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„Wer bei Digitalisierungsfragen nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung“

Presseinformation Forum Privatheit

16.10.2018


Auf einer Podiumsdiskussion des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutierten ExpertInnen und BürgerInnen in München darüber, was notwendig ist, um der Digitalisierung eine Richtung zu geben, die auch die Interessen der DatennutzerInnen angemessen berücksichtigt.

Als Informatikerin steht „Forum Privatheit“-Mitglied Marit Hansen den Chancen der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Als Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein weiß sie jedoch auch um die Schattenseiten und plädiert für eine umsichtige Datennutzung, die die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt. Sie jedenfalls will keine Digitalisierung um jeden Preis. „Wir halten das Wie für sehr entscheidend. Datenschutzfreundliche Techniklösungen aus der Forschung bieten hier interessante Ansätze und müssen nun in die Praxis kommen.”

Politik heißt, das Gute zu fördern und das Schlechte zu behindern

In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen“ im BMBF: „Es geht nicht nur darum, mit Hilfe von Digitalisierung das Neue in die Welt zu bringen. Es geht darum, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeit, auf die Richtung kommt es an. Wer nur über Ethik redet, kommt nicht voran. Aber wer gar nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung.“ Für Unternehmensberater Wolf Ingomar Faecks, der Konzerne bei digitalen Transformationsprozessen begleitet, agiert Deutschland bei der Digitalisierung bislang nicht schnell genug: „Andere Länder und Unternehmen beschleunigen, während wir rückwärtsgewandte Aufklärung betreiben. Unsere Koketterie mit digitalem Unwissen hat uns nicht weitergebracht.“ Dem hält der niederländische Wissenschaftler und Netz-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink entgegen, dass wir nicht mehr nur in Richtung Anwendung denken sollten, sondern auch in Richtung Verbraucherschutz. Die Forschungslandschaft müsse umdenken, ebenso Brüssel. Von Deutschland erhofft er sich – wie zu Zeiten der Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – eine Vorreiterrolle.

Datenschutz sollte Verkaufsargument sein

Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht auch der Soziologe und Verbraucherschutzexperte Prof. Dr. Jörn Lamla. „Die Herausforderung besteht aber darin, die Chancen zu priorisieren. Zurzeit gibt es leider nur eine Perspektive: profitable ökonomische Wertschöpfung. Doch das ist nur einer von mehreren Wertgesichtspunkten, um die es in der Datenökonomie geht.“ Grundsätzlich gebe es „schwache und starke Interessen“. „Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen, die die Verbraucherinteressen schützen, wie etwa TÜV, Kartellämter, Datenschutzbehörden oder auch Verbraucherschutzverbände, für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben noch richtig aufgestellt sind – oder ob Verbraucherpolitik nicht stärker in die Technikgestaltung selbst einbezogen werden muss.“ Die Anwesenheit des Wirtschaftsvertreters Faecks nutzt er für einen entsprechenden Wunsch: „Unterstützen Sie die Entwicklung eines Geschäftsmodells, das aufgrund der offensiven Einbeziehung von Daten- und Verbraucherschutz ein attraktives Gegenmodell zum vorherrschenden oder chinesischen Modell darstellt – und lassen Sie uns dieses gemeinsam zum Exportschlager machen!“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
thess@bwl.lmu.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
+49 (0) 0721 / 6809-678
barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ sehen Chance für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Möglichkeit, durch die Nutzung von Öffnungsklauseln Versäumnisse und Schwachstellen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auszugleichen. Dadurch können sie das Datenschutzniveau sowie die Rechtssicherheit im eigenen Land erhöhen und stärken. Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutieren auf der internationalen Datenschutzkonferenz CPDP in Brüssel, wie dies gelingen kann.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden muss, stellt das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union auf eine neue Grundlage. Die Reform verfolgte drei große Ziele: eine unionsweite Vereinheitlichung, eine Wettbewerbsangleichung sowie eine Modernisierung des Datenschutzrechts.

„Doch die Datenschutz-Grundverordnung erreicht ihre selbstgesteckten Ziele nicht“, konstatiert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“. Sie sei „abstrakt und unterkomplex“ ausgefallen, denn sie wolle in nur 51 Artikeln dieselben Probleme lösen, für die in Deutschland bislang tausende bereichsspezifische Vorschriften bestehen. Zurückführen lässt sich dies ist auf den Entstehungsprozess der Verordnung: Die Europäische Kommission wollte mittels Durchführungsakten und delegierter Rechtsakte selbst über die konkretere Ausgestaltung des europäischen Datenschutzes entscheiden. Gegen diese Vorstellung stellten sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten. Letztere setzten am Ende durch, dass signifikanter Regelungsspielraum auf nationaler Ebene verbleibt. Etabliert wurde damit eine Ko-Regulierung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.

Mitgliedstaaten sollten die Risiken moderner Datenverarbeitung konkret regeln

Mit Spannung wird nun erwartet, ob und wie die Mitgliedstaaten die ihnen zur Verfügung stehenden Regelungsspielräume nutzen werden. Deutschland und Österreich haben als erste Staaten bereits Gesetze zur Umsetzung der Verordnung verabschiedet. Die restlichen Mitgliedstaaten müssen bis zum Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung nachziehen. „Wichtig ist dabei, dass die Mitgliedstaaten ihre Spielräume zu einer Erhöhung des Datenschutzniveaus auch nutzen“, empfiehlt der Jurist und „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Christian Geminn. „Hier hat sich Deutschland mit seinem neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht gerade vorbildhaft verhalten.“ Zudem sollten Mitgliedstaaten durch klare und konkrete Vorgaben die Rechtssicherheit erhöhen und durch spezifische Regelungen der Abstraktheit der Verordnung entgegenwirken. Diese Regelungen sollten direkt und konkret die Risiken moderner Datenverarbeitung adressieren. „Das ist ganz zentral, um das Datenschutzrecht tatsächlich zukunftsfähig zu machen“, ergänzt Roßnagel. Aber auch die Europäische Kommission solle sich an der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts beteiligen, in dem sie bereichs- und technikspezifischen Datenschutz regele, wie etwa in der eCall-Verordnung geschehen und im Entwurf der ePrivacy-Verordnung vorgesehen.

Veranstaltungshinweis: Am Mittwoch, den 24. Januar 2018, 14:15 Uhr, wird die nationale Implementierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung Thema eines vom Forschungsverbund „Forum Privatheit“ organisierten Panels im Rahmen der Konferenz Computers, Privacy and Data Protection (CPDP): The Internet of Bodies sein: http://www.cpdpconferences.org

Downloads:

Ansprechpartner/innen:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Sprecher „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes
Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Dr. Christian L. Geminn, Mag. iur.
Mitglied „Forum Privatheit“
Universität Kassel
Geschäftsführer der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
E-Mail: c.geminn@uni-kassel.de

Dr. Michael Friedewald
Projektkoordinator „Forum Privatheit“
Geschäftsfeldleiter Informations- und Kommunikationstechniken am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe
E-Mail: michael.friedewald@isi.fraunhofer.de

Barbara Ferrarese, M.A.
Mitglied „Forum Privatheit“
Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“
E-Mail: presse@forum-privatheit.de
Tel. +49 721 6809 – 678
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

SAVE THE DATE: Data Economy Conference, 31-01-2018, Budapest

The Data Economy Conference, organised as the final event of the EuDEco project, will offer a unique opportunity to business leaders (IT and other sectors too), policy makers and other stakeholders to deepen their knowledge in data economy related topics that will likely emerge in their daily practice and will need to be tackled in the future.

Venue: Larus Event Centre (Budapest, Hungary)
Conference date: 31/01/2018

Agenda

Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes

Presseinformation Forum Privatheit, 6. November 2017


Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.

 Dass Paul Nemitz von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung überzeugt ist, verwundert nicht: „Es ist klar, dass diese Verordnung Weltstandard sein wird“, sagt der Chefberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Auch ist er sicher, dass US-amerikanische Unternehmen die europäischen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau beobachten – und bereits ihre Geschäftsmodelle daran ausrichten. Die Datenschutz-Grundverordnung könne stolz auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie sei „Evolution, nicht Revolution.“ Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass es in Demokratien zu Kompromissen kommen müsse. „Gesetze sind daher nicht perfekt“, so Nemitz.

 Die Politik ist seiner Ansicht nach nicht in der Lage, die Balance zwischen Grundrechten und Wettbewerb herzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung überlasse daher den Gerichten, vor allem dem Europäischen Gerichtshof, die Ausfüllung ihrer abstrakten Begriffe und Abwägungsklauseln. Aber auch die Techniker nimmt er in die Pflicht: „Technik stellt uns zwar vor Herausforderungen, kann aber auch helfen, die Grundrechte zu schützen und das Einhalten der Datenschutz-Grundverordnung zu sichern.“

 Datenschutzbehörden sollen Zähne zeigen

Nemitz hofft, dass die Datenschutzbehörden zur Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ihr Sanktionsrecht nutzen. „Bei der Höhe der Sanktionen müssen die Behörden Zähne zeigen. Nur dann wird Disziplin einkehren“, meint Nemitz. „Zur Lösung der Probleme im Datenschutz ist unbedingt eine Arbeit vonnöten, wie das Forum Privatheit sie praktiziert: Eine akademische und interdisziplinäre Diskussion, verbunden mit einer Begeisterung für den Schutz der Grundrechte. Hier nimmt das Forum Privatheit in Deutschland eindeutig eine Vorreiterrolle ein.“

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel und Sprecher des „Forum Privatheit“, weist allerdings darauf hin, dass die Verordnung keine einzige Regelung enthalte, wie den Risiken für Grundrechte durch neue Informationstechniken entgegengetreten werden kann. Eine falsch verstandene Technikneutralität führe dazu, dass die Verordnung risikoneutral sei: „Für den Bäcker um die Ecke gelten die gleichen Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung und zu Rechten der Betroffenen wie für den Technologiekonzern.“ Dies führe nicht nur zu Lücken im Grundrechtsschutz, sondern auch zu einer großen Rechtsunsicherheit. Auch die obersten Gerichte könnten dieses Defizit nicht beseitigen. „Der Gerichtshof der Europäischen Union wird immer mit großer zeitlicher Verzögerung und nur einen konkreten Fall entscheiden. Wir brauchen aber präzise, risikoadäquate Regelungen, die Machtstreitigkeiten verhindern, jetzt.“

Die Verordnung habe nicht, wie erhofft, zu einer Harmonisierung geführt, sondern lasse den einzelnen Mitgliedstaaten sehr viel Spielraum. „Wir haben in Europa eine Ko-Regulierung des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt nur Grundstrukturen, jedoch abstrakt und damit unterkomplex.“ Roßnagel sieht in diesen Mängeln der Verordnung jedoch auch eine Chance. Ihre Spielräume könnten die Mitgliedstaaten zu einem Wettbewerb um den besseren Datenschutz nutzen und damit eine risikoadäquate Evolution des Datenschutzrechts vorantreiben. Im Gegensatz zu Nemitz plädiert er daher dafür, die Auslegung offener Fragen nicht allein den obersten Gesetzeshütern zu überlassen. Diese Aufgabe sollen auch die Gesetzgeber übernehmen.

Ins Rad der Geschichte eingreifen

Die abschließende Podiumsdiskussion der Jahreskonferenz macht deutlich, dass die Ansprüche an einen weiterentwickelten Datenschutz vielfältig sind. So fordert Dr. Nadine Absenger, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, vor allem die Datenschutzbehörden auf, ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion sehr ernst zu nehmen, „damit Gesetze nicht ins Leere laufen.“ Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist sie nicht zufrieden, die Arbeitnehmerrechte seien vernachlässigt worden. Professor Hannes Federrath, Professor für Informatik an der Universität Hamburg, weist darauf hin, dass die verschiedenen Datenschutzrisiken für den einzelnen Nutzer nicht immer erkennbar seien. „Wenn wir heute Daten über uns preisgeben, existieren diese 20 Jahre später immer noch. Das bedeutet, dass wir im Bereich des Datenschutzes proaktiv sein und sensibilisieren müssen.“

Professor Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der FU Berlin und Vorstandsmitglied des neuen Internet-Instituts, möchte zur Lösung der Datenschutzproblematik alle gesellschaftlich wichtigen Bereiche zusammenbringen, Grundlagenforschung sei notwendig. Marit Hansen, der Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, geht dies nicht schnell genug: „Interdisziplinäre Forschung ist mir sehr wichtig – wir müssen besser verstehen, welche Nebenwirkungen die Entscheidungen mit sich bringen. Aber wir dürfen uns nicht auf die Beobachterrolle beschränken, sondern müssen parallel schon jetzt die Wirklichkeit beeinflussen“, fordert sie. „Wir wollen ins Rad der Geschichte eingreifen – allerdings nicht, um die Entwicklung aufzuhalten, sondern um sie in die richtige Richtung zu lenken. Es gibt bereits heute gute innovative Lösungen mit eingebautem Datenschutz – Stichwort ‚Data Protection by Design & by Default‘. Wir müssen sie aber auch nutzen.“ Auch sollten Großunternehmen wie Google, Facebook, Apple oder Microsoft den Datenschutz deutlich ernster nehmen, mahnt Federrath: „Wenn deren Datenschutzerklärungen mit dem Satz <<Ihre Privatheit ist uns wichtig>> beginnen, ist das eine glatte Lüge.“ Eine weitere Lösungsmöglichkeit sieht er in der Offenlegung von Quellcodes. Der öffentliche Dienst könne hier eine Vorreiterrolle spielen und nur noch Software einsetzen, deren Quellcodes offengelegt würden. Auch Hansen denkt in eine ähnliche Richtung. „Datenschutz gehört in jede öffentliche Ausschreibung rein.“

Konstruktiver Diskurs für die Lösung komplexer Probleme

Aufgrund der heftigen Diskussion um einen besseren Datenschutz ziehen Roßnagel sowie Dr. Michael Friedewald, Koordinator des „Forum Privatheit“, eine positive Bilanz der Jahreskonferenz. Sie sei interdisziplinär, konstruktiv und zukunftsorientiert gewesen. Besonders herausfordernd sei ohne Zweifel, dass der Regelungsgegenstand Technik und das Regelungsmedium Recht unterschiedlichen Dynamiken unterlägen. Auch sei lösungsorientiert um die Frage gerungen worden, ob der regulatorische Rahmen eher Grundrechte schützen oder Zukunftsoffenheit bieten solle. Doch Roßnagel hält es für möglich, beides zu verbinden: „Die Probleme sind komplexer geworden. Aber wir haben viele gute Ideen, wie diese zu lösen sind.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

Datenschutz stellt die Machtfrage – Mehr Wettbewerb ermöglichen

Presseinformation, Forum Privatheit – 02. November 2017


Am 2. und 3. November veranstaltet der BMBF-geförderte Forschungsverbund „Forum Privatheit“ im Berliner Tagungswerk seine Jahreskonferenz zum Thema „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“. 180 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis der verschiedensten Bereiche gehen der Frage nach, welche Schwerpunkte beim Datenschutz zu setzen sind.

Ob Gesichtserkennung beim iPhone 10 oder am Berliner Südkreuz: Datenschutz wird von einigen Teilen der Gesellschaft leidenschaftlich diskutiert – von anderen ignoriert. Um das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, wurde 2014 der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen – auch um zur Versachlichung der Debatte beizutragen. „Gerade in Zeiten allzu plakativer Botschaften ist ein solcher Diskurs unverzichtbar“, so Tim Schneider, Referent im Bundesministerium für Bildung und Forschung

DSGVO und BDSG geben keine geeigneten Antworten

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler und Sprecher von „Forum Privatheit“ benennt die besonderen Aufgaben des Forschungsverbunds: „Es sind letztlich drei fundamentale Herausforderungen der Digitalisierung, die wir untersuchen und denen wir uns stellen müssen. Diese sind zum ersten neue Datenquellen, zum zweiten neue Infrastrukturen und zum dritten neue Datenauswertungen.“ Roßnagel bemängelt, dass diese Herausforderungen grundlegende Datenschutzprinzipien und damit die Privatheit gefährdeten. „Weder die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch das Bundesdatenschutzgesetz geben hier geeignete Antworten“, kritisiert Roßnagel, der an der Universität Kassel die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) leitet.

Datenschutz muss bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden

Dr. Frank Pallas betrachtet die allesdurchdringende Vernetzung zunächst aus dem Blickwinkel des Informatikers: Eine Fitnessband etwa eröffne eine Vielzahl von Messungs-, Auswertungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. “Ich kann mich entscheiden, ob ich in Wettbewerb mit meinen Lauffreunden trete, an einer wissenschaftlichen Studie oder an einem Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilnehme.“ Dies sei nur ein kleiner Ausschnitt unzähliger Nutzungsmöglichkeiten. Allerdings erschwerten diese schier unendlichen Möglichkeiten den Datenschutz ungemein. „Der bisherige Datenschutz erweist sich in vielerlei Hinsicht als dysfunktional.“ Eine Möglichkeit, dieser Situation Herr zu werden, sieht Pallas im sogenannten „Datenschutz durch Technikgestaltung“ – also der frühzeitigen Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Prinzipien bei der Produktentwicklung.

Technische und rechtliche Dynamiken fallen auseinander

Auch Professor Gerrit Hornung, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, beobachtet mit Sorge das „enorme Auseinanderfallen von technischen und rechtlichen Dynamiken“. Die Datenschutzgrundverordnung hat für Hornung „erheblichen Bedarf nach Präzisierungen“ geschaffen. Sein Fazit ist, dass neue Technologien datenschutzrechtlich zwar regulierbar seien, dies aber durch die DSGVO nicht in ausreichendem Maße geschehe. Diese Nichtregulierung erzeuge eine Rechtsunsicherheit, die zu Lasten von Unternehmen und Verbrauchern ginge. Die dadurch entstehende Lücke eröffne Möglichkeiten zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.

Nur mit mehr Wettbewerb ist auch mehr Datenschutz möglich

Die Bürgerrechtlerin Katharina Nocun sieht den Datenschutz massiv „unter Druck“ und identifiziert den fehlenden Wettbewerb auf Plattformmärkten als erhebliches Risiko für den Verbraucherschutz. Sie bemängelt das erhebliche Kräfteungleichgewicht und hält die Einführung von offenen Standards und die Ermöglichung von Wettbewerb für die zentralen Faktoren. „Geschäftsmodelle wie die von Facebook oder Google setzten auf Geschlossenheit ihrer Systeme, ein echter Wettbewerb sei hier nicht möglich. „Es müsse“, so die Forderung der Ökonomin, „rechtliche Vorgaben geben, die zum Wettbewerb zwingen“. Die DSGVO hat für Nocun in dieser Hinsicht „auf großer Linie versagt“. Datenschutz müsse sichtbar und erfahrbar werden: „Es sollte möglich sein, in Erfahrung zu bringen, was Anbieter mit meinen Daten gemacht haben.“ Dies könne dann auch zum echten Wettbewerbsvorteil für Anbieter werden, die den Datenschutz ernst nähmen. „Nicht jeder Verbraucher ist mit jeder Nutzung seiner Daten einverstanden und würde lieber zu Anbietern wechseln, die Datenschutz gewährleisten.“ Sie hofft auf eine Stärkung des Auskunftsrechts gegenüber Unternehmen wie Amazon. Auch wenn sie als Netzaktivistin schauen müsse, welche Kämpfe sich lohnten, ist sie der festen Überzeugung: „Datenschutz stellt die Machtfrage. Es besteht derzeit ein starkes Kräfteungleichgewicht zwischen dem einzelnen Verbraucher und Anbietern wie Google oder Facebook, die die Plattformmärkte dominieren. Daher lohnt es sich in jedem Fall, für mehr Datenschutz und für mehr Privatheit zu kämpfen.“

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

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Twitter: @ForumPrivatheit

Workshop on Ethical and societal challenges in the era of big data

On June 7th, e-SIDES had its opening event at the CEPE/Ethicomp 2017 “Values in Emerging Science and Technology” Conference at the University of Turin. The workshop “Societal and Ethical Challenges in the Era of Big Data: Exploring the emerging issues and opportunities of big data management and analytic” welcomed a high-level international academic and government audience, such as professors and researchers, to present the initial analysis of the key challenges

Day Overview and Discussions

The workshop Chair, Gabriella Cattaneo, Associate VP IDC European Government Consulting, opened the session with a welcome note and presented the e-SIDES project, as well as the workshop objectives.

With the development of big data technologies, we are facing new challenges for the protection of fundamental rights and society cohesion. e-SIDES is meeting with relevant stakeholders to collect views and opinions on the importance of these issues and how the researchers and technologies developers should take them into account.

As a first question, and to familiarize the participants with the live voting tool participants were asked to vote on the following question: what type of organization do you represent? The Participant’s representation on the right, indicates the various groups present at the e-SIDES first workshop, as shows in the pie chart.

The first keynote was given by Magdalena Jozwiak, Post-Doctoral Researcher, eLAW Leiden University and consisted of an introduction of the topic and the list of mapped ethical and legal issues: among the challenges identified, the group discussed about the relevance of issues like the effective informed consent for use of personal data, the potential bias fostered through the use of Big data, and the use of personal and sensitive data.

 

 

 

In the discussion which followed the presentation, the participants focused in particular on how the big data technologies could potentially be used in a way that allows for discriminatory treatment of certain groups. In this context, it was underlined that not only can such technologies amplify the already existing biases and divides in the society but also that big data technology could potentially have a transforming effect of creating different perceptions and ‘new normals’ in society. Further, the discussion focussed on the impact of the provisions of the General Data Protection Regulation on the development of big data in the EU, the margin left for the member states’ regulation and possible approaches to interpreting the GDPR in this context.

Commenting on the list of legal and ethical issues, Bias high voting results, One of the participants considered that:

“Bias is really a major implication, the risks here are amplifying, as it affects the perception and increases even more the bias.”

Another adds:

“Yes, it is like an echo chamber, building up bias”

The second part of the workshop was moderated by Michael Friedewald, Coordinator of ICT Research Fraunhofer ISI, who presented the Economic and Societal list of issues to consider when designing big data solutions.

In a discussion about the socio-economic implications of big data a respondent adds:

“Unfair competition: well this is a new issue for big data, we don’t consider the amount of data used and how It affects such things as competition for instance.”

Next steps

e-SIDES will be at the ICE/IEEE 2017 Conference in Madeira for the second workshop “Societal and Ethical Challenges in the Era of Big Data: Exploring the emerging issues and opportunities of big data management and analytic”. The workshop will take place on June 28th at 11.00: workshop W1.13.

We look forward to meeting you there!

Background

The initial work of the e-SIDES project has been twofold. On one hand, e-SIDES has focused on promotion activities such as awareness raising, community building, including the activation of the online platform www.e-SIDES.eu and two community events: the first of these events was the Turin Workshop held on June 7.

On the other, the technical team has mapped a long list of ethical and societal implications of big data technologies through an exhaustive desk research and in-depth literature review.

The Turin workshop was the first validation tool to assess the initial results reached at this phase.

About project

The e-SIDES Project www.e-SIDES.eu is an EU funded project, led by IDC in collaboration with elaw Leiden University and Fraunhofer ISI.

For more information about the e-SIDES community please contact:
Community Manager
Stefania Aguzzi
Email: info@esides.eu
Website: www.e-SIDES.eu

 

Jetzt erschienen: Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel

Soeben ist im Springer Vieweg-Verlag das Buch “Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel” erschienen. Der Band umfasst 17 ausgewählte Beiträge zur Konferenz, die das “Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt”  im November 2015 in Berlin ausgerichtet hat.

Die Autoren des Buches untersuchen die historische und sachliche Bedingtheit des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung, das zum Zweck des Persönlichkeitsschutzes in der modernen Datenverarbeitung zu einer Zeit und für Umstände entwickelt wurde, die inzwischen längst überholt sind. Thematisiert werden seine auch in absehbarer Zukunft erhaltenswerten Kernaussagen sowie die Änderungen, die in seinem Verständnis und seinen Umsetzungen notwendig sind, um die Ziele der informationellen Selbstbestimmung in einer veränderten digitalen Welt zu erreichen.


Friedewald, M.; Lamla, J.; Roßnagel, A. (Hrsg.) (2017): Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel Wiesbaden: Springer Vieweg (DuD-Fachbeiträge).  Print ISBN: 978-3-658-17661-7 / Electronic ISBN: 978-3-658-17662-4

CPDP Panel des Forum Privatheit zu “Conversational Agents”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt hat bei der jährlichen Konferenz “Computer, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017) eine Paneldiskussion zum Thema “CONVERSATIONAL AGENTS: A THREAT TO PRIVACY?” organisiert.

Vortragende waren Hamza Harkous, École Polytechnique Fédérale de Lausanne (CH), Ewa Luger, Design Informatics Group, University of Edinburgh (UK), Astrid Rosenthal-van der Pütten, University of Duisburg-Essen (DE), Michael Schlüter, GfK (UK), Moderator:  Max Braun, University of Hohenheim (DE)

 

Gibt es in einer digitalen Welt ein Recht auf Offline-Alternativen?

Workshop im Rahmen der CPDP 2016, Computers, Privacy & Data Protection

Zeit: Donnerstag, 28. Januar 2016, 14.00 Uhr

Ort: Brüssel, Belgien

Ob Auto, Kühlschrank oder Fernseher – wir leben in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt, die das Sammeln personenbezogener Daten mit sich bringt. Gibt es oder sollte es ein Recht darauf geben, offline zu bleiben?

Im Rahmen der neunten internationalen CPDP-Konferenz in Brüssel, vom 27. Januar bis 29. Januar, organisiert Forum Privatheit, unterstützt durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, einen Workshop zu Fragen nach dem Recht auf Offline-Alternativen in einer digitalen Welt. Diskutiert werden Vorteile und Problemen eines solchen Rechts sowie mögliche technologische Probleme und Lösungen.

Unter Vorsitz von Brent Mittelstadt, Oxford Internet Institute (UK) und Moderation von Tobias Matzner, University of Tübingen (DE), diskutieren Ero Balsa, KU Leuven (BE), Katleen Gabriels, VUB (BE), Hille Koskela, University of Turku (FI), Carsten Ochs, University of Kassel (DE).

Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter http://www.cpdpconferences.org/28012016/cave.html.