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„Wer bei Digitalisierungsfragen nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung“

Presseinformation Forum Privatheit

16.10.2018


Auf einer Podiumsdiskussion des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutierten ExpertInnen und BürgerInnen in München darüber, was notwendig ist, um der Digitalisierung eine Richtung zu geben, die auch die Interessen der DatennutzerInnen angemessen berücksichtigt.

Als Informatikerin steht „Forum Privatheit“-Mitglied Marit Hansen den Chancen der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Als Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein weiß sie jedoch auch um die Schattenseiten und plädiert für eine umsichtige Datennutzung, die die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt. Sie jedenfalls will keine Digitalisierung um jeden Preis. „Wir halten das Wie für sehr entscheidend. Datenschutzfreundliche Techniklösungen aus der Forschung bieten hier interessante Ansätze und müssen nun in die Praxis kommen.”

Politik heißt, das Gute zu fördern und das Schlechte zu behindern

In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen“ im BMBF: „Es geht nicht nur darum, mit Hilfe von Digitalisierung das Neue in die Welt zu bringen. Es geht darum, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeit, auf die Richtung kommt es an. Wer nur über Ethik redet, kommt nicht voran. Aber wer gar nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung.“ Für Unternehmensberater Wolf Ingomar Faecks, der Konzerne bei digitalen Transformationsprozessen begleitet, agiert Deutschland bei der Digitalisierung bislang nicht schnell genug: „Andere Länder und Unternehmen beschleunigen, während wir rückwärtsgewandte Aufklärung betreiben. Unsere Koketterie mit digitalem Unwissen hat uns nicht weitergebracht.“ Dem hält der niederländische Wissenschaftler und Netz-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink entgegen, dass wir nicht mehr nur in Richtung Anwendung denken sollten, sondern auch in Richtung Verbraucherschutz. Die Forschungslandschaft müsse umdenken, ebenso Brüssel. Von Deutschland erhofft er sich – wie zu Zeiten der Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – eine Vorreiterrolle.

Datenschutz sollte Verkaufsargument sein

Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht auch der Soziologe und Verbraucherschutzexperte Prof. Dr. Jörn Lamla. „Die Herausforderung besteht aber darin, die Chancen zu priorisieren. Zurzeit gibt es leider nur eine Perspektive: profitable ökonomische Wertschöpfung. Doch das ist nur einer von mehreren Wertgesichtspunkten, um die es in der Datenökonomie geht.“ Grundsätzlich gebe es „schwache und starke Interessen“. „Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen, die die Verbraucherinteressen schützen, wie etwa TÜV, Kartellämter, Datenschutzbehörden oder auch Verbraucherschutzverbände, für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben noch richtig aufgestellt sind – oder ob Verbraucherpolitik nicht stärker in die Technikgestaltung selbst einbezogen werden muss.“ Die Anwesenheit des Wirtschaftsvertreters Faecks nutzt er für einen entsprechenden Wunsch: „Unterstützen Sie die Entwicklung eines Geschäftsmodells, das aufgrund der offensiven Einbeziehung von Daten- und Verbraucherschutz ein attraktives Gegenmodell zum vorherrschenden oder chinesischen Modell darstellt – und lassen Sie uns dieses gemeinsam zum Exportschlager machen!“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
thess@bwl.lmu.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
+49 (0) 0721 / 6809-678
barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Twitter: @ForumPrivatheit

 

Im Omnibus in die neue Datenschutzwelt – Was folgt auf die Datenschutz-Grundverordnung?

Presseinformation Forum Privatheit
16. März 2018

Eine von CAST-Forum und Forum Privatheit organisierte Tagung am 15.3.2018 in Darmstadt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zeigt auf, wohin sich der Datenschutz entwickeln wird, wenn ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt.

„Das künftige Datenschutzrecht wird nicht nur von der Datenschutz-Grundverordnung, sondern durch eine Ko-Regulierung der europäischen und deutschen Gesetzgeber geprägt“ sagt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Jurist an der Universität Kassel und Sprecher des Expertengremiums „Forum Privatheit“. „Die Mitgliedstaaten nutzen die 70 Öffnungsklauseln der DSGVO, um die bisherigen nationalen Datenschutzregelungen beizubehalten und nur sprachlich der DSGVO anzupassen.“ Das derzeit im Bund vorbereitete „Omnibus-Gesetz“, das vermutlich diesen Sommer in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird, sieht in über 140 Gesetzen mit Datenschutzregelungen meist nur formale Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO vor. Keines dieser Gesetze wird aber durch die DSGVO überflüssig oder gestrichen. Vielmehr bleiben alle bestehenden nationalen Gesetze erhalten, ohne Innovationsimpulse der DSGVO – wie z.B. Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – zu konkretisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der von den Anpassungsbemühungen auf Länderebene berichtete. Auch dort werden sehr viele Gesetze angepasst, ohne dass ein einziges entfiele. Sein Fazit: Es wird weniger modernisiert, es bleibt eher bei einer Beibehaltung des Alten. Bernd Adams von T-Systems begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Vereinheitlichung des Datenschutzes. Die Ausgestaltung bereite ihm allerdings Bauchschmerzen. „Haben wir ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht – oder haben wir 27 verschiedenen nationale Auslegungen?

Sein und Sollen

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit, sieht „kaum einen Bereich, in dem Sein und Sollen so weit auseinanderliegen wie bei im Datenschutz.“ Daher sieht er die wirkliche Innovation in der DSGVO in den Regelungen zum Vollzug. Erstmals würde die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. So haben die Aufsichtsbehörden nun auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, die weh tun. Lagen sie noch beim BDSG bei max. 300.000 Euro, können nun bis zu 20.000.000 Mio. Euro verhängt werden – oder 4 % des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens. „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“

Die DSGVO bringe für die Aufsichtsbehörden viele neue Aufgaben. Diese entspreche allerdings nicht ihrer personellen Ausstattung. In einem Gutachten zum notwendigen Personalbedarf der Aufsichtsbehörden habe Prof. Roßnagel festgestellt, dass aufgrund dieser neuen Aufgaben im Durchschnitt jede Landesdatenschutzbehörde um 20 Stellen aufgestockt werden müsste. Dies sei in den Ländern allerdings nicht erfolgt. „Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich die Garanten des Rechtsvollzugs – werden aber damit allein gelassen.“

Für wichtig hielt Caspar auch die Regelungen, nach denen die Aufsichtsbehörden unionsweit koordiniert würden. Dabei kommt dem Europäischen Datenschutz-Ausschuss eine besondere Rolle zu. Mit ihm sei „Datenschutz keine Sache mehr des einzelnen Behördenleiters, der tapfer allein in die Sonne reitet.“ Die Themen könnten nur auf europäischer Ebene einheitlich entschieden und in der gesamten Union umgesetzt werden. Datenschutz sei nicht nur ein Garant für die Datenschutzrechte der Betroffenen in Europa, sondern auch für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen im EU-Binnenmarkt. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb – und den bekommen wir nur über den europäischen Datenschutz-Ausschuss. Denn: Nichts ist so europäisch wie der Datenschutz.

Innovation und Datenschutz sind kein Gegensatz mehr

Einen hoffnungsvollen Ausblick gibt Dr. Michael Friedewald, Projektkoordinator des „Forum Privatheit“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI): „Wir befinden uns vor einer Zeitenwende. Hier kann der Datenschutz vom Umweltschutz lernen. Es hat hier auch eine Weile gedauert, bis sich gezeigt hat, dass Regulierungen in diesem Bereich nicht nur für die Gesellschaft nützlich sind, sondern, dass sie auch zu Innovationen und wirtschaftlicher Profitabilität führen.“

E-Privacy-Verordnung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die künftige E-Privacy-Verordnung. Sie regelt den Datenschutz für die elektronische Kommunikation nicht abstrakt und technikneutral wie die DSGVO, sondern bereichs- und risikobezogen. Auch wendet sie sich an die richtigen Adressaten, nämlich auch an Hersteller von IT und nicht nur an ihre Anwender. Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich mit der DSGVO am 25.5.2018 Geltung erlangen. Rolf Bender, Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, rechnet jedoch damit, dass die E-Privacy-Verordnung „nicht vor Ende 2018“ verabschiedet wird. Ihr Kernanliegen ist der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. Doch auch hier gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist zum Beispiel: Wann gilt die DSGVO und wann die E-Privacy-Verordnung? Als Innovations­hemmnis für Unternehmen sollte sich aber für Bender keine ihrer Regelungen erweisen. „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau – aber wir wollen auch, dass innovative Geschäftsmodelle nicht kaputt gemacht werden.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am
Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes

Presseinformation Forum Privatheit, 6. November 2017


Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.

 Dass Paul Nemitz von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung überzeugt ist, verwundert nicht: „Es ist klar, dass diese Verordnung Weltstandard sein wird“, sagt der Chefberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Auch ist er sicher, dass US-amerikanische Unternehmen die europäischen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau beobachten – und bereits ihre Geschäftsmodelle daran ausrichten. Die Datenschutz-Grundverordnung könne stolz auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie sei „Evolution, nicht Revolution.“ Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass es in Demokratien zu Kompromissen kommen müsse. „Gesetze sind daher nicht perfekt“, so Nemitz.

 Die Politik ist seiner Ansicht nach nicht in der Lage, die Balance zwischen Grundrechten und Wettbewerb herzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung überlasse daher den Gerichten, vor allem dem Europäischen Gerichtshof, die Ausfüllung ihrer abstrakten Begriffe und Abwägungsklauseln. Aber auch die Techniker nimmt er in die Pflicht: „Technik stellt uns zwar vor Herausforderungen, kann aber auch helfen, die Grundrechte zu schützen und das Einhalten der Datenschutz-Grundverordnung zu sichern.“

 Datenschutzbehörden sollen Zähne zeigen

Nemitz hofft, dass die Datenschutzbehörden zur Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ihr Sanktionsrecht nutzen. „Bei der Höhe der Sanktionen müssen die Behörden Zähne zeigen. Nur dann wird Disziplin einkehren“, meint Nemitz. „Zur Lösung der Probleme im Datenschutz ist unbedingt eine Arbeit vonnöten, wie das Forum Privatheit sie praktiziert: Eine akademische und interdisziplinäre Diskussion, verbunden mit einer Begeisterung für den Schutz der Grundrechte. Hier nimmt das Forum Privatheit in Deutschland eindeutig eine Vorreiterrolle ein.“

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel und Sprecher des „Forum Privatheit“, weist allerdings darauf hin, dass die Verordnung keine einzige Regelung enthalte, wie den Risiken für Grundrechte durch neue Informationstechniken entgegengetreten werden kann. Eine falsch verstandene Technikneutralität führe dazu, dass die Verordnung risikoneutral sei: „Für den Bäcker um die Ecke gelten die gleichen Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung und zu Rechten der Betroffenen wie für den Technologiekonzern.“ Dies führe nicht nur zu Lücken im Grundrechtsschutz, sondern auch zu einer großen Rechtsunsicherheit. Auch die obersten Gerichte könnten dieses Defizit nicht beseitigen. „Der Gerichtshof der Europäischen Union wird immer mit großer zeitlicher Verzögerung und nur einen konkreten Fall entscheiden. Wir brauchen aber präzise, risikoadäquate Regelungen, die Machtstreitigkeiten verhindern, jetzt.“

Die Verordnung habe nicht, wie erhofft, zu einer Harmonisierung geführt, sondern lasse den einzelnen Mitgliedstaaten sehr viel Spielraum. „Wir haben in Europa eine Ko-Regulierung des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt nur Grundstrukturen, jedoch abstrakt und damit unterkomplex.“ Roßnagel sieht in diesen Mängeln der Verordnung jedoch auch eine Chance. Ihre Spielräume könnten die Mitgliedstaaten zu einem Wettbewerb um den besseren Datenschutz nutzen und damit eine risikoadäquate Evolution des Datenschutzrechts vorantreiben. Im Gegensatz zu Nemitz plädiert er daher dafür, die Auslegung offener Fragen nicht allein den obersten Gesetzeshütern zu überlassen. Diese Aufgabe sollen auch die Gesetzgeber übernehmen.

Ins Rad der Geschichte eingreifen

Die abschließende Podiumsdiskussion der Jahreskonferenz macht deutlich, dass die Ansprüche an einen weiterentwickelten Datenschutz vielfältig sind. So fordert Dr. Nadine Absenger, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, vor allem die Datenschutzbehörden auf, ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion sehr ernst zu nehmen, „damit Gesetze nicht ins Leere laufen.“ Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist sie nicht zufrieden, die Arbeitnehmerrechte seien vernachlässigt worden. Professor Hannes Federrath, Professor für Informatik an der Universität Hamburg, weist darauf hin, dass die verschiedenen Datenschutzrisiken für den einzelnen Nutzer nicht immer erkennbar seien. „Wenn wir heute Daten über uns preisgeben, existieren diese 20 Jahre später immer noch. Das bedeutet, dass wir im Bereich des Datenschutzes proaktiv sein und sensibilisieren müssen.“

Professor Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der FU Berlin und Vorstandsmitglied des neuen Internet-Instituts, möchte zur Lösung der Datenschutzproblematik alle gesellschaftlich wichtigen Bereiche zusammenbringen, Grundlagenforschung sei notwendig. Marit Hansen, der Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, geht dies nicht schnell genug: „Interdisziplinäre Forschung ist mir sehr wichtig – wir müssen besser verstehen, welche Nebenwirkungen die Entscheidungen mit sich bringen. Aber wir dürfen uns nicht auf die Beobachterrolle beschränken, sondern müssen parallel schon jetzt die Wirklichkeit beeinflussen“, fordert sie. „Wir wollen ins Rad der Geschichte eingreifen – allerdings nicht, um die Entwicklung aufzuhalten, sondern um sie in die richtige Richtung zu lenken. Es gibt bereits heute gute innovative Lösungen mit eingebautem Datenschutz – Stichwort ‚Data Protection by Design & by Default‘. Wir müssen sie aber auch nutzen.“ Auch sollten Großunternehmen wie Google, Facebook, Apple oder Microsoft den Datenschutz deutlich ernster nehmen, mahnt Federrath: „Wenn deren Datenschutzerklärungen mit dem Satz <<Ihre Privatheit ist uns wichtig>> beginnen, ist das eine glatte Lüge.“ Eine weitere Lösungsmöglichkeit sieht er in der Offenlegung von Quellcodes. Der öffentliche Dienst könne hier eine Vorreiterrolle spielen und nur noch Software einsetzen, deren Quellcodes offengelegt würden. Auch Hansen denkt in eine ähnliche Richtung. „Datenschutz gehört in jede öffentliche Ausschreibung rein.“

Konstruktiver Diskurs für die Lösung komplexer Probleme

Aufgrund der heftigen Diskussion um einen besseren Datenschutz ziehen Roßnagel sowie Dr. Michael Friedewald, Koordinator des „Forum Privatheit“, eine positive Bilanz der Jahreskonferenz. Sie sei interdisziplinär, konstruktiv und zukunftsorientiert gewesen. Besonders herausfordernd sei ohne Zweifel, dass der Regelungsgegenstand Technik und das Regelungsmedium Recht unterschiedlichen Dynamiken unterlägen. Auch sei lösungsorientiert um die Frage gerungen worden, ob der regulatorische Rahmen eher Grundrechte schützen oder Zukunftsoffenheit bieten solle. Doch Roßnagel hält es für möglich, beides zu verbinden: „Die Probleme sind komplexer geworden. Aber wir haben viele gute Ideen, wie diese zu lösen sind.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
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Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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CPDP Panel des Forum Privatheit zu “Conversational Agents”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt hat bei der jährlichen Konferenz “Computer, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017) eine Paneldiskussion zum Thema “CONVERSATIONAL AGENTS: A THREAT TO PRIVACY?” organisiert.

Vortragende waren Hamza Harkous, École Polytechnique Fédérale de Lausanne (CH), Ewa Luger, Design Informatics Group, University of Edinburgh (UK), Astrid Rosenthal-van der Pütten, University of Duisburg-Essen (DE), Michael Schlüter, GfK (UK), Moderator:  Max Braun, University of Hohenheim (DE)

 

Vortrag “Datenschutz-Folgenabschätzung” (7/4/2016)

Beim 5. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am  7/8. April 2016 in Speyer referiere ich zum Thema Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA):

  • Datenschutzfolgenabschätzung und Risikoansatz in der EU-DS-GVO
  • Elemente eines Prozesses für die Datenschutzfolgenabschätzung
  • Datenschutzfolgenabschätzung und Standard-Datenschutzmodell

Zum Thema DSFA wird das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt in Kürze auch ein White Paper veröffentlichen.

Workshop: Smart Technologies – Workshop on challenges and trends for privacy in a hyper-connected world (20/8/2015)

At the IFIP Summer School on Privacy and Identity Management in Edinburgh the Forum Privacy and Self Determined Life in the Digital Work has organised a workshop on “Smart Technologies – Workshop on challenges and trends for privacy in a hyper-connected world”

Speaker include:

* Andreas Baur, Tübingen University
* Michael Friedewald/Murat Karaboga, Fraunhofer ISI
* Christian Geminn, Kassel University
* Hannah Obersteller/Felix Bieker/Marit Hansen, ULD

EUDECO @ BLED ECONFERENCE 2015

The 28th Bled eConference will be organised on 7-10 June 2015 in Bled, Slovenia.

Bled eConference attracts speakers and delegates from business, government, information technology providers and universities and is the major venue for researchers working in all aspects of “e”. There will be a variety of keynote speakers from industry, government and academe.

EuDEco will organie an interesting panel discussion and workshop on the reuse of data, on barriers and opportunities of boosting the European data economy.

Further information and registration for the conference: http://bledconference.org/

Konferenz zum Thema “Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung” am 26./27.11.2015

Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung

Call for Papers

Nicht nur Facebook, Google, Big Data, Cloud Computing, weltweite Geheimdienstüberwachung und immer wieder aufflammende Diskussionen über die Vorratsdatenspeicherung, auch die Entwicklung des vernetzten Automobils, des Smart Homes oder der körpernahen vernetzten Sensorik und andere Anwendungen der Informationstechnik machen deutlich, dass sich normative Vorstellungen von Freiheit durch informationelle Selbstbestimmung im heutigen „digitalen“ Zeitalter vor massive Herausforderungen gestellt sehen. Informationelle Selbstbestimmung ist voraussetzungsreich – mit Blick sowohl auf das adressierte Individuum und seine Handlungs- und Entscheidungssituationen als auch auf die technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, soziokulturellen und politischen Rahmenbedingungen. Dazu gehören etwa verlässliche Institutionen oder Konventionen, verfügbare Handlungsmittel und Verteilungen des Wissens sowie geeignete Sanktionspotentiale. Zu berücksichtigen sind ebenso die Anreizstrukturen, die von den unmittelbaren Vorteilen der IT-Nutzung für das alltägliche Leben, etwa für die Bearbeitung von Arbeitsaufgaben oder für die Konsum- und Freizeitgestaltung, ausgehen oder sich in typischen Geschäftsmodellen manifestieren. Die zunehmend unübersichtliche und immer weiter fortschreitende Digitalisierung des sozialen Lebens, der Daten, Informationen und Kommunikationsströme stellt eine Herausforderung dar für die gesellschaftliche Verwirklichung informationeller Selbstbestimmung.

Auf der Konferenz des BMBF-geförderten „Forums Privatheit“ wollen wir aus diesem Grund konstruktiv und gestaltungsorientiert sowie kritisch und richtungsoffen über die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung diskutieren. Im interdisziplinären Dialog sollen erstens Fragen geklärt werden, wie weit die durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommene rechtliche Normierung der informationellen Selbstbestimmung trägt, in welchen informationstechnischen Anwendungsfeldern sie der Ergänzung oder Erneuerung bedarf und welche Ansatzpunkte sich in der Demokratie oder in der Verfassungsrechtsprechung selbst hierfür finden lassen. Zweitens soll gefragt werden, welche Rolle informationelle Selbstbestimmung in modernen Freiheitsvorstellungen und ihrer historischen Entwicklung genau spielt, welche Bedeutung ihr mit Blick auf den Schutz und die Neugestaltung von Privatheit zukommt und welche Alternativen sich in der Ausdeutung dieser Zusammenhänge abzeichnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in der Gesellschaft unterschiedliche Vorstellungen und Interpretationen darüber bestehen und aufeinandertreffen, was informationelle Selbstbestimmung genau bedeuten und in welche Richtung sie sich entwickeln soll. Drittens gilt es, diese normativen Vorstellungen im Zusammenhang der stark technikgetriebenen empirischen Wandlungsprozesse in der Wirtschaft, der Politik, den sozialen Netzwerken oder der Kultur zu reflektieren und analytisch zu klären, welche Bedrohungen und Gefahren sich darin für ein gesellschaftlich fundiertes individuelles Freiheitsverständnis abzeichnen, aber auch, welche Chancen der digitale Wandel für dessen gesellschaftliche Realisierung bereithalten könnte. Hierzu können verschiedene Disziplinen ihren Beitrag leisten.

In der deutschen Verfassungsrechtsprechung gilt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Persönlichkeitsschutzes angesichts der modernen Datenverarbeitung. Um die Risiken der Datenverarbeitung für den Schutz der Persönlichkeit zu erfassen, hat sich die Orientierung an räumlichem Denken (unterschiedlich schutzwürdige Intim-, Privat- und Öffentlichkeitssphäre) nicht als praktikabel erwiesen. In einer virtuellen Welt ist dies noch weniger möglich. Ausgangspunkt des Persönlichkeitsschutzes ist vielmehr das Recht jedes Einzelnen, selbst darüber zu bestimmen, welche seiner Daten andere verarbeiten können sollen. Grenzen und Grenzziehungen des geschützten Handelns ergeben sich nicht mehr aus der Interpretation von „Privat“ oder „Öffentlich“ durch die datenverarbeitende Stelle oder Gerichte. Vielmehr kann nur noch der Gesetzgeber durch eine bereichsspezifische und präzise gesetzliche Regelung eine Einschränkung des Grundrechts im überwiegenden Allgemeininteresse festlegen. Die informationelle Selbstbestimmung soll gewährleistet werden durch die Datenschutzprinzipien der Transparenz, der Zweckbindung, der Erforderlichkeit und der Betroffenenrechte. Jedoch zeigt sich in der Praxis, dass diese Prinzipien vielfach bei der Gestaltung von IT-Anwendungen ignoriert werden oder an ihre Grenzen stoßen. Wie müssen diese Prinzipien daher angepasst oder ergänzt werden, um modernen Datenschutz zu gewährleisten? Welche Verwirklichungsbedingungen benötigt die informationelle Selbstbestimmung, und wie können diese gesichert werden?

Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass die Norm der individuellen Freiheit Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen ist, in denen zum einen ihr genauer Gehalt und ihre Implikationen in verschiedene Richtungen ausgedeutet sowie zum anderen ihre Folgen für die gesellschaftliche Entwicklung – und umgekehrt, d.h. die Folgen des historischen Wandels für die Freiheitsnormen – analysiert werden. Wer oder was ist das „Selbst“ in der informationellen Selbstbestimmung? Geht es tatsächlich auf das Individuum zurück? Ist es nur in Abhängigkeit von Handlungsumgebungen und sozialer Interaktion zu verstehen? Oder bestimmt sich gar die Information selbst? So gilt es etwa zu klären, welche Konsequenzen verschiedene Freiheitsbegriffe für die Konzeptualisierung von informationeller Selbstbestimmung haben und wie plausibel die im Grundrechtsverständnis des Bundesverfassungsgerichts gemachten gesellschaftstheoretischen Annahmen (Stichwort: Rollentheorie) heute noch sind. „Positive“ Freiheitskonzeptionen (z.B. Charles Taylor) fragen danach, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um von Freiheit auch adäquat Gebrauch machen zu können, und sehen darin nicht bloß ein Abwehrrecht des Einzelnen (negative Freiheit). Sie versuchen zum einen, die reflexiven Kompetenzen und Voraussetzungen individueller Selbstbestimmung abzuklären, und thematisieren zum anderen den komplexen Kranz an gesellschaftlichen (etwa familiären, wirtschaftlichen, aber auch politisch-institutionellen und technischen) Verwirklichungsbedingungen (Honneth) einer in diesem Sinne „sozial“ verstandenen individuellen Freiheit. Mit Blick auf diese Bedingungen kann dann kritisch gefragt werden, ob sich im historischen Wandel moderner Gesellschaften Schieflagen im Verhältnis der Freiheitsnormen zu ihren institutionellen Realisierungsbedingungen entwickelt haben, die etwa zu einer einseitigen Belastung der Individuen mit Freiheitszumutungen (Stichwort: Aktivierungsgesellschaft) führen oder zu Ungleichgewichten zwischen den verschiedenen sozialen Komponenten der Freiheit (Stichwort: Übergewicht ökonomischer Kriterien) beitragen. Für die Frage, wie informationelle Selbstbestimmung zukünftig normativ verstanden und technisch/sozial ausgestaltet werden kann und sollte, sowie für die Frage, welchen Pfad ins digitale Zeitalter die moderne Gesellschaft damit beschreiten würde, sind solche Analysen und Reflexionen von großer Bedeutung.

Die Konferenz des Forums Privatheit will im interdisziplinären Dialog die Herausforderungen der digitalen Welt für die informationelle Selbstbestimmung analysieren, verschiedene Bedeutungsvarianten und Konzepte von Selbstbestimmung in einer digitalen Gesellschaft diskutieren sowie konstruktive Bausteine für eine zukunftsgerechte Gewährleistung von individueller und kollektiver Selbstbestimmung erörtern. Dabei stehen u.a. folgende Problemkomplexe im Fokus der Tagung, die sukzessive oder in parallelen Workshops im Austausch der verschiedenen Disziplinen abgearbeitet werden könnten:

  • Staatliche Überwachung, ökonomische Verwertung, soziale Vernetzung und ubiquitäre Expansion: Wo liegen die spezifischen Herausforderungen für die informationelle Selbstbestimmung durch die Wandlungsdynamiken digitaler Welten?
  • Was sind Voraussetzungen und Verwirklichungsbedingungen informationeller Selbstbestimmung in einer ubiquitär vernetzten Welt und welche Schutzprinzipien und neue Formen der Regulation sind notwendig und möglich, um auch künftig informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten?
  • Welche Anforderungen an Systemgestaltung ergeben sich, und welches technische und organisatorische Instrumentarium kann zur Gewährleistung informationeller Selbstbestimmung beitragen?
  • Inwiefern wird der öffentliche Diskurs über informationelle Selbstbestimmung durch die Zuschreibung individueller Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger überlagert und geprägt? Welche Probleme und Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Werden über die Thematisierung individueller Selbstbestimmung im öffentlichen Diskurs mächtige Angreifer auf diese Selbstbestimmung, nämlich Organisationen, systematisch in den blinden Fleck der Problemanalysen gestellt?
  • Big Data: Was sind aus ökonomischer, sozialtheoretischer, historischer, informationstechnischer und rechtlicher Sicht schützenswerte (Rechts-)Güter und mögliche Schutzkonzepte in diesem Bereich?
  • Selbstbestimmung über die Grenzen der Kommerzialisierung von Daten: Wie ist die Idee der Selbstbestimmung mit dem Bild des Nutzers als Marktteilnehmer verbunden? Wie kann Kontrolle darüber hergestellt werden, was überhaupt in Form eines Datenmarktes verhandelt wird und was nicht? Ist das Diktum „Meine Daten gehören mir!“ problematisch?
  • In welcher Weise wird die Entstehung neuer Unternehmen durch einen starken Schutz personenbezogener Daten behindert oder gefördert? Wie lässt sich erreichen, dass bestehende/zukünftige deutsche/europäische Normen auch von Anbietern umgesetzt werden (müssen), die ihren Hauptsitz nicht in Deutschland/Europa haben? Wie könnten sich Geschäftsmodelle darstellen?
  • Welche alternativen Freiheitsvorstellungen könnten die informationelle Selbstbestimmung als normativen Orientierungspunkt ersetzen oder ergänzen? Wie unterscheiden sich etwa andere Konzepte der Freiheitssicherung in der internationalen Diskussion von jenem der informationellen Selbstbestimmung und welche davon sind taugliche Alternativen?
  • Was unterscheidet den Schutz der Privatsphäre von Datenschutz in Bezug auf informationelle Selbstbestimmung? Welche gesellschaftliche Funktion hat Datenschutz für informationelle Selbstbestimmung?
  • Wo wird informationelle Selbstbestimmung zur Aufgabe von Kollektiven und zur Herausforderung kollektiver Autonomie? Wo liegen die normativen Aufgaben der Demokratie und wie müsste diese sich zukünftig entwickeln, um den Anforderungen gerecht zu werden?
  • Privacy-Governance: Welche Instanzen sind zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung erforderlich und welche werden zukünftig zur Prüfung von Infrastrukturen zur Verfügung stehen?
  • Selbstbestimmung und Mediennutzung: Was vermuten Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Privatheit kontrollieren zu können, und was wollen sie kontrollieren? Welche Konsequenzen ziehen Bürgerinnen und Bürger aus den Erfahrungen mit digitaler Privatheit und digitaler Selbstoffenbarung? Welche Chancen und Gefahren für Privatheit ergeben sich aus Annahmen, Einstellungen und Verhalten der Mediennutzenden?

Dieser Call for Papers richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der technischen und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen, der Rechtswissenschaft, Soziologie, Psychologie, Philosophie, Wirtschafts-, Medien- und Kommunikationswissenschaften. Insbesondere jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, sich in die Tagung einzubringen.

Ihren Vortragsvorschlag reichen Sie bitte bis zum 15. Mai 2015 in Form eines aussagekräftigen “Extended Abstracts” (Umfang: 500 – 1.000 Wörter) mit konkretem Bezug zum Tagungsthema über das Konferenzmanagementsystem EasyChair ein:
https://easychair.org/conferences/?conf=forum2015