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Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ sehen Chance für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit, durch die Nutzung von Öffnungsklauseln Versäumnisse und Schwachstellen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auszugleichen. Dadurch können sie das Datenschutzniveau sowie die Rechtssicherheit im eigenen Land erhöhen und stärken. Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutieren auf der internationalen Datenschutzkonferenz CPDP in Brüssel, wie dies gelingen kann.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden muss, stellt das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union auf eine neue Grundlage. Die Reform verfolgte drei große Ziele: eine unionsweite Vereinheitlichung, eine Wettbewerbsangleichung sowie eine Modernisierung des Datenschutzrechts.

„Doch die Datenschutz-Grundverordnung erreicht ihre selbstgesteckten Ziele nicht“, konstatiert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“. Sie sei „abstrakt und unterkomplex“ ausgefallen, denn sie wolle in nur 51 Artikeln dieselben Probleme lösen, für die in Deutschland bislang tausende bereichsspezifische Vorschriften bestehen. Zurückführen lässt sich dies ist auf den Entstehungsprozess der Verordnung: Die Europäische Kommission wollte mittels Durchführungsakten und delegierter Rechtsakte selbst über die konkretere Ausgestaltung des europäischen Datenschutzes entscheiden. Gegen diese Vorstellung stellten sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten. Letztere setzten am Ende durch, dass signifikanter Regelungsspielraum auf nationaler Ebene verbleibt. Etabliert wurde damit eine Ko-Regulierung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.

Mitgliedstaaten sollten die Risiken moderner Datenverarbeitung konkret regeln

Mit Spannung wird nun erwartet, ob und wie die Mitgliedstaaten die ihnen zur Verfügung stehenden Regelungsspielräume nutzen werden. Deutschland und Österreich haben als erste Staaten bereits Gesetze zur Umsetzung der Verordnung verabschiedet. Die restlichen Mitgliedstaaten müssen bis zum Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung nachziehen. „Wichtig ist dabei, dass die Mitgliedstaaten ihre Spielräume zu einer Erhöhung des Datenschutzniveaus auch nutzen“, empfiehlt der Jurist und „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Christian Geminn. „Hier hat sich Deutschland mit seinem neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht gerade vorbildhaft verhalten.“ Zudem sollten Mitgliedstaaten durch klare und konkrete Vorgaben die Rechtssicherheit erhöhen und durch spezifische Regelungen der Abstraktheit der Verordnung entgegenwirken. Diese Regelungen sollten direkt und konkret die Risiken moderner Datenverarbeitung adressieren. „Das ist ganz zentral, um das Datenschutzrecht tatsächlich zukunftsfähig zu machen“, ergänzt Roßnagel. Aber auch die Europäische Kommission solle sich an der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts beteiligen, in dem sie bereichs- und technikspezifischen Datenschutz regele, wie etwa in der eCall-Verordnung geschehen und im Entwurf der ePrivacy-Verordnung vorgesehen.

Veranstaltungshinweis: Am Mittwoch, den 24. Januar 2018, 14:15 Uhr, wird die nationale Implementierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung Thema eines vom Forschungsverbund „Forum Privatheit“ organisierten Panels im Rahmen der Konferenz Computers, Privacy and Data Protection (CPDP): The Internet of Bodies sein: http://www.cpdpconferences.org

Downloads:

Ansprechpartner/innen:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Sprecher „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes
Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur.
Mitglied „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: c.geminn@uni-kassel.de

Dr. Michael Friedewald
Projektkoordinator „Forum Privatheit“
Geschäftsfeldleiter Informations- und Kommunikationstechniken am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
E-Mail: michael.friedewald@isi.fraunhofer.de

Barbara Ferrarese, M.A.
Mitglied „Forum Privatheit“
Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“
E-Mail: presse@forum-privatheit.de
Tel. +49 721 6809 – 678
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

CPDP Panel des Forum Privatheit zu “Conversational Agents”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt hat bei der jährlichen Konferenz “Computer, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017) eine Paneldiskussion zum Thema “CONVERSATIONAL AGENTS: A THREAT TO PRIVACY?” organisiert.

Vortragende waren Hamza Harkous, École Polytechnique Fédérale de Lausanne (CH), Ewa Luger, Design Informatics Group, University of Edinburgh (UK), Astrid Rosenthal-van der Pütten, University of Duisburg-Essen (DE), Michael Schlüter, GfK (UK), Moderator:  Max Braun, University of Hohenheim (DE)

 

“Seven types of Privacy” discussed at CPDP 2017

At this year’s Conference “Computers, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017), I discussed typologies of privacy in a panel organised by Bart-Japp Koops.

Revisited work done in the PRESCIENT project some time ago and made clear that typologies are not an end in themselves but are useful instruments to structure the thinking about social phenomena and therefore need to be updated regularly.

VideoPresentation slides (2017) and Original Paper authored together with Rachel Finn and David Wright (2013)

 

Gibt es in einer digitalen Welt ein Recht auf Offline-Alternativen?

Workshop im Rahmen der CPDP 2016, Computers, Privacy & Data Protection

Zeit: Donnerstag, 28. Januar 2016, 14.00 Uhr

Ort: Brüssel, Belgien

Ob Auto, Kühlschrank oder Fernseher – wir leben in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt, die das Sammeln personenbezogener Daten mit sich bringt. Gibt es oder sollte es ein Recht darauf geben, offline zu bleiben?

Im Rahmen der neunten internationalen CPDP-Konferenz in Brüssel, vom 27. Januar bis 29. Januar, organisiert Forum Privatheit, unterstützt durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, einen Workshop zu Fragen nach dem Recht auf Offline-Alternativen in einer digitalen Welt. Diskutiert werden Vorteile und Problemen eines solchen Rechts sowie mögliche technologische Probleme und Lösungen.

Unter Vorsitz von Brent Mittelstadt, Oxford Internet Institute (UK) und Moderation von Tobias Matzner, University of Tübingen (DE), diskutieren Ero Balsa, KU Leuven (BE), Katleen Gabriels, VUB (BE), Hille Koskela, University of Turku (FI), Carsten Ochs, University of Kassel (DE).

Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter http://www.cpdpconferences.org/28012016/cave.html.

Selbstdatenschutz kann staatliche Schutzpflichten nicht ersetzen

Am 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag. Aus diesem Anlass findet vom 21. bis zum 23. Januar 2015 in Brüssel die Computers, Privacy and Data Protection Conference statt. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, das in vielen Projekten zu Fragen des Datenschutzes forscht, beteiligt sich an dieser Veranstaltung: Dr. Michael Friedewald, Projektleiter am Fraunhofer ISI, wird im Rahmen eines Panels über Selbstdatenschutz diskutieren. Zu diesem Thema hat der vom Fraunhofer ISI im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) koordinierte Forschungsverbund “Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt” ein White Paper veröffentlicht.

In dieser Publikation werden die gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Selbstdatenschutzes analysiert sowie Schutzmaßnahmen aufgezeigt, unter anderem die Verschlüsselung von Daten, E-Mails und Kurznachrichten, die Nutzung von Anti-Tracking-Maßnahmen und Anonymisierungstools sowie die Verwendung gängiger Verschlüsselungsprotokolle.

Obwohl bereits 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil die staatliche Schutz- und Förderpflicht der informationellen Selbstbestimmung formuliert wurde, dominiert bis heute die Vorstellung, dass es vor allem in der persönlichen Verantwortung des mündigen Bürgers liege, für den Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Privatsphäre zu sorgen. Dazu gibt es bereits seit Jahren Verfahren und technische Werkzeuge, mit denen einzelne Aspekte des Selbstdatenschutzes wie Verschlüsselung oder Anonymisierung realisiert werden können. Diese werden allerdings von den Bürgerinnen und Bürgern bis heute wenig verwendet.

Die Gründe hierfür sind vielfältig: Auf den digitalen Märkten gibt es heute einen erheblichen Unterschied zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen und denen der Geheimdienste und Unternehmen auf der anderen Seite. Dies führt dazu, dass Datensammlungen und Überwachung für die meisten Bürgerinnen und Bürger in der Regel kaum erkennbar sind und auch deshalb systematisch unterschätzt werden. Deren Vorstellung, sie hätten “doch nichts zu verbergen” und ihr Vertrauen in die Sicherheitsversprechungen leisten dieser Entwicklung weiteren Vorschub. Schließlich setzt ein umfassender Selbstschutz zu viele spezielle Kenntnisse voraus, die die meisten Computernutzerinnen und -nutzer nicht haben.

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und dem Wirken der Geheimdienste müssen Bürgerinnen und Bürger umfassend über Möglichkeiten und Grenzen des Selbstschutzes informiert und die Nutzbarkeit und Leistungsfähigkeit der Werkzeuge verbessert werden.

Doch die Autoren des White Papers machen auch deutlich, dass die Verlagerung staatlicher Schutzpflichten auf das Individuum der gesellschaftlichen Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerecht werden kann. Informationelle Privatheit ist keine Frage individueller Vorlieben, sondern wichtig für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen. Deshalb muss der Staat wieder stärker seinem in der deutschen Verfassung verankerten Auftrag, die Bevölkerung vor unverhältnismäßiger Überwachung zu schützen, nachkommen.

Möglichkeiten dazu werden auf der Computers, Privacy and Data Protection Conference (CPDP) erörtert, die vom 21. bis zum 23. Januar 2015 zum achten Mal in Brüssel stattfindet. Diese vom Fraunhofer ISI mit veranstaltete Konferenz ist die größte europäische Veranstaltung, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammenkommen, um sich auszutauschen und aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Informationstechnologie, Privatheit, Datenschutz und Recht zu diskutieren. Dr. Michael Friedewald wird dort am 23. Januar 2015 das Thema “Selbstdatenschutz” im Rahmen eines Panels zur Diskussion stellen, das vom “Forum Privatheit” organisiert wird.