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Datenschutz-Mitverantwortung für Organisationen, die Facebook einbinden

Presseinformation Forum Privatheit

2. Juli 2018


Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ beleuchten die langfristigen Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Facebook-Fanpages: Neben sozialen Netzwerken gehören auch Suchmaschinen, Messenger- und Kurznachrichten-Dienste auf den Prüfstand.

 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 5.6.2018 sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH verkündet. Gegenstand des Rechtsstreits war eine Anordnung des ULD an die Wirtschaftsakademie, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren, weil Facebook personenbezogene Daten von Besuchern dieser Fanpage unzulässig erhoben und zu Besucherstatistiken verarbeitet hat.

Fraglich war, ob neben Facebook auch die Wirtschaftsakademie als Betreiber der Fanpage als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts zu werten ist. Dies bejahte das Gericht. Die Inanspruchnahme von Facebook als Plattform zur Bereitstellung der Fanpage befreit den Betreiber nicht von datenschutzrechtlichen Pflichten. Ob ein Zugang des Fanpage-Betreibers zu den gesammelten personenbezogenen Daten des sozialen Netzwerks besteht, ist dabei unerheblich.

Auswirkungen des Urteils

„Das Urteil des EuGH hat große Auswirkungen auf Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen, die Facebook-Angebote für ihre Zwecke nutzen. Sie werden damit mitverantwortlich, für alle damit in Zusammenhang stehenden -Datenverarbeitungspraktiken von Facebook. Da sie diese nicht beeinflussen können, aber für sie verantwortlich sind, können sie Facebook nicht mehr ohne Risiko nutzen“, konstatiert Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des „Forum Privatheit“ und Rechtswissenschaftler der Universität Kassel.

Der EuGH vertritt in seinem Urteil eine weite Auslegung des Begriffs des datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Dessen Verantwortung soll einen größtmöglichen Schutz Betroffener bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten. Daher ist für die Datenverarbeitung nicht nur das soziale Netzwerk, sondern auch die Organisation verantwortlich, die Facebook für ihre Zwecke nutzt (wie in dem entschiedenen Fall für eine Fanpage). Dies gilt in besonderem Maße, wenn Dritte, die selbst nicht Mitglieder bei Facebook sind, veranlasst werden, Facebook zu nutzen. Die Organisation  und Facebook sind beide gemeinsam verantwortlich, da sie jeweils über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten der Betroffenen entscheiden. Der Betreiber der Fanpage kann sich gegenüber den Betroffenen nicht auf den Standpunkt zurückziehen, selbst lediglich Nutzer der von Facebook angebotenen Dienstleistung zu sein.

Eine Organisation, die Facebook-Angebote für ihre Zwecke nutzt, treffen damit alle Pflichten, die ein datenschutzrechtlich Verantwortlicher zu erfüllen hat. Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen gemeinsam Verantwortliche in transparenter Form vertraglich festlegen, welche Funktionen sie jeweils übernehmen und wie sie ihre Datenschutzpflichten erfüllen. Insbesondere können auch der Organisation gegenüber Betroffenenrechte geltend gemacht werden. „Damit wird die Stellung der betroffenen Nutzenden verbessert. Außerdem hat der EuGH mit dem Urteil unmissverständlich klargestellt, dass es auch in diesen Fällen keine Lücke in der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt“, so Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Diese gemeinsame Verantwortlichkeit wirkt sich auch auf die Haftung aus. So haftet nach der Datenschutz-Grundverordnung jeder an einer Datenverarbeitung beteiligte Verantwortliche für den Schaden, der durch eine rechtswidrige Verarbeitung verursacht wurde. Eine Haftungsbefreiung ist nur möglich, wenn aktiv nachgewiesen wird, dass eine Verantwortlichkeit für den Umstand, der den Schaden zur Folge hatte, in keinerlei Hinsicht gegeben ist. Damit besteht eine Verschuldensvermutung bezogen auf alle gemeinsam Verantwortlichen – die Beweislast liegt bei ihnen.

Anordnungen einer Datenschutzaufsichtsbehörde können sich dabei sowohl gegen die Organisation, die Facebook für ihre Zwecke nutzt, als auch gegen den Betreiber des sozialen Netzwerks richten. Das gilt letztlich auch für die unter Umständen drastischen Sanktionen, die Aufsichtsbehörden nach der Datenschutz-Grundverordnung verhängen können.

Schlussfolgerungen für die Praxis

„Die Klarstellung durch den EuGH ist im Sinn eines effektiven Datenschutzes zu begrüßen. Wer Angebote sozialer Netzwerke in seine Organisationskommunikation einbindet, trägt in jedem Fall die Mitverantwortung für jede durch ihn veranlasste Datenverarbeitung. Wer kein Risiko eingehen will, muss sich entweder sicher sein, dass das soziale Netzwerk mit diesen Datenverarbeitungspraktiken keine Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung begeht oder diese Angebote meiden“, resümiert Roßnagel. „Ebenso wie soziale Netzwerke gehören auch Angebote wie Suchmaschinen, Messenger- und Kurznachrichten-Dienste auf den Prüfstand.“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am
Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

„Wir dürfen das Wohl und Wehe der Demokratie nicht einzelnen Internet-Unternehmen überlassen“

23.03.2018

Als Reaktion auf den jüngsten Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica fordert das „Forum Privatheit“ effektiveren Verbraucherschutz, wirkungsvollere Regulierung und bessere Aufklärung.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Datenanalysefirma Cambridge Analytica 50 Millionen Facebook-Profile illegal ausgespäht. Cambridge Analytica war für einen Großteil des Wahlkampfs des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verantwortlich. „Die illegitime Auswertung von 50 Millionen Facebook-Profilen durch Cambridge Analytica und die dadurch möglich gewordenen Verzerrungseffekte im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf zeigen, wie groß mittlerweile die Beeinflussungspotentiale sind, die die Internet-Giganten und die mit ihnen verbundene Datenindustrie aufgebaut haben“, so Dr. Carsten Ochs, Soziologe an der Universität Kassel und Mitglied des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“.

Dabei ist bisher nicht klar, inwieweit die Ausspähung der Profile tatsächlich den Wahlkampf beeinflusst hat. „Es existieren allerdings Studien, die nahelegen, dass das Mikrotargeting, welches durch die Datenanalysen möglich wird, erfolgreich und in massenhaftem Ausmaß zur Beeinflussung und Verhaltenssteuerung eingesetzt werden kann“, so „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Thilo Hagendorff vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften in Tübingen. „Der Nachweis eines kausalen Einflusses der Manipulationsversuche Cambridge Analyticas auf die Präsidentschaftswahlen dürfte aber kaum möglich sein, und die von dem Datenanalysten zugrunde gelegten psychologischen Persönlichkeitsmodelle sind – soweit überhaupt bekannt – nicht für ihre hohe Vorhersagekraft bekannt“, ergänzt Prof. Dr. Nicole Krämer, Medienpsychologin an der Universität Duisburg-Essen, ebenfalls Mitglied im Forschungsverbund „Forum Privatheit“.  Dennoch gebe der Einblick in unser Alltagsleben den Plattform-Betreibern eine äußerst große gesellschaftliche Machtfülle an die Hand.

„Für regulatorische und Verbraucherschutz-Organe ist bislang kaum nachvollziehbar, wie diese datenbasierte Machtfülle genutzt wird“, so der Soziologe Ochs. Dass noch nicht einmal bekannt sei, wie groß der Einfluss von Facebook, Cambridge Analytica, aber auch von vielen anderen Internet-Firmen auf einen so fundamentalen demokratischen Vorgang wie eine Wahl exakt gewesen sei, zeige überdeutlich den massiven Gestaltungsbedarf in diesem Bereich an: Das Beeinflussungspotenzial der Internet-Unternehmen ist möglicherweise immens, doch hätten sie keinerlei demokratische Legitimation, und handelten immer wieder in einer Weise, die mit demokratischen Grundprinzipien schwerlich in Übereinstimmung zu bringen sei. So werde das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zerstört und nachhaltiges Wirtschaften verhindert.

Eine ganz neue Form des Verbraucherschutzes ist gefordert

Die Regulierung der Unternehmen war bislang auch deshalb schwierig, weil diese global agieren, die politischen und rechtlichen Institutionen und Behörden aber in nationalem Rahmen tätig sind. Für „Forum Privatheit“ ist klar, dass es hier um eine neuartige Regelung von Verantwortung gehen muss. Zum einen dürfe auf keinen Fall der Datenschutz im Entwurf der E-Privacy-Verordnung geschwächt werden, der wenigstens einige Grenzen des Tracking und der Datensammelei im Internet aufstellt. Zum anderen werde durch solche Fälle deutlich, dass der Verbraucherschutz im Internet dringend auf neue Grundlagen gestellt werden muss. Dabei könne es nicht nur um einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, sondern um neue, kollektiv verbindliche Spielregeln, und die Rolle von Institutionen, die die Einhaltung dieser Regeln auch überwachen und durchsetzen, und das nicht nur auf nationaler Ebene. „Wie soll sich der einzelne Verbraucher gegenüber der Übermacht der Konzerne zur Wehr setzen, insbesondere wenn zwei Unternehmen verdeckt zusammenarbeiten?

Wenn eine illegitime Wahlbeeinflussung dadurch auch nur in den Bereich des heute oder zukünftig Denkbaren rückt, dann ist schon das ein Problem der demokratischen Gesellschaft insgesamt, denn es zerstört nachhaltig Vertrauen – völlig unabhängig davon, ob eine Einzelperson bestimmte soziale Medien individuell nutzt, oder nicht. Wenn wir die Verantwortung den Einzelnen zuschieben, werden wir der Größenordnung des Problems nicht gerecht“, so Ochs.   Einerseits sei zu lange auf die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer geschaut worden, während nun immer deutlicher werde, dass die Probleme auf regulatorischer, politischer und institutioneller Ebene anzupacken seien. Andererseits zeige der Vorgang aber auch den großen Bedarf an besserer Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger an: „Es ist und bleibt eine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung über das Missbrauchspotenzial von massenhaft verfügbaren Daten – und seien sie so unscheinbar wie ein Like auf Facebook – zu informieren“, ergänzt Krämer.

Plattformen sind keine neutrale Infrastruktur

Die Mitglieder des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ legen Wert darauf, dass der Facebook-Datenskandal nicht das Problem eines einzelnen Anbieters oder Landes ist, sondern die sozialen Medien und das Internet insgesamt betrifft. „Das Wissen, dass diese Unternehmen generieren, birgt Steuerungspotentiale und damit gesellschaftliche und politische Macht. Wir müssen diese Machtfülle regulieren, so wie viele Länder ja auch über die Machtfülle von einzelnen Medienunternehmen wachen“, so Forumssprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Die Forum-Privatheit-Mitglieder sind sich einig: Das Wohl und Wehe der Demokratie darf nicht der Internet-Industrie und Institutionen überlassen werden, die die geschaffene Infrastruktur digitaler sozialer Netzwerke für illegitime Beeinflussung missbrauchen. „Allen, die politische Verantwortung tragen, muss klar sein: Wenn sie die Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Industrie weiterhin unreguliert anwachsen lassen, droht der Existenzgrundlage der Demokratien früher oder später selbst Gefahr“, fügt Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker der LMU München, hinzu. Dabei gelte es zu beachten, dass nicht nur Unternehmen wie Cambridge Analytica problematische Praktiken der Datenverarbeitung pflegten, sondern auch Social-Media-Plattformen oder Anbieter von Suchmaschinen selbst in die Verantwortung genommen werden müssen. „Facebook, YouTube oder Twitter können sich nicht mehr auf den Standpunkt zurückziehen, lediglich neutrale Infrastrukturen anzubieten ohne dafür verantwortlich zu sein, für welche Zwecke sie genutzt werden“, stellt der Verbraucherforscher und Soziologe Prof. Dr. Jörn Lamla vom Forum Privatheit fest: „Sie müssten vielmehr selbst ein nachhaltiges Interesse daran haben, dass die ihnen überlassenen Daten unter demokratischer Kontrolle bleiben – sonst ist das Vertrauen und damit die Basis ihres Geschäfts weg.“

Forum Privatheit lädt ein zur Dialogveranstaltung: „Was kommt nach Cambridge Analytica? Notwendige Regulierungen für den Verbraucherschutz“am 25. April 2018, 13:00 – 14:30 Uhr in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union, Rue Belliard 60-62, 1040 Brüssel, u.a. mit Frau Prof. Dr. Nicole Krämer, Universität Duisburg-Essen sowie Prof. Dr. Jörn Lamla und Dr. Carsten Ochs, Universität Kassel


In dem vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“: 

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
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Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
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