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Soeben erschienen: Assessing the Legal and Ethical Impact of Data Reuse

Abstract: In the data economy, many organisations, particularly SMEs may not be in a position to generate large amounts of data themselves, but may benefit from reusing data previously collected by others. Organisations that collect large amounts of data themselves may also benefit from reusing such data for other purposes than originally envisioned. However, under the current EU personal data protection legal framework, constituted by the General Data Protection Regulation, there are clear limits and restrictions to the reuse of personal data. Data can only be reused for purposes that are compatible with the original purposes for which the data were collected and processed. This is at odds with the reality of the data economy, in which there is a considerable need for data reuse. To address this issue, in this article we present the concept of a Data Reuse Impact Assessment (DRIA), which can be considered as an extension to existing Privacy and Data Protection Impact Assessments (PIAs and DPIAs). By adding new elements to these existing tools that specifically focus on the reuse of data and aspects regarding data ethics, a DRIA may typically be helpful to strike a better balance between the protection of personal data that is being reused and the need for data reuse in the data economy. Using a DRIA may contribute to increased trust among data subjects that their personal data is adequately protected. Data subjects, in turn, may then be willing to share more data, which on the long term may also be beneficial for the data economy.

Custers, Bart; Vrabec, Helena U.; Friedewald, Michael: Assessing the Legal and Ethical Impact of Data Reuse: Developing a tool for Data Reuse Impact Assessments (DRIA). In: European Data Protection Law Review (EDPL) 5, No. 3, October 2019, pp. 317 – 337.

DOI https://doi.org/10.21552/edpl/2019/3/7

 

Press Release: Political micro-targeting needs regulation to avoid harm for democracy

The German research consortium Forum Privacy invited experts and interested citizens to discuss the highly topical question of whether and to what extent political micro-targeting damages democratic processes – and how regulatory authorities should respond.


Advertising surrounds us daily, whether in newspapers, on television, on posters or in social networks. But what if advertising on the Internet is used to spread political propaganda? And what if the advertisements are tailored to the individual addressees without them noticing? These questions were discussed by researchers and practitioners on 30 January at the CPDP in Brussels. The Forum Privacy member Dr Nicholas Martin noted that “the use of such micro-targeted ads for political purposes online had been pioneered in the USA and seems to be spreading to continental Europe, but only gradually and unevenly.” Regulators would still have a chance to get ahead of the curve. The political scientist, who works at the Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, added: “Micro-targeting is about conveying personalized political messages to voters that correspond to their individual interests, convictions, socio-economic circumstances and even their psychological profile.”

„Political micro-targeting has an impact on democratic processes in the EU“ 

Katerina Pouliou, legal officer at the European Data Protection Supervisor (EDPS), stressed in particular the implications and consequences for the European Union: „It is true that micro-targeting for political purposes is an old and extensive practice in the US, however there is progressively more evidence that similar practices have been brought to the EU as well. The EDPS opinion on online manipulation and personal data shed some light on the topic, and so have done a number of national DPAs by developing rules or guidelines on  data processing for political purposes. The intensified discussions in the EU, both on EU Institutions and national level, during the last years, constitute a clear indication that online political micro-targeting practices already have an impact on EU citizens’ civic engagement in decision-making and on public involvement in democratic processes”.

“Clear risks to the democratic process” – „Social Networks offer an ideal breeding ground for micro-targeting“ 

The scientific community and the regulatory authority agreed that micro-targeting and the increase in micro-targeting pose clear risks to the democratic process. “It is therefore incumbent upon regulators to step in,” argued Martin. The use of social bots as part of micro-targeting strategies, often referred to as computational propaganda, was also discussed. “Social-psychological studies such as those of the famous communications scientist Elisabeth Noelle-Neumann showed as early as 1974 that people tend to accept majority opinion because they are afraid of isolation and fear negative consequences if they join the supposed minority,” said Forum Privacy member Dr Elias Kyewski, media psychologist at the University of Duisburg-Essen. In his opinion, the interactivity in social networks and the presentation of user-generated comments „offer an ideal breeding ground for the use of micro-targeting“.

<Forum Privacy> is an interdisciplinary German research consortium funded by the Federal Ministry of Education and Research to address the increasingly urgent questions of privacy and data protection. It provides a platform for exchange between academics, policy-makers, technologists and citizens. 

Dr. Michael Friedewald 
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Project Coordinator of Forum Privacy

Dr. Elias Kyewski
University of Duisburg-Essen, Department of Social Psychology: Media and Communication
Member of Forum Privacy

Dr. Nicholas Martin
Fraunhofer-Institute for Systems and Innovation Research (ISI), Karlsruhe
Member of Forum Privacy

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Press Officer Forum Privacy
Member of Forum Privacy
E-Mail: barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

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Twitter: @ForumPrivatheit

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Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Das Expertengremium „Forum Privatheit“ fordert, die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben

Presseinformation Forum Privatheit – 30. Juni 2017

Ab dem 1. Juli 2017 sollten alle Telekommunikationsdienstleister sämtliche Verkehrsdaten öffentlich zugänglicher Telefon- und ähnlicher Dienste für zehn Wochen speichern – ohne konkreten Anlass. Bei mobilen Telekommunikationsdiensten sind zusätzlich die Standortdaten für vier Wochen zu aufzubewahren.

„Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die EU-Grundrechte-Charta und darf daher nicht umgesetzt werden“, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forums Privatheit. Auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen sah dies so und verbot in einem Beschluss zum vorläufigen Rechtsschutz am 22.6.2017 die Umsetzung der Speicherpflicht. Für diese Entscheidung berief es sich ebenfalls auf einen Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union. Dieser Beschluss ist unanfechtbar und verhindert effektiv den Beginn der Vorratsdatenspeicherung zum 1.7.2017.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte sich bei seinem Beschluss auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berufen. „Beide Urteile führen dazu, dass eine Vorratsdatenspeicherung, wie wir sie bisher kennen, unzulässig ist. Sie darf daher nicht nur vorläufig, sondern muss endgültig ausgeschlossen sein“, fordert Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und Mitglied des Forums Privatheit.

EuGH: Der Grundrechtseingriff ist nicht auf das absolut Notwendige beschränkt

Bereits am 8.4.2014 hob der EuGH die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die Grundrechte-Charta auf. Zwar sei die Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität eine „dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung der Union“. Sie vermöge dennoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht zu rechtfertigen, wenn der damit verbundene Grundrechtseingriff nicht „auf das absolut Notwendige“ beschränkt sei. Diese Anforderung verfehlte die Richtlinie nach Einschätzung des EuGH, weil sie eine flächendeckende, anlass- und ausnahmslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten anordnete.

Obwohl die Aussagen des Gerichts klar und eindeutig sind, hatte der deutsche Gesetzgeber 2015 dennoch ein Gesetz zur flächendeckenden, anlass- und ausnahmslosen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ähnliche Gesetze haben auch Schweden und Großbritannien erlassen.

Auch diese beiden Gesetze hat der EuGH mit seinem Urteil vom 21.12.2016 für nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. Nach dem Urteil beschränke eine nationale Regelung, die „die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten vorsieht“, die damit verbundenen Grundrechts­eingriffe nicht auf das „absolut Notwendige“. Sie mache die Vorratsdatenspeicherung zur Regel, obwohl sie „die Ausnahme zu sein hat“. Eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gehe immer dann zu weit, wenn sie „sich allgemein auf alle Teilnehmer … erstreckt und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche Verkehrsdaten erfasst“ und „keine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme in Abhängigkeit von dem verfolgten Ziel“ vorsehe. Eine Vorratsdatenspeicherung ist immer dann unverhältnismäßig, wenn sie „keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ verlange. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn „sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Bekämpfung von Straftaten beitragen könnten“, beschränke.

„Was für Schweden und Großbritannien gilt, gilt auch für Deutschland. Auch hier ist eine alle Nutzenden erfassende, anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Speicherung aller relevanten Telekommunikationsverkehrsdaten unzulässig“, erklärt Jurist Roßnagel und erläutert:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist nach Unionsrecht allenfalls zulässig, wenn ein ausreichender Anlass besteht.
  • Sie darf nur die Personen erfassen, die einen Anhaltspunkt für einen Bezug zu schweren Straftaten bieten.
  • Sie muss auf die Region und den Zeitraum begrenzt sein, für die der Anlass gilt.
  • Sie darf nur die Telekommunikationsmedien betreffen, die für den Anlass relevant sind, und nur die Daten erfassen, die für die Aufklärung der Straftat unerlässlich sind.“

Diese Anforderungen erfüllten die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung jedoch in keiner Weise. „Eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie bisher in der deutschen Innenpolitik diskutiert wurde, ist europarechtswidrig“, fasst Marit Hansen zusammen. Und ergänzt: „Der Gesetzgeber beschließt stetig neue Gesetze, die eine umfassende Überwachung der Bevölkerung ermöglichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es aber keine Totalüberwachung geben. Bereits 2010 haben die Richterinnen und Richter dem Gesetzgeber eine Überwachungs-Gesamtrechnung auferlegt. Diese rote Linie würde jedenfalls mit einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung überschritten.“ 


Im vom BMBF geförderten „Forum Privatheit“ setzen sich Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

 

Projektkoordination „Forum Privatheit“:

Dr. Michael Friedewald

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI

Competence Center Neue Technologien

Tel.: 0721 6809-146

E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

 

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:

Barbara Ferrarese, M.A.

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI

Tel.: 0721 6809-678

E-Mail: presse@forum-privatheit.de

 

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php

Twitter: @ForumPrivatheit

“Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht ein White Paper zum Thema “Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt – Chancen und Risiken einer erhöhten Transparenz“.

Trotz bestehender Forschung zum Thema Privatheit wurde der Unternehmenskontext als relevantes Forschungsgebiet bisher weitestgehend vernachlässigt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht insgesamt noch wenig Wissen über die konkreten Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt – und in diesem Zusammenhang speziell auf den Faktor Privatheit. Daher setzt sich dieses Forschungsprojekt zum Ziel, die Auswirkungen digitaler Technologien auf die Privatheit von Arbeitnehmern greifbarer zu machen sowie die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken zu identifizieren und entsprechende Gestaltungsvorschläge zu präsentieren.

Das vorliegende White Paper stellt den Versuch dar, erstmals die gesellschaftliche Kontroverse um Fragen der Privatheit und des Datenschutzes in der neuen Arbeitswelt ausschnittartig widerzugeben. Zu diesem Zweck stellt das Forum Privatheit den an der Kontroverse beteiligten Gruppen eine Plattform zur Verfügung, um verschiedene Argumente und Ansichten zum Themenfeld einzubringen. Es soll jedoch angemerkt sein, dass die Beiträge nicht die Sicht des Forums Privatheit widerspiegeln. Die vorliegende Ausarbeitung kann die Debatte zum Thema Privatheit in der neuen Arbeitswelt nicht final abschließen. Vielmehr soll sie diese eröffnen und einen Einblick in die neu entstehenden wissenschaftlichen Fragestellungen geben. Die Expertenmeinungen eignen sich somit als Grundlage für künftige Forschungsvorhaben.

Privatheit in den Medien

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht Forschungsbericht zum Thema “Privatheit in den Medien – Berichterstattung zum Thema Privatheit und Internet in deutschen Medien“.

Der Blick der Medien auf die Gesellschaft beeinflusst die Selbstbeobachtung der Gesellschaft wie auch ihre zukünftige Entwicklung. Besonders brisant ist die Rolle der Medien in Zeiten von Unsicherheit. Die Ereignisse der vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Thema Privatheit aktuell als ein Paradebeispiel einer solchen Unsicherheit für Deutschland gelten kann. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung der medialen Abbildung dieses Themas ist es das Ziel der hier vorgestellten Inhaltanalyse, die Facet-ten des über Medien gespiegelten Verständnisses von Privatheit möglichst konkret zu erfassen. Aus den Daten zweier Monate des Jahres 2014 lassen sich erste Hinweise darauf ableiten, in welchen Zusammenhang Medien das Thema Privatheit setzen, wel-che Thesen sie vertreten und wie Privatheit im Kontext der Digitalisierung beurteilt wird.

Auf der Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse lässt sich feststellen, dass Medien derzeit insbesondere den Zugriff der Gesellschaft auf persönliche Daten von Bürgern im Blick haben, wenn sie von Privatheit sprechen. Dies entspricht anderen inhaltsanalyti-schen Befunden (vgl. Schuhmacher et al., 2013) und korrespondiert auch mit den größ-ten Sorgen der Bevölkerung (vgl. DIVSI, 2013), zu denen eine Wechselwirkung aller-dings hier nur unterstellt werden kann. Den institutionalisierten Zugriff auf personen-bezogene Daten schätzen Medien gegenwärtig als bedenklich ein – nicht zuletzt, da mit ihm die freiheitliche Entwicklung des Menschen in Gefahr gesehen wird. Dabei unterliegt diese Einschätzung einer durchaus differenzierten Betrachtung und schließt auch das kritische Hinterfragen möglicher ‚Kehrseiten’ des Privatheitsschutzes nicht aus. Trotz der oft erforschten und häufig bestätigten Boulevardisierungstendenzen der Medienberichterstattung (z. B. Donsbach & Büttner, 2005) lässt sich eine Dramatisie-rung des Themas zumindest insofern nicht feststellen, als dass mediale Zukunftsaus-sichten durchaus eine positive Valenz aufweisen und – damit verbunden – Handlungs-strategien angesprochen werden, die nicht nur an das politische System gerichtet sind, sondern auch an wirtschaftliche Akteure und den Bürger selbst appellieren.

Smart-TV und Privatheit

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht ein Forschungsbericht zum Thema “Smart-TV und Privatheit – Bedrohungspotenziale und Handlungschancen“.

Moderne Fernsehgeräte, so genannte Smart-TVs, können eine Vielzahl von Funktionen bieten, die bisher nur von herkömmlichen Computersystemen bekannt waren. Dies sind zum Beispiel die Nutzung von IP-Telefonie, das Abspielen von Videos oder auch das Surfen im Internet. Diese neuartigen Vernetzungsmöglichkeiten versprechen den Nutzenden zahlreiche Vorteile, bergen zugleich jedoch auch neue Gefahren für den Datenschutz und die Privatheit. Neue, innovative Konzepte und Technologien sind unumgänglich, um Nutzende, Unternehmen, aber auch Dritte, vor Missbrauch, Schadprogrammen und anderen Gefahren im Umgang mit Smart-TV zu schützen. 

Der vorliegende Beitrag richtet sich vor allem an juristische Berater und technische Entwickler. Hierbei wird ein Überblick über die Chancen und wachsenden Möglichkeiten im Bereich Smart-TV gegeben; die damit verbundenen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden werden herausgearbeitet. Nach einer Übersicht über den technischen Hintergrund von Smart-TV werden die beteiligten Akteure und Komponenten erläutert. Anschließend werden verschiedene Angreifermodelle und mögliche Angriffsvektoren erörtert. Im Rahmen der grund- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen werden Bedrohungsszenarien abgeleitet, die sich für die informationelle Selbstbestimmung der Nutzenden ergeben; außerdem wird die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen der Smart-TV-Nutzung geprüft. Anhand des herausgearbeiteten Befundes zeigen die Autorinnen und Autoren schließlich exemplarisch Methoden und Schutzmaßnahmen auf, wie bestehende Smart-TV-Systeme sowohl technisch optimiert als auch rechtlich zulässig gestaltet werden können. Dies erfolgt anhand des „Privacy by Design“-Ansatzes und im Lichte der ausgewählten Datenschutz-Gewährleistungsziele der Nichtverkettbarkeit, der Transparenz und der Intervenierbarkeit.

Gibt es in einer digitalen Welt ein Recht auf Offline-Alternativen?

Workshop im Rahmen der CPDP 2016, Computers, Privacy & Data Protection

Zeit: Donnerstag, 28. Januar 2016, 14.00 Uhr

Ort: Brüssel, Belgien

Ob Auto, Kühlschrank oder Fernseher – wir leben in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt, die das Sammeln personenbezogener Daten mit sich bringt. Gibt es oder sollte es ein Recht darauf geben, offline zu bleiben?

Im Rahmen der neunten internationalen CPDP-Konferenz in Brüssel, vom 27. Januar bis 29. Januar, organisiert Forum Privatheit, unterstützt durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, einen Workshop zu Fragen nach dem Recht auf Offline-Alternativen in einer digitalen Welt. Diskutiert werden Vorteile und Problemen eines solchen Rechts sowie mögliche technologische Probleme und Lösungen.

Unter Vorsitz von Brent Mittelstadt, Oxford Internet Institute (UK) und Moderation von Tobias Matzner, University of Tübingen (DE), diskutieren Ero Balsa, KU Leuven (BE), Katleen Gabriels, VUB (BE), Hille Koskela, University of Turku (FI), Carsten Ochs, University of Kassel (DE).

Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter http://www.cpdpconferences.org/28012016/cave.html.

PRISMS-Umfrage zum Thema Sicherheit und Privatheit: EU-Bürger legen Wert auf Freiheit und Schutz ihrer Privatsphäre

Im Projekt PRISMS (Privacy and Security Measures) hat ein Konsortium von acht Forschungseinrichtungen unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI die Einstellungen europäischer Bürger zu Sicherheit und Privatheit erforscht. Um diese zu analysieren, wurden zwischen Februar und Juni 2014 über 27.000 EU-Bürger aus 27 Ländern befragt. Das zentrale Ergebnis der PRISMS-Untersuchung – nicht zu verwechseln mit dem Überwachungsprogramm PRISM der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) – zeigt, dass die in der EU lebenden Bürger sowohl auf Sicherheit als auch auf die Achtung ihrer Privatsphäre großen Wert legen. Überwachung wird der repräsentativen Befragung zufolge nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern die jeweilige Akzeptanz oder Missbilligung hängt stark von der Technologie sowie dem Kontext der Überwachung ab.


Die Überwachungspraktiken nationaler Geheimdienste wie der NSA, welche die Enthüllungsplattform Wikileaks jüngst mit der Veröffentlichung geheimer Überwachungsprotokolle erneut belegt hat, werden häufig mit der Sorge von Regierungen vor terroristischen Anschlägen begründet. Wie jedoch die Studie PRISMS zeigt, die unter Leitung des Fraunhofer ISI und unter Mitwirkung von Forschungspartnern wie TNO, der Universität Zuyd, der freien Universität Brüssel, dem Eötvös Károly Policy Institut sowie Trilateral Research, Ipsos Mori und der Universität Edinburgh durchgeführt wurde, teilen die Menschen in Europa die Sorge vor Terroranschlägen nicht unbedingt mit ihren Regierenden: So gaben die über 27.000 befragten Europäer an, sich besonders vor Jugendarbeitslosigkeit (80%), Dogenmissbrauch (74%) oder einem eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen (69%) zu fürchten. Vor Terroranschlägen im eigenen Land hat indes nur ein kleiner Teil der Bürger Angst (38%). Dies gilt noch weniger für konkrete Terrorereignisse wie etwa Opfer einer Bombenattacke zu werden, nur 11 Prozent sehen diese Gefahr.

Die Diskrepanz zwischen Gesellschaft und Regierenden zeigt sich erneut bei der Frage nach dem Vertrauen der Bürger in bestimmte Institutionen – hier fördert die PRISMS-Studie die Erkenntnis zutage, dass etwas über die Hälfte der 27.195 Befragten ihrer Regierung wenig bis gar nicht vertrauen, was etwas abgeschwächter auch für die nationalen Medien gilt. Dieses Misstrauen hängt sicherlich auch mit der Rolle zusammen, die Regierungen im Zusammenhang mit großflächig durchgeführter Überwachung in Europa bzw. der Akzeptanz von Überwachungspraktiken durch Geheimdienste spielten. In diesem Kontext gaben 60 Prozent aller interviewten Bürger und drei Viertel aller befragten Deutschen an, dass ausländische Regierungen nicht die Kommunikation von in anderen Ländern lebenden Menschen aufzeichnen sollten.

Europäische Bürger wollen im privaten Kontext nicht überwacht werden

Die Details aus den Überwachungsskandalen, über die Medien in Europa bereits seit Jahren berichten und die Sorge der Bürger, selbst Opfer solcher Überwachungsmaßnahmen zu werden, spiegelt sich auch in der PRISMS-Studie wider: So gaben annähernd 80 Prozent der Befragten an, dass es ihnen wichtig bis sehr wichtig sei, bei Telefonaten nicht durch Sicherheitsbehörden abgehört zu werden. Dies gilt in fast ähnlicher Weise für Treffen mit anderen Personen, über die Hälfte der Befragten möchte zudem an Demonstrationen teilnehmen können, ohne dabei in irgendeiner Weise überwacht zu werden. Überhaupt unterstreicht die PRISMS-Studie, dass dem Großteil der befragten Europäer der Schutz der Privatheit (87%) und der generelle Schutz von Bürger- oder Menschenrechten (90%) wichtig bis sehr wichtig ist.

Die Skepsis richtet sich jedoch nicht nur gegen direkte Überwachung, sondern auch gegen eine kommerzielle Nutzung personenbezogener Daten. So lehnen etwa 70 Prozent der befragten EU-Bürger personalisierte Internet-Werbung ab, die auf ihrem vorherigen Surfverhalten basiert. Neun von zehn Personen waren hier der Meinung, dass zuerst ihre Zustimmung eingeholt werden sollte, bevor Nutzer-Informationen an Firmen weitergeleitet werden. 78 Prozent gaben zudem an, dass sie sich im Internet frei bewegen möchten, ohne dass Firmen ihre Daten sammeln. 68 Prozent hatten aber trotzdem die Sorge, dass Unternehmen bereits Informationen zu ihren Online-Tätigkeiten vorliegen.

Für EU-Bürger tragen Kameraüberwachung und Körperscanner zur Sicherheit bei

Neben allgemeineren Fragen zur Sicherheit und Privatheit im Online-Zeitalter befasste sich die PRISMS-Studie zudem detailliert mit den Einstellungen der europäischen Bürger im Hinblick auf Technologien, die zur Gewährleistung von Sicherheit und zur Überwachung eingesetzt werden. Dazu wurde abgefragt, ob die jeweilige Technologie eher positive oder negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Privatheit der Befragten hat. Hier zeigte sich, dass sich die Bürger positive Sicherheitseffekte von Kameraüberwachung (80%) und biometrischer Datenerfassung wie der Speicherung von Fingerabdrücken (70%) versprechen und nur 19 (Kameraüberwachung) bzw. 23 Prozent (biometrische Überwachung) negative Konsequenzen für ihre Privatheit fürchten. Dies gilt in vergleichbarer Weise auch für Körperscanner, während die befragten EU-Bürger Technologien zur Überwachung des Internetsurfverhaltens oder zur Verhaltenserfassung kritischer gegenüberstehen: Hier sieht nur etwa die Hälfte der Interviewten positive Sicherheitsaspekte und über ein Drittel fürchtet um negative Folgen für die Privatsphäre. Die skeptische Einstellung gegenüber Überwachungsmethoden, die den privaten Bereich der Befragten betreffen, tritt auch bei anderen Fragen in Erscheinung: So gaben jeweils etwas über 20 Prozent an, sich bereits einmal unwohl dabei gefühlt zu haben, als sie online waren oder ohne ihr Wissen ein persönliches Foto im Internet hochgeladen wurde. Sicherheitskontrollen an Flughäfen wurden dagegen von 65 Prozent der Befragten nicht als unangenehm wahrgenommen.

Um die Einstellungen der europäischen Bürger gegenüber bestimmten Überwachungstechnologien umfassend zu verstehen, wurden diesen mehrere Szenarien vorgelegt. Darin wurden konkrete Situationen beschrieben, die im Zusammenhang mit der Überwachung durch ausländische Geheimdienste, Internetüberwachung, biometrische Kontrollsysteme, Smart Meter, DNA-Datenbanken, das Sammeln personenbezogener User-Daten, automatischer Kennzeichenerfassung sowie der Überwachung von Menschengruppen stehen.

Deutsche Bürger sehen Überwachungstechnologien besonders kritisch

Die Untersuchungsergebnisse bestätigen die kritische Haltung europäischer Bürger gegenüber Überwachungstätigkeiten durch ausländische Regierungen: So gaben im Schnitt 57 Prozent der Befragten an, dass ausländische Regierungen durch ihre Kommunikationsüberwachung im Ausland die Rechte und Freiheiten von Bürgern gefährden. Deutsche und griechische Bürger empfanden mit 67 Prozent bzw. 76 Prozent in noch stärkerem Maße eine Gefährdung von Bürger- und Freiheitsrechten, während diese Gefahr in Litauen (35%), Rumänien (36%) oder Luxemburg (45%) viel weniger gesehen wurde.

Die kritische Einstellung deutscher Bürger lässt sich auch bei anderen Technologien nachweisen, über die sich eine Überwachung durchführen ließe: So hielten 24 Prozent der befragten Deutschen biometrische Kontrollsysteme – etwa zur Erfassung von Fingerabdrücken als Zugangsmöglichkeit für Schulen – für sinnvoll. Die Zustimmung von Personen aus Portugal (68%), Malta (67%) oder Italien (67%) fiel hier deutlich höher aus, ebenso der EU-Durchschnitt (39%). Die Ergebnisse sind bei Smart Metern ähnlich, die Stromunternehmen ihren Kunden anbieten, um ihnen Details zum Stromverbrauch zur Verfügung zu stellen. Über Smart Meter lassen sich jedoch auch andere persönliche Informationen wie etwa die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen herausfinden. 40 Prozent der befragten Europäer lehnen Smart Meter deshalb ab, in Deutschland liegt der entsprechende Wert bei 57 Prozent (Österreich 50%; Frankreich 40%; Großbritannien 33%; Italien 32%).

Überwachung zur Terrorabwehr stößt europaweit auf breite Akzeptanz

Bei der Frage nach der Notwendigkeit der Internetüberwachung von extremistischen Webseites durch staatliche Sicherheitsorgane besteht dagegen weitgehend Einigkeit unter den befragten Europäern. Im Schnitt sprechen sich 68 Prozent der befragten Personen für eine Überwachung von Internetseiten aus, die extremistische Inhalte und Terror-Propaganda verbreiten. Französische Bürger befürworten die Internet-Überwachung in solch einem Falle mit 76% besonders stark, ihnen folgen Bürger aus Italien (76%), Portugal (75%), Belgien (74%) und Holland (74%). Auch die befragten Deutschen sprechen sich mit 58 Prozent mehrheitlich für die Überwachung extremistischer Webauftritte aus, dennoch bleibt auch hier ein größerer Personenanteil (29%) misstrauisch.

Die Skepsis deutscher Bürger gilt auch für andere, in der Untersuchung ebenfalls abgefragte Überwachungstechnologien und -methoden: So lehnen 53 Prozent eine automatische Kennzeichenerfassung im Rahmen von Verkehrskontrollen ab (EU-Durchschnitt: 25%) und sogar 92 Prozent sind gegen den Verkauf von personenbezogenen Daten zum Internet-Nutzungsverhalten durch Online-Serviceprovider (EU-Durchschnitt: 83%). Mit einem Anteil von 60 Prozent lehnen die befragten deutschen Bürger zudem die Weitergabe von persönlichen DNA-Daten ab, die etwa aus Forschungsgründen erhoben wurden und nun der Polizei für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden könnten (EU-Durchschnitt: 43%). Auch wird die polizeiliche Überwachung von Demonstrationen (47%) und Fußballspielen (31%) durch Methoden und Technologien wie Kamera- und Telefonüberwachung oder Drohnen von deutschen Personen häufiger kritisch gesehen als im EU-Durchschnitt (die entsprechenden Werte lauten hier 32% bzw. 19%).

Fazit: EU-Bürger sind gegen geheime Überwachung des Privatbereiches, befürworten aber zum Teil transparente öffentliche Überwachung

Insgesamt stoßen damit der Verkauf von Onlinenutzerdaten, die Überwachung durch ausländische Regierungen sowie biometrische Kontrollsysteme auf die größte Ablehnung unter den befragten EU-Bürgern, während die Überwachung von Fußballmatches, die automatische Kennzeichenerfassung sowie Internetüberwachung zur Terrorabwehr eher positiv bewertet werden. Die Ergebnisse sind jedoch von einem deutlichen Nord-Süd-Gefälle geprägt: So sorgen sich Bürger aus Nord- und Zentraleuropa weniger um generelle Sicherheitsrisiken als Süd- und Osteuropäer. Für Letztere stehen ökonomische Sicherheitsfragen stärker in Vordergrund, was sich sicherlich auch auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurückführen lässt. Bürger aus Italien, Malta und Rumänien sind zum Beispiel gegenüber Sicherheitsmaßnahmen deutlich aufgeschlossener als die befragten Deutschen, Österreicher, Finnen oder Griechen. Dies gilt ebenfalls für politisch eher links stehende und weniger gebildete Personen, während höher gebildete und eher dem politisch rechten Spektrum zugehörige Menschen Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen stärker befürworten.

Die PRISMS-Studie weist zudem nach, dass Überwachung für die Befragten unter bestimmten Bedingungen hinnehmbar ist: Nämlich dann, wenn daraus ein persönlicher Vorteil wie etwa mehr Sicherheit resultiert, die Überwachung wie etwa bei öffentlicher Kameraüberwachung ersichtlich ist und diese von vertrauenerweckenden Institutionen durchgeführt wird. Umgekehrt wird Überwachung und die damit einhergehenden Technologien nicht toleriert, wenn die Gründe hierfür nicht nachvollziehbar sind, sie im Geheimen erfolgt und von unbekannten oder intransparenten Organisationen durchgeführt wird.

Die jeweilige Akzeptanz oder Ablehnung von Überwachung ist also an die jeweilige Technologie und den Kontext der Überwachungssituation geknüpft –eine generelle Befürwortung oder Ablehnung von Überwachung ist in Europa indes nicht festzustellen.

New article: Civilizing drones: Military discourses going civil

Braun, Sven, Michael Friedewald, and Govert Valkenburg, “Civilizing drones: Military discourses going civil“, Science & Technology Studies, Vol. 28, No. 2, 2015, pp. 73-87.

This article presents an account of how a technology being transferred from one area of deployment to another entails that specific discourses travel along. In particular, we show that the development of Unmanned Aircraft Systems (UAS, often referred to as drones) is importantly determined by its military progeny, as the civilian context inherits specific discourses from the military context. Contemporary ideas of privacy and security in drone use can be largely traced back to this original context. We show that concepts and their relative importance primarily depend on the discourses that travel together with the technologies on which the concepts aim to act. There is no technological reason for privacy and security to be implemented the way they are, nor can their implementation be explained merely from socio-political or moral discourses. Instead, material and discursive mechanisms successfully enact and reproduce the dominant military viewpoint.