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Im Omnibus in die neue Datenschutzwelt – Was folgt auf die Datenschutz-Grundverordnung?

Presseinformation Forum Privatheit
16. März 2018

Eine von CAST-Forum und Forum Privatheit organisierte Tagung am 15.3.2018 in Darmstadt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zeigt auf, wohin sich der Datenschutz entwickeln wird, wenn ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt.

„Das künftige Datenschutzrecht wird nicht nur von der Datenschutz-Grundverordnung, sondern durch eine Ko-Regulierung der europäischen und deutschen Gesetzgeber geprägt“ sagt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Jurist an der Universität Kassel und Sprecher des Expertengremiums „Forum Privatheit“. „Die Mitgliedstaaten nutzen die 70 Öffnungsklauseln der DSGVO, um die bisherigen nationalen Datenschutzregelungen beizubehalten und nur sprachlich der DSGVO anzupassen.“ Das derzeit im Bund vorbereitete „Omnibus-Gesetz“, das vermutlich diesen Sommer in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird, sieht in über 140 Gesetzen mit Datenschutzregelungen meist nur formale Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO vor. Keines dieser Gesetze wird aber durch die DSGVO überflüssig oder gestrichen. Vielmehr bleiben alle bestehenden nationalen Gesetze erhalten, ohne Innovationsimpulse der DSGVO – wie z.B. Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – zu konkretisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der von den Anpassungsbemühungen auf Länderebene berichtete. Auch dort werden sehr viele Gesetze angepasst, ohne dass ein einziges entfiele. Sein Fazit: Es wird weniger modernisiert, es bleibt eher bei einer Beibehaltung des Alten. Bernd Adams von T-Systems begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Vereinheitlichung des Datenschutzes. Die Ausgestaltung bereite ihm allerdings Bauchschmerzen. „Haben wir ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht – oder haben wir 27 verschiedenen nationale Auslegungen?

Sein und Sollen

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit, sieht „kaum einen Bereich, in dem Sein und Sollen so weit auseinanderliegen wie bei im Datenschutz.“ Daher sieht er die wirkliche Innovation in der DSGVO in den Regelungen zum Vollzug. Erstmals würde die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. So haben die Aufsichtsbehörden nun auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, die weh tun. Lagen sie noch beim BDSG bei max. 300.000 Euro, können nun bis zu 20.000.000 Mio. Euro verhängt werden – oder 4 % des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens. „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“

Die DSGVO bringe für die Aufsichtsbehörden viele neue Aufgaben. Diese entspreche allerdings nicht ihrer personellen Ausstattung. In einem Gutachten zum notwendigen Personalbedarf der Aufsichtsbehörden habe Prof. Roßnagel festgestellt, dass aufgrund dieser neuen Aufgaben im Durchschnitt jede Landesdatenschutzbehörde um 20 Stellen aufgestockt werden müsste. Dies sei in den Ländern allerdings nicht erfolgt. „Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich die Garanten des Rechtsvollzugs – werden aber damit allein gelassen.“

Für wichtig hielt Caspar auch die Regelungen, nach denen die Aufsichtsbehörden unionsweit koordiniert würden. Dabei kommt dem Europäischen Datenschutz-Ausschuss eine besondere Rolle zu. Mit ihm sei „Datenschutz keine Sache mehr des einzelnen Behördenleiters, der tapfer allein in die Sonne reitet.“ Die Themen könnten nur auf europäischer Ebene einheitlich entschieden und in der gesamten Union umgesetzt werden. Datenschutz sei nicht nur ein Garant für die Datenschutzrechte der Betroffenen in Europa, sondern auch für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen im EU-Binnenmarkt. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb – und den bekommen wir nur über den europäischen Datenschutz-Ausschuss. Denn: Nichts ist so europäisch wie der Datenschutz.

Innovation und Datenschutz sind kein Gegensatz mehr

Einen hoffnungsvollen Ausblick gibt Dr. Michael Friedewald, Projektkoordinator des „Forum Privatheit“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI): „Wir befinden uns vor einer Zeitenwende. Hier kann der Datenschutz vom Umweltschutz lernen. Es hat hier auch eine Weile gedauert, bis sich gezeigt hat, dass Regulierungen in diesem Bereich nicht nur für die Gesellschaft nützlich sind, sondern, dass sie auch zu Innovationen und wirtschaftlicher Profitabilität führen.“

E-Privacy-Verordnung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die künftige E-Privacy-Verordnung. Sie regelt den Datenschutz für die elektronische Kommunikation nicht abstrakt und technikneutral wie die DSGVO, sondern bereichs- und risikobezogen. Auch wendet sie sich an die richtigen Adressaten, nämlich auch an Hersteller von IT und nicht nur an ihre Anwender. Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich mit der DSGVO am 25.5.2018 Geltung erlangen. Rolf Bender, Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, rechnet jedoch damit, dass die E-Privacy-Verordnung „nicht vor Ende 2018“ verabschiedet wird. Ihr Kernanliegen ist der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. Doch auch hier gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist zum Beispiel: Wann gilt die DSGVO und wann die E-Privacy-Verordnung? Als Innovations­hemmnis für Unternehmen sollte sich aber für Bender keine ihrer Regelungen erweisen. „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau – aber wir wollen auch, dass innovative Geschäftsmodelle nicht kaputt gemacht werden.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:
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Forum Privatheit: Innovationsförderung setzt wirksamen Datenschutz voraus

Expertengremium analysiert Koalitionsvertrag und benennt Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele

Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ hat die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse in einem Policy Paper zusammengefasst: Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte. Es erläutert, welche Maßnahmen nun folgen müssen, um die Ziele Innovationsförderung und Datenschutz zu verbinden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Dazu wollen die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der Großen Koalition ist der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benennt, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles wird nur angedeutet, bleibt im Ungefähren und Abstrakten. Daher hat der Expertenkreis „Forum Privatheit“ untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die im Koalitionsvertrag genannten Ziele Innovationsförderung und Datenschutz inhaltlich auszugestalten.

Spielraum der Datenschutz-Grundverordnung für mehr Anwenderschutz nutzen

Die Koalition will laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu will sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen. „Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, so „Forum Privatheit“-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler der Universität Kassel. „Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln. Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, kann sie auch effektiv sein.“ Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der ePrivacy-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen basiert auf wirksamen Datenschutzmaßnahmen

Das notwendige Nutzervertrauen für Innovationen setzt Datenschutz voraus: Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung. „Diese Rechte sind auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen“, so Roßnagel. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Risikoadäquater Datenschutz für Beschäftigte

Die Koalition erkennt, dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt. Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehören u. a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Rechtsrahmen für Smart Cars, Smart Health und Smart Cities

Der Koalitionsvertrag sieht einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren (Smart Cars) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen muss auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollen einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei darf eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen. „Wie bei Smart Cars müssen im Rahmen von Smart Health und Smart Cities spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Forum-Privatheit-Koordinator. „Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren ist der richtige Ansatz.“ Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürfen aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen, die zur Energie- und Verkehrssteuerung in Smart Cities zum Einsatz kommen, müssen sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen. „Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, fordert Friedewald.

Die Vermessung des Menschen muss geregelt werden

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen will. Dies darf aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben. Vielmehr wird für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Daten-Ethikkommission muss auch Fragen zur Machtkonzentration stellen

Mögliche Abhilfe sieht der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese soll „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen. Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission, könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden ist. Auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Das Forum-Privatheit-Policy Paper zum Koalitionsvertrag „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte bietet eine Analyse des Koalitionsvertrags in Bezug auf Digitalisierung und Datenschutz sowie Empfehlungen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die im Koalitionsvertrag noch abstrakt formulierten Ziele zu erreichen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
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Innovationsindikator 2017: Deutschland verbessert sich, ist bei der Digitalisierung aber nur Mittelmaß

Der Innovationsindikator 2017, den das Fraunhofer ISI zusammen mit dem ZEW für acatech und den BDI realisiert hat, bescheinigt Deutschland einen vierten Platz in der internationalen Innovationslandschaft. Trotz des guten Abschneidens bleibt der Abstand zur Schweiz, zu Singapur und zu Belgien groß, die das Innovationsranking anführen. Besonders im Digitalisierungsbereich, der im Innovationsindikator 2017 erstmals untersucht wurde, sind deutliche Schwächen auszumachen: Deutschland liegt hier abgeschlagen auf Platz 17 und bleibt weit hinter anderen Industrienationen wie den USA oder Großbritannien zurück.

Deutschland bleibt im internationalen Innovationsvergleich eines der führenden Länder, schafft es jedoch nicht unter die Top drei. Dies ist das Ergebnis des Innovationsindikators 2017, der im Auftrag von acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Innovationsstärke von 35 Volkswirtschaften untersucht hat.

“Deutschland bleibt international ein wichtiger und angesehener Innovationsstandort und verbessert sich im Vergleich zum Innovationsindikator 2015 um einen Platz”, so Univ.-Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-Eibl, Institutsleiterin des Fraunhofer ISI. “Das gute Ergebnis sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweiz, Singapur und Belgien weitaus innovationsfähiger sind. Damit Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, muss es vor allem bei der Digitalisierung aufholen – gerade in diesem zukunftsträchtigen Bereich stellt der Innovationsindikator Deutschland ein ausgesprochen schlechtes Zeugnis aus.”

Im erstmals erhobenen Digitalisierungs-Indikator landet Deutschland nur auf einem enttäuschenden 17. Platz. Egal ob digitale Wirtschaft (Rang 12), Bildung (Rang 17) oder digitale Forschung/Technologien (Rang 16) – die Ergebnisse fallen in keinem Digitalbereich besonders gut aus. Dies gilt auch für die digitale Infrastruktur, wo Deutschland international nur Rang 19 belegt. Will das Land bei der Digitalisierung aufholen, müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker einbezogen, die Aus- und Weiterbildung mehr in Richtung Digitalisierung ausgebaut und die IT-Sicherheit gestärkt werden. Positiv fällt aber auf, dass die deutsche Gesellschaft digitale Technologien intensiv nutzt.

Im Unterschied zum Digitalisierungs-Indikator betrachtet der Innovationsindikator die Innovationssysteme der untersuchten Länder in ihrer Gesamtheit. In den hier betrachteten Teilbereichen Wissenschaft (Rang 11), Bildung (Rang 8) oder Gesellschaft (Rang 13) schneidet Deutschland zwar besser ab, jedoch erreicht das Land auch hier international keine Top-Platzierungen. Einzig in den Bereichen Staat (Rang 8) und Wirtschaft (Rang 7) fallen die Ergebnisse besser aus.

“Deutschland muss im Innovationswettbewerb deutlich zulegen”, sagt BDI-Präsident Dieter Kempf. “Die Politik muss Investitionen in Innovationen vorantreiben und zügig die steuerliche Forschungsförderung einführen, die es fast überall in Europa bereits gibt.” Jeder Steuereuro ziehe rund 1,25 Euro private Investitionen nach sich. “Ein Muss für Digitalisierung und Industrie 4.0 ist, den Breitbandausbau voranzutreiben und den digitalen europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen”, fordert Kempf. “Großes Potenzial gibt es in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.”

Gut ausgebildete Fachkräfte, innovative Unternehmen und vergleichsweise viele Patentanmeldungen je Einwohner gehören zu den Stärken Deutschlands. Vorzüge des Bildungssystems sind die gute berufliche Ausbildung und ein hoher Anteil von Akademikern mit Spitzenqualifikationen. Rückläufig sind der Beschäftigtenanteil in wissensintensiven Dienstleistungen und der Anteil von Wagniskapitalinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt.

Neben dem digitalen Binnenmarkt und einem nationalen Kompetenz-Monitoring empfehlen acatech und BDI der Politik, das Innovationsprinzip bei neuen Gesetzen einzuführen. Erforderlich sei zudem eine neue nationale MINT-Strategie (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) mit den Schwerpunkten Qualitätssicherung, Talentförderung und Bildung in der digitalen Transformation.


Weissenberger-Eibl, Marion, Rainer Frietsch, Torben Schubert, Daniel Bachlechner, Bernd Beckert, Michael Friedewald, Christian Lerch, Christian Rammer, Michael Klein und Iris Plöger (2017). Innovationsindikator 2017. Berlin: Acatech, Bundesverband der Deutschen Industrie. http://www.innovationsindikator.de

Economic and social Impact of software and software based services

While many efforts have been made in recent years to measure the ICT (Information and Communication Technology) industry in its usage and its economic and social contribution at the national or European level, little light has been shed on the software industry in itself. This is surprising considering the fact that software and software based services are key enablers for growth and employment. As part of the possible definition of an European Software Strategy that aims at supporting the competitiveness of European software and software based services industry the Directorate-General Information Society and Media of the European Commission has launched this study.

Objectives

The objectives were

  • Evaluate the potential economic and social contribution of the EU Software and Software-based Services (SSBS) industry in Europe in the context of the emerging Internet of Services (IoS),
  • Identify the elements that are determinant for its growth and competitiveness and the main market trends,
  • Identify current barriers to the competitiveness of the EU SSBS in the context of the IoS and actions needed to remove those barriers,
  • Assess the economic and social impact of the EU SSBS industry in the context of the IoS in Europe of different policy actions to improve its competitiveness
  • Provide policy recommendations to foster market and business development at European level.

Status

Finished (April 2009 – Juli 2010)

Clients

European Commission DG Information Society and Media

Partners

  • Pierre Audoin Consultants (PAC), France
  • IDATE, France
  • London Economics, Great Britain

 Publications

Official Deliverables

Articles

  • Leimbach, Timo, and Michael Friedewald, “Assessing National Policies to Support Software in Europe”, Info: The journal of policy, regulation and strategy, Vol. 12, No. 6, 2010, pp. 40 – 55.

Potenzialanalyse “Forschung unter Schwerelosigkeit”

Ziel des Projektes war es, eine Analyse der Potenziale der “Forschung unter Schwerelosigkeit” (FUS) für die Wissenschaft und die Wirtschaft auszuarbeiten. Dabei sollte auch der Frage nachgegangen werden, wie die FUS mit den terrestrischen Mutterdisziplinen vernetzt ist und von diesen wahrgenommen wird. Als methodischer Ansatz wurde eine Kombination aus einer quantitativen Breitenanalyse mit Hilfe von Wissenschafts- und Technikindikatoren mit einer qualitativen, im Wesentlichen auf Experteninterviews beruhenden Vertiefungsanalyse gewählt. Dabei wurden leitfadengestützte Interviews mit 70 Experten in Deutschland, anderen europäischen Ländern und den USA durchgeführt.

Insgesamt stellt die FUS in der Wissenschaft mit einem Anteil von unter 1% an allen Publikationen des Science Citation Index einen eher kleinen Bereich dar und ist diesbezüglich beispielsweise mit Publikationen zur Synchrotronstrahlung vergleichbar. Die Bedeutung der FUS in der Wissenschaft hat gemessen am Publikationsaufkommen in den 90er-Jahren deutlich zugenommen. Das Publikationsaufkommen wird durch die USA dominiert, gefolgt von Europa und, mit deutlichem Abstand, Japan. Innerhalb Europas kommen die meisten Publikationen aus Deutschland und Frankreich. Insgesamt hat die Potenzialanalyse gezeigt, dass die FUS wichtige wissenschaftliche Beiträge zu den terrestrischen “Mutterdisziplinen” Medizin, Biologie, Physik und Materialwissenschaften leisten kann. Ihre Potenziale liegen dabei vor allem im Grundlagenbereich, wo FUS eine wesentliche Erweiterung der experimentellen Möglichkeiten bietet. Potenziale der FUS für die wirtschaftliche Nutzung im Sinne der Entwicklung von Anwendungen aus ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen sind dagegen kurz- und mittelfristig eher begrenzt. Längerfristig sollte sich jedoch auch aus der FUS wirtschaftlicher Nutzen ergeben, wie dies auch bei anderen grundlagenorientierten Forschungsfeldern beobachtet wird.

Als entscheidend für die Realisierung der Potenziale der FUS erachten wir die Entwicklung eines neuen konzeptionellen Verständnisses: FUS sollte nicht per se als eigenständige Disziplin betrieben werden, sondern sich an der Frage ausrichten, zu welchen Themenfeldern aus den Mutterdisziplinen durch FUS ein Beitrag geleistet werden kann. Somit ergeben sich für die künftige Gestaltung der FUS vor allem zwei Ziele: 1. Weiterführung und Verstärkung der Integration und Vernetzung mit den Mutterdisziplinen. 2. Öffnung für eine möglichst breite Scientific Community.

Status

Abgeschlossenes Projekt (07/2001)

Auftraggeber

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Publikationen

Reiß, Thomas, Susanne Bührer, Qi Chen, Michael Friedewald, Sybille Hinze, and Gerhard Jaeckel, “Potenzialanalyse Forschung unter Schwerelosigkeit”, Bericht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 622: Raumfahrt. ISI, Karlsruhe, 2001.

Analyse und Evaluation der Software-Entwicklung in Deutschland

Aufgabenstellung

Anlass für die Bestandsaufnahme der Softwareentwicklung in Deutschland war die Tatsache, dass sich der Markt für Softwaretechnologie und softwarebezogene Dienstleistungen weltweit zunehmend zu einem wirtschaftlichen Schlüsselbereich entwickelt. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Softwareunternehmen im engeren Sinne (primäre Softwarebranche, Primärbranche), sondern immer mehr auch Unternehmen aus unterschiedlichen Anwendungsbranchen (sekundäre Softwarebranchen, Sekundärbranchen), für die Software zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Produkte und zur Grundlage der von ihnen angebotenen Dienstleistungen geworden ist. Insbesondere zur Situation der Sekundärbranchen gab es bislang so gut wie keine aktuellen Marktdaten. Die Primärbrache umfasst in der hier verwendeten Definition neben Softwarehäusern auch DV-Dienstleister und Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen. Zu den in der Studie betrachteten Sekundärbranchen zählen die Bereiche Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Damit werden exemplarisch Branchen innerhalb des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors mit einem besonders hohen Anteil an Softwareentwicklung abgedeckt. Methodisch kam eine Kombination repräsentativer telefonischer Befragungen und Experteninterviews zur qualitativen Vertiefung zum Einsatz. Im Rahmen der telefonischen Befragung wurden Gespräche mit Vertretern aus repräsentativ ausgewählten Unternehmen der Primärbranche (n = 249 Unternehmen) und der Sekundärbranchen (n = 671 Unternehmen) durchgeführt. Die Zielpersonen in den Unternehmen waren in der Regel die Leiter der Softwareentwicklung, bei kleineren Unternehmen auch die Inhaber oder Geschäftsführer. Expertengespräche wurden in 55 softwareentwickelnden Unternehmen durchgeführt. Aus den verschiedenen Branchen wurden sowohl kleine, junge als auch profilbestimmende und marktführende Unternehmen ausgewählt. Ziel dieser Expertengespräche war es, einen tieferen Einblick in die Praxis der industriellen Softwareentwicklung zu gewinnen. Die Interviews wurden anhand eines Gesprächsleitfadens geführt, der die Softwareproduktion im Unternehmen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Dabei ging es insbesondere um den Umfang der Softwareprodukion, die Produktionsprozesse, die Bedeutung von Software für Wettbewerb und Innovation sowie um den künftigen Personalbedarf und die Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation.

Ergebnisse

Die Studie zeigt, dass Software und Softwareentwicklung für nahezu alle Produkte und Prozesse quer durch alle Branchen der deutschen Volkswirtschaft zunehmend zum wettbewerbsbestimmenden Faktor wird. Es liegt jetzt Grundlagen- und Orientierungswissen vor, das Wirtschaft und Staat fundierte Entscheidungen zur Forschung, Entwicklung und Ausbildung auf dem Gebiet der Software ermöglicht. In der Informationstechnik-Branche entwickeln mehr als 10.500 Unternehmen Software. In den 5 untersuchten Sekundärbranchen sind es bereits mehr als 8.600 Unternehmen. Dabei erzielen in der Primärbranche knapp die Hälfte aller Unternehmen mehr als 75 % ihres Umsatzes durch Softwareentwicklung. In den Sekundärbranchen entfallen durchschnittlich schon 15 % der Neuentwicklungskosten auf Software, wobei die Branchen Elektrotechnik und die Telekommunikation überdurchschnittlich softwareintensiv sind. Es gibt in der Primärbranche eine enorme Gründungsdynamik, 67 % der Unternehmen wurden nach 1990 gegründet. In den Sekundärbranchen spiegelt sich die traditionelle Stärke der deutschen Wirtschaft in ingenieurmäßigen Individuallösungen wider, die zunehmend auf innovativen Softwareentwicklungen beruhen. Der Trend zur Auslagerung der Softwareentwicklung besteht nach wie vor. Der Wettbewerb wird zunehmend über software-veredelte Funktionen der Produkte oder Dienstleistungen entschieden. Die Untersuchung belegt das momentane Defizit an Fachkräften, das für viele der befragten Unternehmen bei der Softwareentwicklung ein besonders dringliches Problem darstellt. Durch altersbedingte Fluktuation und weiteren Zusatzbedarf wird zukünftig sogar noch mit einer Verschärfung dieser Situation gerechnet. Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Deutschland ist eine verstärkte Ausbildung sowie der Ausbau von softwaretechnologischer Kompetenz zur Entwicklung und zum Einsatz von Software-Produkten, softwaregestützten Prozessen und Dienstleistungen. Zuverlässigkeit und Funktionalität sind aus Sicht der Unternehmen die wichtigsten Qualitätseigenschaften von Software. Bisher ist aber die ingenieurmäßige Entwicklung qualitativ hochwertiger Software in Deutschland noch zu gering verbreitet. Die Bedeutung der Softwareentwicklung spiegelt sich außerdem noch nicht ausreichend in den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen wider. Als Forschungsziele werden in der Untersuchung u. a. die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für die Softwaretechnik als Ingenieurdisziplin, verbesserte softwaretechnologische Prozesse, Methoden und Werkzeuge sowie das Bereitstellen und Experimentieren mit innovativen Methoden und Anwendungsfeldern mit hohen softwaretechnologischen Anforderungen.

Status

abgeschlossen 2000

Auftraggeber

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Partner

  • Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg
  • Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering, Kaiserslautern

Publikationen

Bericht

  • Stahl, Petra, H. Dieter Rombach, Michael  Friedewald, Robert Wucher, Susanne Hartkopf, Kirstin Kohler, Simone Kimpeler, Peter Zoche, Manfred Broy, and Ingolf Krüger, “Analyse und Evaluation der Softwareentwicklung in Deutschland“, Endbericht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. GfK Marktforschung, Nürnberg, 2000. https://www.iese.fraunhofer.de/content/dam/iese/de/documents/Softwareentwicklung_Deutschland_Evasoft_tcm122-7431.pdf.

Artikel

  • Friedewald, Michael, H. Dieter Rombach, Petra Stahl, Manfred Broy, Susanne Hartkopf, Simone Kimpeler, Kirstin Kohler, Robert Wucher, and Peter Zoche, “Softwareentwicklung in Deutschland: Eine Bestandsaufnahme”, Informatik Spektrum, Vol. 24, No. 2, 2001, pp. 81-90.
  • Friedewald, Michael, Knut Blind, and Jakob Edler, “Das Innovationsverhalten der deutschen Softwareindustrie”, Wirtschaftsinformatik, Vol. 44, No. 2, 2002, pp. 155-161.
  • Friedewald, Michael, “Analyse und Evaluation der Softwareentwicklung in Deutschland”, IT-Personal / IT-Training, Vol. 218, 2001.
  • Friedewald, Michael, H. Dieter Rombach, Petra Stahl, Manfred Broy, Susanne Hartkopf, Simone Kimpeler, Kirstin Kohler, Robert Wucher, and Peter Zoche, “Softwareentwicklung in Deutschland: Eine Bestandsaufnahme”, Informatik Spektrum, Vol. 24, No. 2, 2001, pp. 81-90.