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Spot on “Autonomes Fahren”

Am Dienstag, den 30. Mai 2017 startet mit “Spot On” eine neue kleine Veranstaltungsreihe des Fraunhofer ISI, in dem es um aktuelle Technologieentwicklungen geht. Das Fraunhofer ISI will damit den Dialog  zum Austausch zwischen Wissenschaft und Entscheidern in Politik und Wirtschaft anregen.

Am  30. Mai 2017  geht es um das Thema „Autonomes Fahren – Perspektiven für Nachhaltigkeit und Industrie“. Wir betrachten Implikationen und Veränderungen durch das Autonome Fahren. Hiermit verbundene Themen wie Privatheit, Datenschutz und -sicherheit, Nachhaltigkeit sowie Akzeptanz des Autonomen Fahrens werden ebenfalls angesprochen.

Ort: Fraunhofer Forum Berlin, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin
Zeit: 30.5.2017, ab 11:30 Uhr

Neues Datenschutzgesetz – Forum Privatheit empfiehlt Nachbesserungen

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit über ein neues Bundesdatenschutzgesetz, das an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst und Anfang April 2017 verabschiedet werden soll. Um den Gesetzgeber zu unterstützen, haben Expertinnen und Experten des „Forum Privatheit“ konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzentwurfs erarbeitet, die bei der Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland helfen sollen. Diese Vorschläge erscheinen in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ (DuD). 

„Damit die europäische Datenschutzreform gelingt und die Datenschutz-Grundverordnung erfolgreich in Wirtschaft und Verwaltung umgesetzt werden kann, sind unterstützende nationalstaatliche Regelungen erforderlich. Dem wird der Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes nicht gerecht“, so Professor Alexander Roßnagel von der Universität Kassel, der gleichzeitig Sprecher des Forschungsverbundes „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“ ist. 

Wichtige Vorschläge des Forums sind unter anderem:

  • Die Regelungen zur erweiterten Videoüberwachung durch private Unternehmen und die Einschränkungen der Rechte der Betroffenen zugunsten privater Datenverarbeiter sollten aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Sie verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung und riskieren Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Es sollte wie bisher im Gesetz geregelt sein, wie der Verantwortliche seine Datenverarbeitungsprozesse zu organisieren hat, um Betroffenenrechten entsprechen zu können. Der vorgelegte Regierungsentwurf hingegen stellt die Rechte der Betroffenen (z.B. auf Auskunft oder auf Datenlöschung) unter den Vorbehalt, dass sie keinen „unverhältnismäßigen Aufwand“ verursachen und die „Geschäftszwecke nicht erheblich gefährden“. Damit läge es in der Hand des Datenverarbeiters, durch die Wahl seiner Geschäftszwecke und die Organisation seiner Datenverarbeitung Betroffenenrechte auszuschließen.
  • Im Datenschutzrecht sollten Regelungen für Hersteller von IT-Anwendungen aufgenommen werden. „Nur wenn die Software es zulässt, kann der Datenverarbeiter seine datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen. Daher sind Anforderungen an Hersteller notwendig, ihre Software datenschutzgerecht zu gestalten“, so Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Mitglied des Forum Privatheit.
  • Weiterhin schlägt das Forum Privatheit auch Konkretisierungen der neuen Verarbeiterpflichten zur datenschutzfreundlichen Gestaltung der Verarbeitungsprozesse und datensparsamer Voreinstellungen vor: So stellt Marit Hansen klar, dass „der vielversprechende Ansatz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ohne diese Konkretisierungen nie Wirklichkeit werden kann.“
  • Die Anforderungen an die Datensicherheit und an den technischen Datenschutz sind um die Anforderungen der Nichtverkettbarkeit und der Intervenierbarkeit zu ergänzen: Nichtverkettbarkeit soll sicherstellen, dass die von Internetnutzern hinterlassenen Datenspuren nicht zu einem Profil verknüpft werden können. Intervenierbarkeit soll gewährleisten, dass der Datenverarbeiter jederzeit in der Lage ist, die Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Korrektur und Löschung seiner Daten umzusetzen. Außerdem wären Schnittstellen zu Selbstdatenschutz-Tools zu schaffen.
  • Auch sollte das Gesetz die neuen, in der Verordnung nur unzureichend geregelten Vorgaben zur Datenschutz-Folgenabschätzung, zu Verhaltensregeln und zur Zertifizie­rung von Verarbeitungsvorgängen so präzisieren, dass sie in Deutschland rechtssicher umgesetzt werden können. So fehlen z.B. Regelungen, die die Rechtsfolgen dieser neuen Datenschutzinstrumente beschreiben.
  • Auf die nicht gerechtfertigten Sonderregelungen für die vollautomatisierte Bearbeitung von Vorgängen durch private Krankenversicherungen und für Big Data-Anwendungen zur Markt- und Meinungsforschung im Form privater Statistiken sollte verzichtet werden, um die Akzeptanz des Gesetzes nicht zu gefährden.
  • Die bisherige Aufsicht der Datenschutzbehörden, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollte beibehalten werden. Keinesfalls sollten aufsichtsfreie Datenverarbeitungen möglich sein, die es Arztpraxen, Krankenhäusern, Anwaltskanzleien, Steuerberatungsbüros und ähnlichen Berufsgeheimnisträger erlauben würden, sich vollständig der Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu entziehen.

„Ohne diese Nachbesserungen droht der künftige Datenschutz in Deutschland unter das Niveau des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu sinken“, so Roßnagel. „Vielleicht können nicht alle Vorschläge in der verbleibenden kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl umgesetzt werden. Sie müssen dann aber auf der Agenda für die neue Legislaturperiode stehen.“ Marit Hansen ergänzt: „Die Gesetzgebung in Deutschland hat Vorbildfunktion für viele andere Mitgliedstaaten in der Union. Eine Absenkung des Datenschutzes in Deutschland droht den Reformimpuls in ganz Europa zunichte zu machen.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

Sprecher des Forum Privatheit:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination:

Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-146
Email: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Pressekontakt:
Barbara Ferrarese
Email: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt‘

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

 

Jetzt erschienen: Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel

Soeben ist im Springer Vieweg-Verlag das Buch “Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel” erschienen. Der Band umfasst 17 ausgewählte Beiträge zur Konferenz, die das “Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt”  im November 2015 in Berlin ausgerichtet hat.

Die Autoren des Buches untersuchen die historische und sachliche Bedingtheit des Konzepts der informationellen Selbstbestimmung, das zum Zweck des Persönlichkeitsschutzes in der modernen Datenverarbeitung zu einer Zeit und für Umstände entwickelt wurde, die inzwischen längst überholt sind. Thematisiert werden seine auch in absehbarer Zukunft erhaltenswerten Kernaussagen sowie die Änderungen, die in seinem Verständnis und seinen Umsetzungen notwendig sind, um die Ziele der informationellen Selbstbestimmung in einer veränderten digitalen Welt zu erreichen.


Friedewald, M.; Lamla, J.; Roßnagel, A. (Hrsg.) (2017): Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel Wiesbaden: Springer Vieweg (DuD-Fachbeiträge).  Print ISBN: 978-3-658-17661-7 / Electronic ISBN: 978-3-658-17662-4

Forum Privatheit um 21 Monate verlängert

Nach erfolgreichen 3 1/4 Jahren endet am 31.3.,2017 die erste Phase des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt. Die Arbeiten werden aber zumindest bis Ende 2018 in einer zweiten Förderphase fortgesetzt.

Das “Forum Privatheit II” umfasst neben den bisherigen Partnern auch das Fachgebiet Sozialpsychologie an der Universität Duisburg-Essen (Prof. Dr. Nicole Krämer).

Im Fokus stehen diesmal vier thematische Schwerpunkte: Privatheit im Kontext von Regulierung der digitalen Welt, Verbraucherverhältnisse und Geschäftsmodelle in der Datenökonomie , Soziale In-/Exklusion sowie Gestaltung von technischem und gesellschaftlichem Wandel.

Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser vier Themen führt zu einem besseren Verständnis darüber, wie gewandelte Vorstellungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten das Datenschutz- recht beeinflussen. Auch die andere Seite wird betrachtet: Inwiefern verändern neue gesetzliche Datenschutzregeln die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an den Umgang mit personenbezogen Daten und die Datenschutzpraktiken? Gleichermaßen ermöglichen die Arbeiten des Privacy-Forums vertiefte Einblicke in neuartige, durch die Digitalisierung angestoßene Wertschöpfungsprozesse und die damit einhergehen- den Veränderungen der sozialen Machtstrukturen in der datengetriebenen Wirtschaft. Auf dieser Basis erarbeitet das Forum Empfehlungen zur technisch, organisatorisch und rechtlich wünschenswerten Gestaltung digitaler Technologien.

Policy Paper zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz bleibt weitgehend Aufgabe der Mitgliedsstaaten

Am 4. Mai 2016 wurde die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung verkündet, die den Datenschutz in der EU stärken soll. Das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordinierte Forum Privatheit veröffentlicht zu diesem Anlass ein neues Policy Paper, das sich mit der Ausgestaltung der Grundverordnung befasst. Darin geben die Autoren eine Einschätzung ab, ob die zentralen Ziele einer Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts sowie eine Wettbewerbsangleichung erreicht werden.

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist bei Datenschützern, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen die Hoffnung nach einer Stärkung des Datenschutzes in der EU verbunden. Insbesondere drei große Ziele sind an die Grundverordnung geknüpft: Diese soll zum einen zu einer Harmonisierung bzw. zu einheitlich geltenden Datenschutzregeln in Europa führen. Darüber hinaus soll mit ihr das Datenschutzrecht modernisiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst werden. Ein drittes Ziel besteht in einer Wettbewerbsangleichung, also einer Stärkung des EU-Binnenmarkts durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen.

Im neuen Policy Paper “Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Ist das Datenschutzrecht nun für heutige Herausforderungen gerüstet?” nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forum Privatheit zur Grundverordnung Stellung. In Bezug auf eine Vereinheitlichung der Datenschutz-Regelungen in Europa benennt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Mitautor des Policy Papers und Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Universität Kassel, zwei hierfür hinderliche Aspekte: “Die Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet 70 Öffnungsklauseln, die bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung – insbesondere im gesamten öffentlichen Bereich –, den Betroffenenrechten, Erlaubnistatbeständen, dem Beschäftigungsdatenschutz oder der Meinungs- und Informationsfreiheit Regelungen an die EU-Mitgliedsstaaten überträgt. Hinzu kommt, dass diese Regelungen sehr abstrakt bleiben und von den Mitgliedsstaaten auf Basis ihrer eigenen Rechtstradition ausgelegt werden.” Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts wird so laut Roßnagel verhindert und stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ziel einer Wettbewerbsangleichung in Europa wird verfehlt

Ein zweites zentrales Ziel der Verordnung besteht in einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen. Das Policy Paper gelangt zu dem Schluss, dass auch dieses Vorhaben nicht erfüllt wird. Der Grund dafür liegt ebenfalls an möglichen unterschiedlichen Interpretationen der abstrakten Datenschutz-Regelungen durch die Mitgliedsstaaten. Allerdings kann ein Datenschutz-Ausschuss auf europäischer Ebene hier künftig eine bestimmte Auslegung der Grundverordnung festlegen – für Gerichte sind diese Beschlüsse aber nicht verbindlich, sondern sie stellen lediglich Empfehlungen dar.

Das dritte Ziel einer Modernisierung des Datenschutzrechts wird von der Grundverordnung teilweise erreicht. Einen zentralen Fortschritt sehen die Autoren des Policy Papers im “Marktortprinzip”: Demnach soll nicht mehr der Ort der Datenverarbeitung für die Anwendung des Datenschutzrechts entscheidend sein, sondern die Frage, ob Daten von sich in der EU aufhaltenden Personen verarbeitet werden. Außerdem sieht die Verordnung empfindliche Sanktionen bei Nichtbeachtung des Datenschutzes vor, die bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von Unternehmen ausmachen können. Dr. Michael Friedewald, der das Forum Privatheit am Fraunhofer ISI koordiniert und ebenfalls am Policy Paper mitgewirkt hat, weist auf weitere Verbesserungen hin: “Zum Beispiel bieten Datenschutz-Folgenabschätzungen künftig die Möglichkeit, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz abzuschätzen und diese gering zu halten.”

Risikoneutralität ist ein Defizit der neuen Grundverordnung

Neben diesen positiven Aspekten weist das Policy Paper auch auf Schwachstellen hin, die einer Modernisierung des Datenschutzrechts im Wege stehen. So dürfen personenbezogene Daten weiterhin über Umwege erhoben werden. Zudem reicht in Zukunft ein berechtigtes Interesse eines Dritten – etwa eines Unternehmens – aus, um persönliche Daten zu verarbeiten. Das größte Manko der Verordnung ist aber ihre Risikoneutralität: Sie enthält keine einzige spezifische Regelung zu den großen Herausforderungen moderner Informationstechniken wie Big Data, Ubiquitous Computing, Cloud Computing oder vielen anderen Grundrechtrisiken. Auch beinhaltet die Grundverordnung Transparenzpflichten, diese sind jedoch durch Grundrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte weitgehend eingeschränkt.

Angesichts der vielen Schwachstellen der Datenschutz-Grundverordnung fällt das Fazit im Policy Paper eindeutig aus: Eine Harmonisierung und Wettbewerbsangleichung des EU-Datenschutzrechts wird gar nicht, eine Modernisierung nur teilweise erreicht. Die Datenschutz-Regelungen der Mitgliedsstaaten haben zudem weiter Bestand. Insgesamt wurden damit viele Chancen zur Stärkung des Datenschutzes in der EU verpasst. Dennoch gibt es wie im Falle des “Marktortprinzips” auch Fortschritte. Bevor die Grundverordnung in den kommenden zwei Jahren allerdings in Kraft treten kann, sind die Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden, Verbände, der Europäische Datenschutz-Ausschuss sowie der europäische Gesetzgeber gefragt, so schnell wie möglich ergänzende rechtssichere und risikoadäquate Regelungen zu treffen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

White Paper “Datenschutz-Folgenabschätzung”

Folgenabschätzungen als „Frühwarnsysteme“ für einen verbesserten Datenschutz

Ein neues White Paper des Forum Privatheit, das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordiniert wird, befasst sich mit der möglichen Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und gibt Hilfestellungen zu deren praktischer Durchführung. Weil diese Instrumente mit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 für Technologieanbieter und Systembetreiber verpflichtend werden, stellt das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ bereits jetzt erste grundlegende Informationen zu dieser Neuerung bereit. Die Folgenabschätzungen sollen Technikanbietern, Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie der Öffentlichkeit helfen, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz wirksam abzuschätzen und diese von vornherein so gering wie möglich zu halten.

Bei der Nutzung vieler Dienste und Angebote im Internet wie etwa beim Online-Shopping, in sozialen Netzwerken oder selbst auf den Webseiten staatlicher Behörden werden häufig personenbezogene Daten gesammelt. Nutzerinnen und Nutzer können sich dieser Praxis bislang nur entziehen, wenn sie bestimmte Angebote ausdrücklich nicht nutzen – oder sich mit der Datensammlung einverstanden zeigen. Die dadurch entstehenden Risiken sind in der Öffentlichkeit bislang nur wenig bekannt, obwohl Medien immer wieder über Datenmissbrauch oder Datenpannen berichten.

Um künftig die Gefahren durch Datenverarbeitungspraktiken besser beurteilen zu können, müssen viele Technikanbieter und Systembetreiber ab 2018 bei ihren Angeboten und Diensten Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen. Bisher ist jedoch offen, wie und nach welchen Kriterien dies genau erfolgen soll. Das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ des Forum Privatheit setzt hier an und erarbeitet erste Grundzüge zur Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen und deren praktischer Durchführung. Die Auseinandersetzung hiermit ist auch deshalb wichtig, da die EU-Mitgliedsstaaten nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016  unmittelbar damit beginnen werden, diese bis 2018 in die Praxis umzusetzen.

Dr. Michael Friedewald, der am Fraunhofer ISI zur Auswirkung von neuen Technologien auf Datenschutz und Privatheit forscht und einer der Mitautoren des White Papers ist, hebt die große Bedeutung der Folgeabschätzungen hervor: “Datenschutz-Folgenabschätzungen ermöglichen nicht nur eine bessere Einschätzung der Risiken durch bestehende datenverarbeitende Technologien, sondern sie weisen auch frühzeitig und während des Entwicklungsstadiums als eine Art ‘Frühwarnsystem’ auf eventuelle negative Konsequenzen für den Datenschutz hin. Bestehende Datenschutz-Mängel lassen sich damit rechtzeitig erkennen und noch während der Technologieentwicklung korrigieren. Der Datenschutz wird damit im Sinne des ‘Privacy by Design’ bei der Einführung neuer Geräte oder Anwendungen von vornherein besser integriert”.

Die künftig gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzungen bringen für ganz unterschiedliche Zielgruppen Vorteile mit sich: So könnten Technikanbieter und Systembetreiber die Technologieentwicklung besser steuern und sich spätere Nachbesserungen beim Datenschutzes sparen. Durch die Vermeidung von Datenpannen erübrigen sich zudem Kosten für deren Behebung, mögliche Schadenersatzansprüche und Imageschäden in der Öffentlichkeit. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft auf Basis der Folgenabschätzungen einfacher entscheiden können, welche Online-Angebote sie nutzen wollen oder nicht. Über Zertifikate wäre es zum Beispiel schnell überprüfbar, ob Anbieter oder Betreiber Betroffenenrechte berücksichtigt haben – und die Unternehmen könnten hierdurch ihren Willen zur Achtung dieser Rechte zum Ausdruck bringen.

Neben den Technologieanbietern und Nutzern wären die Datenschutz-Folgeabschätzungen vor allem für Aufsichtsbehörden hilfreich. Die Durchführung standardisierter Folgenabschätzungen hat für Aufsichtsbehörden etwa den Vorteil, dass sie ihre Aufsichtspflicht in Zukunft besser wahrnehmen und mögliche Schwächen beim Datenschutz oder Rechtsverstöße schneller erkennen können. Zudem wären sie für Technologieanbieter und Systembetreiber eine geeignete Anlaufstelle, um Hilfestellungen zur Verbesserung von Produkten oder ihrer gesamten Datenverarbeitungspraxis zu bekommen.

Damit Datenschutz-Folgenabschätzungen in Zukunft ihr Potenzial gänzlich entfalten können, sollten sie mehrfach – und nicht nur einmal, etwa zu Beginn eines Produktlebenszyklus – durchgeführt werden. Damit ließe sich die gängige Sammelpraxis insgesamt verändern und Unternehmen für die stärkere Achtung von Bürgerrechten sensibilisieren, die sie häufig nicht im Detail kennen. “Steuerungsdilemmata” und verspätete Nachbesserungen zur Stärkung des Datenschutzes am Ende der Entwicklungsphase würden damit obsolet, was allen betroffenen Seiten zugutekäme.

“Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht ein White Paper zum Thema “Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt – Chancen und Risiken einer erhöhten Transparenz“.

Trotz bestehender Forschung zum Thema Privatheit wurde der Unternehmenskontext als relevantes Forschungsgebiet bisher weitestgehend vernachlässigt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht insgesamt noch wenig Wissen über die konkreten Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt – und in diesem Zusammenhang speziell auf den Faktor Privatheit. Daher setzt sich dieses Forschungsprojekt zum Ziel, die Auswirkungen digitaler Technologien auf die Privatheit von Arbeitnehmern greifbarer zu machen sowie die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken zu identifizieren und entsprechende Gestaltungsvorschläge zu präsentieren.

Das vorliegende White Paper stellt den Versuch dar, erstmals die gesellschaftliche Kontroverse um Fragen der Privatheit und des Datenschutzes in der neuen Arbeitswelt ausschnittartig widerzugeben. Zu diesem Zweck stellt das Forum Privatheit den an der Kontroverse beteiligten Gruppen eine Plattform zur Verfügung, um verschiedene Argumente und Ansichten zum Themenfeld einzubringen. Es soll jedoch angemerkt sein, dass die Beiträge nicht die Sicht des Forums Privatheit widerspiegeln. Die vorliegende Ausarbeitung kann die Debatte zum Thema Privatheit in der neuen Arbeitswelt nicht final abschließen. Vielmehr soll sie diese eröffnen und einen Einblick in die neu entstehenden wissenschaftlichen Fragestellungen geben. Die Expertenmeinungen eignen sich somit als Grundlage für künftige Forschungsvorhaben.

Privatheit in den Medien

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht Forschungsbericht zum Thema “Privatheit in den Medien – Berichterstattung zum Thema Privatheit und Internet in deutschen Medien“.

Der Blick der Medien auf die Gesellschaft beeinflusst die Selbstbeobachtung der Gesellschaft wie auch ihre zukünftige Entwicklung. Besonders brisant ist die Rolle der Medien in Zeiten von Unsicherheit. Die Ereignisse der vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Thema Privatheit aktuell als ein Paradebeispiel einer solchen Unsicherheit für Deutschland gelten kann. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung der medialen Abbildung dieses Themas ist es das Ziel der hier vorgestellten Inhaltanalyse, die Facet-ten des über Medien gespiegelten Verständnisses von Privatheit möglichst konkret zu erfassen. Aus den Daten zweier Monate des Jahres 2014 lassen sich erste Hinweise darauf ableiten, in welchen Zusammenhang Medien das Thema Privatheit setzen, wel-che Thesen sie vertreten und wie Privatheit im Kontext der Digitalisierung beurteilt wird.

Auf der Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse lässt sich feststellen, dass Medien derzeit insbesondere den Zugriff der Gesellschaft auf persönliche Daten von Bürgern im Blick haben, wenn sie von Privatheit sprechen. Dies entspricht anderen inhaltsanalyti-schen Befunden (vgl. Schuhmacher et al., 2013) und korrespondiert auch mit den größ-ten Sorgen der Bevölkerung (vgl. DIVSI, 2013), zu denen eine Wechselwirkung aller-dings hier nur unterstellt werden kann. Den institutionalisierten Zugriff auf personen-bezogene Daten schätzen Medien gegenwärtig als bedenklich ein – nicht zuletzt, da mit ihm die freiheitliche Entwicklung des Menschen in Gefahr gesehen wird. Dabei unterliegt diese Einschätzung einer durchaus differenzierten Betrachtung und schließt auch das kritische Hinterfragen möglicher ‚Kehrseiten’ des Privatheitsschutzes nicht aus. Trotz der oft erforschten und häufig bestätigten Boulevardisierungstendenzen der Medienberichterstattung (z. B. Donsbach & Büttner, 2005) lässt sich eine Dramatisie-rung des Themas zumindest insofern nicht feststellen, als dass mediale Zukunftsaus-sichten durchaus eine positive Valenz aufweisen und – damit verbunden – Handlungs-strategien angesprochen werden, die nicht nur an das politische System gerichtet sind, sondern auch an wirtschaftliche Akteure und den Bürger selbst appellieren.

Smart-TV und Privatheit

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht ein Forschungsbericht zum Thema “Smart-TV und Privatheit – Bedrohungspotenziale und Handlungschancen“.

Moderne Fernsehgeräte, so genannte Smart-TVs, können eine Vielzahl von Funktionen bieten, die bisher nur von herkömmlichen Computersystemen bekannt waren. Dies sind zum Beispiel die Nutzung von IP-Telefonie, das Abspielen von Videos oder auch das Surfen im Internet. Diese neuartigen Vernetzungsmöglichkeiten versprechen den Nutzenden zahlreiche Vorteile, bergen zugleich jedoch auch neue Gefahren für den Datenschutz und die Privatheit. Neue, innovative Konzepte und Technologien sind unumgänglich, um Nutzende, Unternehmen, aber auch Dritte, vor Missbrauch, Schadprogrammen und anderen Gefahren im Umgang mit Smart-TV zu schützen. 

Der vorliegende Beitrag richtet sich vor allem an juristische Berater und technische Entwickler. Hierbei wird ein Überblick über die Chancen und wachsenden Möglichkeiten im Bereich Smart-TV gegeben; die damit verbundenen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden werden herausgearbeitet. Nach einer Übersicht über den technischen Hintergrund von Smart-TV werden die beteiligten Akteure und Komponenten erläutert. Anschließend werden verschiedene Angreifermodelle und mögliche Angriffsvektoren erörtert. Im Rahmen der grund- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen werden Bedrohungsszenarien abgeleitet, die sich für die informationelle Selbstbestimmung der Nutzenden ergeben; außerdem wird die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen der Smart-TV-Nutzung geprüft. Anhand des herausgearbeiteten Befundes zeigen die Autorinnen und Autoren schließlich exemplarisch Methoden und Schutzmaßnahmen auf, wie bestehende Smart-TV-Systeme sowohl technisch optimiert als auch rechtlich zulässig gestaltet werden können. Dies erfolgt anhand des „Privacy by Design“-Ansatzes und im Lichte der ausgewählten Datenschutz-Gewährleistungsziele der Nichtverkettbarkeit, der Transparenz und der Intervenierbarkeit.