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Forum Privatheit veröffentlicht neues White Paper zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ hat das White Paper „Datenschutz- Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für besseren Datenschutz“ aktualisiert und konkretisiert. Die dritte, überarbeitete Auflage soll Unternehmen, Behörden und sonstigen daten- verarbeitenden Organisationen sowie den Datenschutz-Aufsichtsbehörden Hilfestellung bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung geben.

Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird die Durchführung einer Folgenabschätzung ab Mai 2018 für Datenverarbeiter verpflichtend. Ziel der Datenschutz- Folgenabschätzung ist es, die durch Datenverarbeitungen entstehenden Risiken für betroffene Personen abzuschätzen und zu minimieren.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:

Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:

Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php Twitter: @ForumPrivatheit

White Paper “Datenschutz-Folgenabschätzung”

Folgenabschätzungen als „Frühwarnsysteme“ für einen verbesserten Datenschutz

Ein neues White Paper des Forum Privatheit, das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordiniert wird, befasst sich mit der möglichen Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und gibt Hilfestellungen zu deren praktischer Durchführung. Weil diese Instrumente mit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 für Technologieanbieter und Systembetreiber verpflichtend werden, stellt das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ bereits jetzt erste grundlegende Informationen zu dieser Neuerung bereit. Die Folgenabschätzungen sollen Technikanbietern, Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie der Öffentlichkeit helfen, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz wirksam abzuschätzen und diese von vornherein so gering wie möglich zu halten.

Bei der Nutzung vieler Dienste und Angebote im Internet wie etwa beim Online-Shopping, in sozialen Netzwerken oder selbst auf den Webseiten staatlicher Behörden werden häufig personenbezogene Daten gesammelt. Nutzerinnen und Nutzer können sich dieser Praxis bislang nur entziehen, wenn sie bestimmte Angebote ausdrücklich nicht nutzen – oder sich mit der Datensammlung einverstanden zeigen. Die dadurch entstehenden Risiken sind in der Öffentlichkeit bislang nur wenig bekannt, obwohl Medien immer wieder über Datenmissbrauch oder Datenpannen berichten.

Um künftig die Gefahren durch Datenverarbeitungspraktiken besser beurteilen zu können, müssen viele Technikanbieter und Systembetreiber ab 2018 bei ihren Angeboten und Diensten Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen. Bisher ist jedoch offen, wie und nach welchen Kriterien dies genau erfolgen soll. Das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ des Forum Privatheit setzt hier an und erarbeitet erste Grundzüge zur Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen und deren praktischer Durchführung. Die Auseinandersetzung hiermit ist auch deshalb wichtig, da die EU-Mitgliedsstaaten nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016  unmittelbar damit beginnen werden, diese bis 2018 in die Praxis umzusetzen.

Dr. Michael Friedewald, der am Fraunhofer ISI zur Auswirkung von neuen Technologien auf Datenschutz und Privatheit forscht und einer der Mitautoren des White Papers ist, hebt die große Bedeutung der Folgeabschätzungen hervor: “Datenschutz-Folgenabschätzungen ermöglichen nicht nur eine bessere Einschätzung der Risiken durch bestehende datenverarbeitende Technologien, sondern sie weisen auch frühzeitig und während des Entwicklungsstadiums als eine Art ‘Frühwarnsystem’ auf eventuelle negative Konsequenzen für den Datenschutz hin. Bestehende Datenschutz-Mängel lassen sich damit rechtzeitig erkennen und noch während der Technologieentwicklung korrigieren. Der Datenschutz wird damit im Sinne des ‘Privacy by Design’ bei der Einführung neuer Geräte oder Anwendungen von vornherein besser integriert”.

Die künftig gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzungen bringen für ganz unterschiedliche Zielgruppen Vorteile mit sich: So könnten Technikanbieter und Systembetreiber die Technologieentwicklung besser steuern und sich spätere Nachbesserungen beim Datenschutzes sparen. Durch die Vermeidung von Datenpannen erübrigen sich zudem Kosten für deren Behebung, mögliche Schadenersatzansprüche und Imageschäden in der Öffentlichkeit. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft auf Basis der Folgenabschätzungen einfacher entscheiden können, welche Online-Angebote sie nutzen wollen oder nicht. Über Zertifikate wäre es zum Beispiel schnell überprüfbar, ob Anbieter oder Betreiber Betroffenenrechte berücksichtigt haben – und die Unternehmen könnten hierdurch ihren Willen zur Achtung dieser Rechte zum Ausdruck bringen.

Neben den Technologieanbietern und Nutzern wären die Datenschutz-Folgeabschätzungen vor allem für Aufsichtsbehörden hilfreich. Die Durchführung standardisierter Folgenabschätzungen hat für Aufsichtsbehörden etwa den Vorteil, dass sie ihre Aufsichtspflicht in Zukunft besser wahrnehmen und mögliche Schwächen beim Datenschutz oder Rechtsverstöße schneller erkennen können. Zudem wären sie für Technologieanbieter und Systembetreiber eine geeignete Anlaufstelle, um Hilfestellungen zur Verbesserung von Produkten oder ihrer gesamten Datenverarbeitungspraxis zu bekommen.

Damit Datenschutz-Folgenabschätzungen in Zukunft ihr Potenzial gänzlich entfalten können, sollten sie mehrfach – und nicht nur einmal, etwa zu Beginn eines Produktlebenszyklus – durchgeführt werden. Damit ließe sich die gängige Sammelpraxis insgesamt verändern und Unternehmen für die stärkere Achtung von Bürgerrechten sensibilisieren, die sie häufig nicht im Detail kennen. “Steuerungsdilemmata” und verspätete Nachbesserungen zur Stärkung des Datenschutzes am Ende der Entwicklungsphase würden damit obsolet, was allen betroffenen Seiten zugutekäme.

Vortrag “Datenschutz-Folgenabschätzung” (7/4/2016)

Beim 5. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt am  7/8. April 2016 in Speyer referiere ich zum Thema Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA):

  • Datenschutzfolgenabschätzung und Risikoansatz in der EU-DS-GVO
  • Elemente eines Prozesses für die Datenschutzfolgenabschätzung
  • Datenschutzfolgenabschätzung und Standard-Datenschutzmodell

Zum Thema DSFA wird das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt in Kürze auch ein White Paper veröffentlichen.

Vortrag: Datenschutz-Folgenabschätzung (25/1/2016)

Beim GDD-Winter-Workshop im Januar 2016 in Garmisch-Partenkirchen referiere ich zum Thema Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA):

  • Datenschutzfolgenabschätzung und Risikoansatz in der EU-DS-GVO
  • Elemente eines Prozesses für die Datenschutzfolgenabschätzung
  • Datenschutzfolgenabschätzung und Standard-Datenschutzmodell

Zum Thema DSFA wird das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt in Kürze auch ein White Paper veröffentlichen.

Verfahren zur Bewertung von Datenschutzfolgen bei Überwachungssystemen

Bei neuen Überwachungsmöglichkeiten müssen jedes Mal die Sicherheitsinteressen gegen die Freiheitsrechte abgewogen werden. Im EU-Projekt SAPIENT hat ein Konsortium unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI ein Verfahren entwickelt, mit dem sich die Folgen von Überwachung für den Schutz personenbezogener Daten und anderer Grundrechte abschätzen lassen. Dieses Verfahren, das in einem Handbuch dokumentiert ist, kann Unternehmen und öffentlichen Stellen bei der Entscheidung helfen, ob eine neue Technologie oder Dienstleistung genutzt werden sollte.

Eine Vorabbewertung von Datenschutzfragen wird beim Einsatz von Überwachungstechnologien und -dienstleistungen bald gesetzlich verpflichtend sein: Die Europäische Union beispielsweise listet im Entwurf für die künftige europäische Datenschutzgrundverordnung mehrere Prinzipien auf, die bei der generellen Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen. Dazu gehören der begrenzte Einsatz von Überwachungsinstrumenten, die zeitlich beschränkte Speicherung der Daten sowie eine allgemeine Berücksichtigung von Bürgerrechten.

Um die möglichen Risiken für den Einzelnen ebenso wie für die ganze Gesellschaft zu eruieren, braucht es eine fundierte Prüfung, welche Auswirkungen eine neue Technologie oder Dienstleistung haben kann. Im Rahmen des EU-Projekts SAPIENT (Supporting fundamentAl rights, PrIvacy and Ethics in surveillaNce Technologies) hat ein Konsortium unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI ein Handbuch zur Abschätzung der Auswirkungen von Überwachung (Surveillance Impact Assessment) entwickelt.

Oft ist in der Literatur und in Forschungsprojekten nur von einer Abschätzung der Auswirkungen für die Privatsphäre (Privacy Impact Assessment) die Rede, doch Projektleiter Dr. Michael Friedewald vom Fraunhofer ISI betont: “Überwachungssysteme haben nicht nur Auswirkungen auf die Privatsphäre. Es können auch andere Grundrechte betroffen sein, beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit. Ebenso besteht die Gefahr, dass sensible Informationen zu Herkunft, Religion, politischer Einstellung, Gesundheit und Sexualität zusammengeführt und genutzt werden. Der im Rahmen von SAPIENT entwickelte Fragenkatalog deckt gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische, rechtliche und ethische Aspekte ab.”

Zu den Fragen, die sich politische Entscheidungsträger, technische Entwickler und andere gesellschaftliche Akteure möglichst schon vor, spätestens aber während der Entwicklung des Produkts stellen sollten, gehören: Wird das neue Überwachungssystem wirklich gebraucht? Ist der Nutzen erklärbar? Für welchen Auftraggeber wird es entwickelt? Auf wen ist es gerichtet, wer ist davon betroffen? Überwiegen die Vor- oder die Nachteile? Ist es rechtlich in Ordnung? Ist es ethisch vertretbar? Welche Ressourcen werden gebraucht?

Anhand der Antworten auf diese und viele andere Fragen lassen sich der Einfluss und die Risiken der geplanten Technologien und Dienstleistungen einschätzen. Die identifizierten Risiken können hinsichtlich Konsequenzen und Wahrscheinlichkeit analysiert und priorisiert werden. Dann muss versucht werden, die wahrscheinlichsten und gravierendsten Risiken zu reduzieren beziehungsweise Lösungen dafür zu finden. Letztlich zielt der Fragenkatalog darauf ab, bei der Entscheidung zu helfen, ob das neue Produkt eingesetzt werden sollte – oder eben nicht. Die frühestmögliche Auseinandersetzung mit den Folgen ist wichtig, da so noch Einfluss auf die Produkt- oder Serviceentwicklung genommen werden kann.

Michael Friedewald weist in diesem Zusammenhang auf das Konzept von “Privacy by design” hin, das von der künftigen europäischen Datenschutzverordnung vorgeschrieben wird: “Es ist entscheidend für die Wahrung von Grundrechten, sich frühzeitig Fragen zur Privatsphäre und zum Datenschutz zu stellen. Nur so können mögliche Risiken erkannt und entsprechende Lösungen bereits im Entwicklungsprozess gefunden werden, statt sie im Nachhinein zu implementieren. Ein gutes Beispiel für den Privacy-by-design-Ansatz ist die automatische Datenlöschung nach einer bestimmten Zeit.”

Aus dem Fragenkatalog ist ein Handbuch für Politiker, Entwickler und andere wichtige Akteure entstanden, wie und wann auf intelligente Überwachung zurückgegriffen werden sollte und wie sie sich in Einklang mit der Achtung von Privatsphäre bringen lässt. Das Handbuch präsentiert eine ausführliche Version für eine umfassende Analyse komplexer Systeme und eine Kurzversion, die eine rasche erste Bewertung erlaubt.

Das Handbuch mit dem Bewertungsverfahren und dem Fragenkatalog kann unterwww.sapientproject.eu/SIA_Manual.pdf heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Projekt SAPIENT gibt es unter www.sapientproject.eu.