen Welt ist sie von vielen Seiten bedroht. Die Beiträge des Buches untersuchen aktuelle Herausforderungen für Privatheit und Datenschutz aus multidisziplinärer Perspektive. Thematisiert wird dabei u.a., welche Rolle Privatheit in der Gesellschaft einnimmt, wie Bürger diese heute verstehen und wie sie mit den zunehmenden Angriffen darauf umgehen. Darüber hinaus befassen sich die Beiträge mit der europäischen Datenschutzpolitik und neuen Regelungsformen für einen wirksameren Datenschutz.

„Wir dürfen das Wohl und Wehe der Demokratie nicht einzelnen Internet-Unternehmen überlassen“

23.03.2018

Als Reaktion auf den jüngsten Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica fordert das „Forum Privatheit“ effektiveren Verbraucherschutz, wirkungsvollere Regulierung und bessere Aufklärung.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Datenanalysefirma Cambridge Analytica 50 Millionen Facebook-Profile illegal ausgespäht. Cambridge Analytica war für einen Großteil des Wahlkampfs des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verantwortlich. „Die illegitime Auswertung von 50 Millionen Facebook-Profilen durch Cambridge Analytica und die dadurch möglich gewordenen Verzerrungseffekte im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf zeigen, wie groß mittlerweile die Beeinflussungspotentiale sind, die die Internet-Giganten und die mit ihnen verbundene Datenindustrie aufgebaut haben“, so Dr. Carsten Ochs, Soziologe an der Universität Kassel und Mitglied des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“.

Dabei ist bisher nicht klar, inwieweit die Ausspähung der Profile tatsächlich den Wahlkampf beeinflusst hat. „Es existieren allerdings Studien, die nahelegen, dass das Mikrotargeting, welches durch die Datenanalysen möglich wird, erfolgreich und in massenhaftem Ausmaß zur Beeinflussung und Verhaltenssteuerung eingesetzt werden kann“, so „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Thilo Hagendorff vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften in Tübingen. „Der Nachweis eines kausalen Einflusses der Manipulationsversuche Cambridge Analyticas auf die Präsidentschaftswahlen dürfte aber kaum möglich sein, und die von dem Datenanalysten zugrunde gelegten psychologischen Persönlichkeitsmodelle sind – soweit überhaupt bekannt – nicht für ihre hohe Vorhersagekraft bekannt“, ergänzt Prof. Dr. Nicole Krämer, Medienpsychologin an der Universität Duisburg-Essen, ebenfalls Mitglied im Forschungsverbund „Forum Privatheit“.  Dennoch gebe der Einblick in unser Alltagsleben den Plattform-Betreibern eine äußerst große gesellschaftliche Machtfülle an die Hand.

„Für regulatorische und Verbraucherschutz-Organe ist bislang kaum nachvollziehbar, wie diese datenbasierte Machtfülle genutzt wird“, so der Soziologe Ochs. Dass noch nicht einmal bekannt sei, wie groß der Einfluss von Facebook, Cambridge Analytica, aber auch von vielen anderen Internet-Firmen auf einen so fundamentalen demokratischen Vorgang wie eine Wahl exakt gewesen sei, zeige überdeutlich den massiven Gestaltungsbedarf in diesem Bereich an: Das Beeinflussungspotenzial der Internet-Unternehmen ist möglicherweise immens, doch hätten sie keinerlei demokratische Legitimation, und handelten immer wieder in einer Weise, die mit demokratischen Grundprinzipien schwerlich in Übereinstimmung zu bringen sei. So werde das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zerstört und nachhaltiges Wirtschaften verhindert.

Eine ganz neue Form des Verbraucherschutzes ist gefordert

Die Regulierung der Unternehmen war bislang auch deshalb schwierig, weil diese global agieren, die politischen und rechtlichen Institutionen und Behörden aber in nationalem Rahmen tätig sind. Für „Forum Privatheit“ ist klar, dass es hier um eine neuartige Regelung von Verantwortung gehen muss. Zum einen dürfe auf keinen Fall der Datenschutz im Entwurf der E-Privacy-Verordnung geschwächt werden, der wenigstens einige Grenzen des Tracking und der Datensammelei im Internet aufstellt. Zum anderen werde durch solche Fälle deutlich, dass der Verbraucherschutz im Internet dringend auf neue Grundlagen gestellt werden muss. Dabei könne es nicht nur um einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, sondern um neue, kollektiv verbindliche Spielregeln, und die Rolle von Institutionen, die die Einhaltung dieser Regeln auch überwachen und durchsetzen, und das nicht nur auf nationaler Ebene. „Wie soll sich der einzelne Verbraucher gegenüber der Übermacht der Konzerne zur Wehr setzen, insbesondere wenn zwei Unternehmen verdeckt zusammenarbeiten?

Wenn eine illegitime Wahlbeeinflussung dadurch auch nur in den Bereich des heute oder zukünftig Denkbaren rückt, dann ist schon das ein Problem der demokratischen Gesellschaft insgesamt, denn es zerstört nachhaltig Vertrauen – völlig unabhängig davon, ob eine Einzelperson bestimmte soziale Medien individuell nutzt, oder nicht. Wenn wir die Verantwortung den Einzelnen zuschieben, werden wir der Größenordnung des Problems nicht gerecht“, so Ochs.   Einerseits sei zu lange auf die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer geschaut worden, während nun immer deutlicher werde, dass die Probleme auf regulatorischer, politischer und institutioneller Ebene anzupacken seien. Andererseits zeige der Vorgang aber auch den großen Bedarf an besserer Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger an: „Es ist und bleibt eine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung über das Missbrauchspotenzial von massenhaft verfügbaren Daten – und seien sie so unscheinbar wie ein Like auf Facebook – zu informieren“, ergänzt Krämer.

Plattformen sind keine neutrale Infrastruktur

Die Mitglieder des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ legen Wert darauf, dass der Facebook-Datenskandal nicht das Problem eines einzelnen Anbieters oder Landes ist, sondern die sozialen Medien und das Internet insgesamt betrifft. „Das Wissen, dass diese Unternehmen generieren, birgt Steuerungspotentiale und damit gesellschaftliche und politische Macht. Wir müssen diese Machtfülle regulieren, so wie viele Länder ja auch über die Machtfülle von einzelnen Medienunternehmen wachen“, so Forumssprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Die Forum-Privatheit-Mitglieder sind sich einig: Das Wohl und Wehe der Demokratie darf nicht der Internet-Industrie und Institutionen überlassen werden, die die geschaffene Infrastruktur digitaler sozialer Netzwerke für illegitime Beeinflussung missbrauchen. „Allen, die politische Verantwortung tragen, muss klar sein: Wenn sie die Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Industrie weiterhin unreguliert anwachsen lassen, droht der Existenzgrundlage der Demokratien früher oder später selbst Gefahr“, fügt Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker der LMU München, hinzu. Dabei gelte es zu beachten, dass nicht nur Unternehmen wie Cambridge Analytica problematische Praktiken der Datenverarbeitung pflegten, sondern auch Social-Media-Plattformen oder Anbieter von Suchmaschinen selbst in die Verantwortung genommen werden müssen. „Facebook, YouTube oder Twitter können sich nicht mehr auf den Standpunkt zurückziehen, lediglich neutrale Infrastrukturen anzubieten ohne dafür verantwortlich zu sein, für welche Zwecke sie genutzt werden“, stellt der Verbraucherforscher und Soziologe Prof. Dr. Jörn Lamla vom Forum Privatheit fest: „Sie müssten vielmehr selbst ein nachhaltiges Interesse daran haben, dass die ihnen überlassenen Daten unter demokratischer Kontrolle bleiben – sonst ist das Vertrauen und damit die Basis ihres Geschäfts weg.“

Forum Privatheit lädt ein zur Dialogveranstaltung: „Was kommt nach Cambridge Analytica? Notwendige Regulierungen für den Verbraucherschutz“am 25. April 2018, 13:00 – 14:30 Uhr in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union, Rue Belliard 60-62, 1040 Brüssel, u.a. mit Frau Prof. Dr. Nicole Krämer, Universität Duisburg-Essen sowie Prof. Dr. Jörn Lamla und Dr. Carsten Ochs, Universität Kassel


In dem vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“: 

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

Im Omnibus in die neue Datenschutzwelt – Was folgt auf die Datenschutz-Grundverordnung?

Presseinformation Forum Privatheit
16. März 2018

Eine von CAST-Forum und Forum Privatheit organisierte Tagung am 15.3.2018 in Darmstadt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zeigt auf, wohin sich der Datenschutz entwickeln wird, wenn ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt.

„Das künftige Datenschutzrecht wird nicht nur von der Datenschutz-Grundverordnung, sondern durch eine Ko-Regulierung der europäischen und deutschen Gesetzgeber geprägt“ sagt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Jurist an der Universität Kassel und Sprecher des Expertengremiums „Forum Privatheit“. „Die Mitgliedstaaten nutzen die 70 Öffnungsklauseln der DSGVO, um die bisherigen nationalen Datenschutzregelungen beizubehalten und nur sprachlich der DSGVO anzupassen.“ Das derzeit im Bund vorbereitete „Omnibus-Gesetz“, das vermutlich diesen Sommer in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird, sieht in über 140 Gesetzen mit Datenschutzregelungen meist nur formale Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO vor. Keines dieser Gesetze wird aber durch die DSGVO überflüssig oder gestrichen. Vielmehr bleiben alle bestehenden nationalen Gesetze erhalten, ohne Innovationsimpulse der DSGVO – wie z.B. Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – zu konkretisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der von den Anpassungsbemühungen auf Länderebene berichtete. Auch dort werden sehr viele Gesetze angepasst, ohne dass ein einziges entfiele. Sein Fazit: Es wird weniger modernisiert, es bleibt eher bei einer Beibehaltung des Alten. Bernd Adams von T-Systems begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Vereinheitlichung des Datenschutzes. Die Ausgestaltung bereite ihm allerdings Bauchschmerzen. „Haben wir ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht – oder haben wir 27 verschiedenen nationale Auslegungen?

Sein und Sollen

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit, sieht „kaum einen Bereich, in dem Sein und Sollen so weit auseinanderliegen wie bei im Datenschutz.“ Daher sieht er die wirkliche Innovation in der DSGVO in den Regelungen zum Vollzug. Erstmals würde die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. So haben die Aufsichtsbehörden nun auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, die weh tun. Lagen sie noch beim BDSG bei max. 300.000 Euro, können nun bis zu 20.000.000 Mio. Euro verhängt werden – oder 4 % des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens. „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“

Die DSGVO bringe für die Aufsichtsbehörden viele neue Aufgaben. Diese entspreche allerdings nicht ihrer personellen Ausstattung. In einem Gutachten zum notwendigen Personalbedarf der Aufsichtsbehörden habe Prof. Roßnagel festgestellt, dass aufgrund dieser neuen Aufgaben im Durchschnitt jede Landesdatenschutzbehörde um 20 Stellen aufgestockt werden müsste. Dies sei in den Ländern allerdings nicht erfolgt. „Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich die Garanten des Rechtsvollzugs – werden aber damit allein gelassen.“

Für wichtig hielt Caspar auch die Regelungen, nach denen die Aufsichtsbehörden unionsweit koordiniert würden. Dabei kommt dem Europäischen Datenschutz-Ausschuss eine besondere Rolle zu. Mit ihm sei „Datenschutz keine Sache mehr des einzelnen Behördenleiters, der tapfer allein in die Sonne reitet.“ Die Themen könnten nur auf europäischer Ebene einheitlich entschieden und in der gesamten Union umgesetzt werden. Datenschutz sei nicht nur ein Garant für die Datenschutzrechte der Betroffenen in Europa, sondern auch für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen im EU-Binnenmarkt. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb – und den bekommen wir nur über den europäischen Datenschutz-Ausschuss. Denn: Nichts ist so europäisch wie der Datenschutz.

Innovation und Datenschutz sind kein Gegensatz mehr

Einen hoffnungsvollen Ausblick gibt Dr. Michael Friedewald, Projektkoordinator des „Forum Privatheit“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI): „Wir befinden uns vor einer Zeitenwende. Hier kann der Datenschutz vom Umweltschutz lernen. Es hat hier auch eine Weile gedauert, bis sich gezeigt hat, dass Regulierungen in diesem Bereich nicht nur für die Gesellschaft nützlich sind, sondern, dass sie auch zu Innovationen und wirtschaftlicher Profitabilität führen.“

E-Privacy-Verordnung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die künftige E-Privacy-Verordnung. Sie regelt den Datenschutz für die elektronische Kommunikation nicht abstrakt und technikneutral wie die DSGVO, sondern bereichs- und risikobezogen. Auch wendet sie sich an die richtigen Adressaten, nämlich auch an Hersteller von IT und nicht nur an ihre Anwender. Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich mit der DSGVO am 25.5.2018 Geltung erlangen. Rolf Bender, Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, rechnet jedoch damit, dass die E-Privacy-Verordnung „nicht vor Ende 2018“ verabschiedet wird. Ihr Kernanliegen ist der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. Doch auch hier gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist zum Beispiel: Wann gilt die DSGVO und wann die E-Privacy-Verordnung? Als Innovations­hemmnis für Unternehmen sollte sich aber für Bender keine ihrer Regelungen erweisen. „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau – aber wir wollen auch, dass innovative Geschäftsmodelle nicht kaputt gemacht werden.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am
Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
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Save the date: Tagung Zukunft der Datenökonomie

Interdisziplinäre Konferenz

Zukunft der Datenökonomie

Gestaltungsperspektiven zwischen Geschäftsmodell, Kollektivgut und Verbraucherschutz (Oktober 2018)

Die Digitalisierung erfasst immer mehr Lebensbereiche. Daraus resultieren zahlreiche neue Wertschöpfungsprozesse und Tauschverhältnisse. Die entwickelten Geschäftsmodelle und daraus entstehenden Verbraucherverhältnisse wirken sich massiv auf Privatheit und Selbstbestimmung aus. Doch welche Folgen ergeben sich hieraus in politischer, regulatorischer, ökonomischer und zivilgesellschaftlicher Hinsicht? Wie funktionieren die digitalen Wertschöpfungslogiken ökonomisch, technisch-sozial und psychologisch? Welche Wertvorstellungen, Konzepte und Praktiken der Aneignung und des Privateigentums spielen dabei eine Rolle? Könnte sich mit technischen oder politischen Mitteln Transparenz für die Entstehung und Verteilung des Wertes „Daten mit Personenbezug“ herstellen lassen? Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte interdisziplinäre Forschungsverbund „Forum Privatheit“ lädt dazu ein, diese und weitere Fragen im Rahmen einer zweitägigen Konferenz gemeinsam zu diskutieren.

Datum: 11./12.10.2018

Ort: Bayerische Akademie der Wissenschaften, München

Eingeladene Vorträge von

  • Sarah Spiekermann (WU Wien)
  • Geert Lovink (Univ. Amsterdam) und
  • Shoshana Zuboff (Harvard Business School, tbc)