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„Wer bei Digitalisierungsfragen nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung“

Presseinformation Forum Privatheit

16.10.2018


Auf einer Podiumsdiskussion des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ diskutierten ExpertInnen und BürgerInnen in München darüber, was notwendig ist, um der Digitalisierung eine Richtung zu geben, die auch die Interessen der DatennutzerInnen angemessen berücksichtigt.

Als Informatikerin steht „Forum Privatheit“-Mitglied Marit Hansen den Chancen der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Als Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein weiß sie jedoch auch um die Schattenseiten und plädiert für eine umsichtige Datennutzung, die die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt. Sie jedenfalls will keine Digitalisierung um jeden Preis. „Wir halten das Wie für sehr entscheidend. Datenschutzfreundliche Techniklösungen aus der Forschung bieten hier interessante Ansätze und müssen nun in die Praxis kommen.”

Politik heißt, das Gute zu fördern und das Schlechte zu behindern

In eine ähnliche Richtung argumentiert auch Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas, Leiter der Abteilung „Forschung für Digitalisierung und Innovationen“ im BMBF: „Es geht nicht nur darum, mit Hilfe von Digitalisierung das Neue in die Welt zu bringen. Es geht darum, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, die Lebensumstände der Menschen zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um Geschwindigkeit, auf die Richtung kommt es an. Wer nur über Ethik redet, kommt nicht voran. Aber wer gar nicht über Ethik redet, verliert die Orientierung.“ Für Unternehmensberater Wolf Ingomar Faecks, der Konzerne bei digitalen Transformationsprozessen begleitet, agiert Deutschland bei der Digitalisierung bislang nicht schnell genug: „Andere Länder und Unternehmen beschleunigen, während wir rückwärtsgewandte Aufklärung betreiben. Unsere Koketterie mit digitalem Unwissen hat uns nicht weitergebracht.“ Dem hält der niederländische Wissenschaftler und Netz-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink entgegen, dass wir nicht mehr nur in Richtung Anwendung denken sollten, sondern auch in Richtung Verbraucherschutz. Die Forschungslandschaft müsse umdenken, ebenso Brüssel. Von Deutschland erhofft er sich – wie zu Zeiten der Entwicklung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – eine Vorreiterrolle.

Datenschutz sollte Verkaufsargument sein

Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht auch der Soziologe und Verbraucherschutzexperte Prof. Dr. Jörn Lamla. „Die Herausforderung besteht aber darin, die Chancen zu priorisieren. Zurzeit gibt es leider nur eine Perspektive: profitable ökonomische Wertschöpfung. Doch das ist nur einer von mehreren Wertgesichtspunkten, um die es in der Datenökonomie geht.“ Grundsätzlich gebe es „schwache und starke Interessen“. „Wir müssen uns fragen, ob die Institutionen, die die Verbraucherinteressen schützen, wie etwa TÜV, Kartellämter, Datenschutzbehörden oder auch Verbraucherschutzverbände, für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben noch richtig aufgestellt sind – oder ob Verbraucherpolitik nicht stärker in die Technikgestaltung selbst einbezogen werden muss.“ Die Anwesenheit des Wirtschaftsvertreters Faecks nutzt er für einen entsprechenden Wunsch: „Unterstützen Sie die Entwicklung eines Geschäftsmodells, das aufgrund der offensiven Einbeziehung von Daten- und Verbraucherschutz ein attraktives Gegenmodell zum vorherrschenden oder chinesischen Modell darstellt – und lassen Sie uns dieses gemeinsam zum Exportschlager machen!“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
thess@bwl.lmu.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
+49 (0) 0721 / 6809-678
barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Die Chancen der Digitalisierung sind immens, bedürfen jedoch aktiver politischer und gesellschaftlicher Gestaltung

Presseinformation Forum Privatheit

11. Oktober 2018


In der Debatte um die Zukunft der Datenökonomie diskutiert der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ Lösungsansätze für eine Balance zwischen Gemeinwohl, wirtschaftlichen Interessen und Verbraucherschutz.

Smartphones, Apps und soziale Netzwerke sind heutzutage weder aus der Arbeitswelt noch aus dem Privatleben wegzudenken. Wie aber sehen die wirtschaftlich-technischen Strukturen dahinter aus? Wie wird dort Geld verdient, welche Verfahren werden eingesetzt – und wie wirkt sich all dies auf die Gesellschaft aus? Diesen Fragen geht der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ am 11. und 12. Oktober 2018 auf seiner Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie: Gestaltungsperspektiven zwischen Geschäftsmodell, Kollektivgut und Verbraucherschutz“ nach.

Das Potenzial der Digitalisierung muss allen zugutekommen

Daraus leitet Prof. Dr. Jörn Lamla, Soziologe an der Universität Kassel, eine erste Forderung ab: „Wir müssen eine neue Balance zwischen Gemeinwohlsicherung, ökonomischen Verwertungsmöglichkeiten und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher finden.“ Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der gemeinsam mit Lamla die Konferenz organisiert, ergänzt: „Die Innovationschancen der Digitalisierung sind immens. Es hilft uns aber nichts, wenn Deutschland bei digitalen Innovationen keine Rolle spielt, weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich. Zudem müssen wir aufpassen, dass die Chancen nicht nur einigen Wenigen zugutekommen, sonst werden wir das Potenzial der Digitalisierung verspielen.“

Verhaltenssteuerung setzt Demokratie unter Druck

Die Harvard-Ökonomin Prof. Dr. Shoshana Zuboff sieht die Menschheit sogar an einem historischen Scheideweg: „Das Problem liegt weder in den digitalen Technologien als solchen noch in irgendeinem bestimmten Einzel-Unternehmen. Es liegt vielmehr in einer neuartigen Logik der Kapital-Akkumulation, die ich als Überwachungskapitalismus bezeichne. Konzerne gewinnen aus menschlichen Erfahrungen Verhaltensdaten, um daraus Vorhersage- und Steuerungspotenziale zu produzieren und zu verkaufen.“ Die Entstehung dieses Verhaltenssteuerungsmarktes habe weitreichende Konsequenzen: „Neue soziale Ungleichheiten und unbekannte ökonomische Herrschaftsformen entstehen. Etablierte Grundlagen der Demokratie, wie etwa Autonomie und Privatheit, geraten unter Druck.“

Der Zentralisierung mit einem Bündnis alternativer Netze begegnen 

Eine Möglichkeit der Abhilfe sieht der Medien-Aktivist Prof. Dr. Geert Lovink vom Institute for Network Cultures in Amsterdam in alternativen Wertschöpfungs- und Einkommensmodellen im Internet: „Im Moment profitieren von der ganzen Content-Produktion der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer in erster Linie jene Plattformen, denen es gelingt, sich als zentrale Instanz zu positionieren, und nicht die gesamte Zivilgesellschaft. Um dem Trend zur Zentralisierung entgegenzutreten, brauchen wir das, was ich als ‚federated networks‘ bezeichne: ein Bündnis alternativer Netze.“

Damit solche Alternativen auch realisiert werden können, bedarf es sensibilisierter Technikentwickler, die tatsächlich in der Lage sind, datenschutzfreundliche Systeme zu entwickeln. Doch diese stoßen laut der Wirtschaftsinformatikerin Prof. Dr. Sarah Spiekermann-Hoff oft auf Schwierigkeiten in ihren eigenen Unternehmen und Organisationen. So hielten zwar Software-Ingenieure Datenschutz und Privacy für sehr wichtig, würden aber durch die Rahmenbedingungen der Datenökonomie in der Umsetzung einer Privatheits- und datenschutzfreundlichen Technologie häufig gebremst.

Datenschutz sollte als Chance für die Datenökonomie begriffen werden

Dass die Zukunft der Datenökonomie demnach einer aktiven politischen und zivilgesellschaftlichen Gestaltung bedarf, die diese Rahmenbedingungen verändert und sich nicht nur auf eine lediglich korrigierende Beobachterposition zurückzieht, ist eine zentrale Erkenntnis der Konferenz. „Wenn wir das Potenzial der Digitalisierung heben wollen, müssen wir uns verstärkt darum Gedanken machen, wie Selbstbestimmung zukünftig gedacht werden muss. Nicht nur die individuelle, sondern auch die kollektive Selbstbestimmung sind Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der Demokratie. Dazu brauchen wir jedoch auch transnationale gesellschaftliche Debatten, um uns über zivilisatorische Standards weltweit zu verständigen“, so Lamla. Für Hess gibt es bereits gute ökonomische Gestaltungsansätze, etwa im Steuer- oder Wettbewerbsrecht, aber auch im Datenschutzrecht. Er ist sicher: „Wer interessante digitale Angebote erfolgreich am Markt positioniert, der kann auch seine Vorstellungen von Schutz und Verwendung personenbezogener Daten in die Welt bringen. Letztlich ist es wichtig, Datenschutz als Chance für die Datenökonomie zu begreifen.“


Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das BMBF fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

 

Organisation der Jahreskonferenz „Die Zukunft der Datenökonomie“:

Prof. Dr. Jörn Lamla
Fachgebiet Soziologische Theorie
Universität Kassel
+49 (0) 561 / 804-2185
lamla@uni-kassel.de

Prof. Dr. Thomas Hess
Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien
Ludwig-Maximilians-Universität München
+49 (0) 89 / 2180-6391
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Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
+49 (0) 721 / 6809-146
Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de 

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:

Barbara Ferrarese, M.A.
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barbara.ferrarese@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“

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Forum Privatheit: Innovationsförderung setzt wirksamen Datenschutz voraus

Expertengremium analysiert Koalitionsvertrag und benennt Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele

Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ hat die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse in einem Policy Paper zusammengefasst: Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte. Es erläutert, welche Maßnahmen nun folgen müssen, um die Ziele Innovationsförderung und Datenschutz zu verbinden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Dazu wollen die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der Großen Koalition ist der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benennt, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles wird nur angedeutet, bleibt im Ungefähren und Abstrakten. Daher hat der Expertenkreis „Forum Privatheit“ untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die im Koalitionsvertrag genannten Ziele Innovationsförderung und Datenschutz inhaltlich auszugestalten.

Spielraum der Datenschutz-Grundverordnung für mehr Anwenderschutz nutzen

Die Koalition will laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu will sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen. „Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, so „Forum Privatheit“-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler der Universität Kassel. „Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln. Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, kann sie auch effektiv sein.“ Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der ePrivacy-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen basiert auf wirksamen Datenschutzmaßnahmen

Das notwendige Nutzervertrauen für Innovationen setzt Datenschutz voraus: Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung. „Diese Rechte sind auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen“, so Roßnagel. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Risikoadäquater Datenschutz für Beschäftigte

Die Koalition erkennt, dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt. Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehören u. a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Rechtsrahmen für Smart Cars, Smart Health und Smart Cities

Der Koalitionsvertrag sieht einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren (Smart Cars) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen muss auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollen einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei darf eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen. „Wie bei Smart Cars müssen im Rahmen von Smart Health und Smart Cities spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Forum-Privatheit-Koordinator. „Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren ist der richtige Ansatz.“ Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürfen aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen, die zur Energie- und Verkehrssteuerung in Smart Cities zum Einsatz kommen, müssen sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen. „Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, fordert Friedewald.

Die Vermessung des Menschen muss geregelt werden

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen will. Dies darf aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben. Vielmehr wird für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Daten-Ethikkommission muss auch Fragen zur Machtkonzentration stellen

Mögliche Abhilfe sieht der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese soll „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen. Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission, könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden ist. Auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Das Forum-Privatheit-Policy Paper zum Koalitionsvertrag „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte bietet eine Analyse des Koalitionsvertrags in Bezug auf Digitalisierung und Datenschutz sowie Empfehlungen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die im Koalitionsvertrag noch abstrakt formulierten Ziele zu erreichen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
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Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
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Save the date: Tagung Zukunft der Datenökonomie

Interdisziplinäre Konferenz

Zukunft der Datenökonomie

Gestaltungsperspektiven zwischen Geschäftsmodell, Kollektivgut und Verbraucherschutz (Oktober 2018)

Die Digitalisierung erfasst immer mehr Lebensbereiche. Daraus resultieren zahlreiche neue Wertschöpfungsprozesse und Tauschverhältnisse. Die entwickelten Geschäftsmodelle und daraus entstehenden Verbraucherverhältnisse wirken sich massiv auf Privatheit und Selbstbestimmung aus. Doch welche Folgen ergeben sich hieraus in politischer, regulatorischer, ökonomischer und zivilgesellschaftlicher Hinsicht? Wie funktionieren die digitalen Wertschöpfungslogiken ökonomisch, technisch-sozial und psychologisch? Welche Wertvorstellungen, Konzepte und Praktiken der Aneignung und des Privateigentums spielen dabei eine Rolle? Könnte sich mit technischen oder politischen Mitteln Transparenz für die Entstehung und Verteilung des Wertes „Daten mit Personenbezug“ herstellen lassen? Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte interdisziplinäre Forschungsverbund „Forum Privatheit“ lädt dazu ein, diese und weitere Fragen im Rahmen einer zweitägigen Konferenz gemeinsam zu diskutieren.

Datum: 11./12.10.2018

Ort: Bayerische Akademie der Wissenschaften, München

Eingeladene Vorträge von

  • Sarah Spiekermann (WU Wien)
  • Geert Lovink (Univ. Amsterdam) und
  • Shoshana Zuboff (Harvard Business School, tbc)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – besser als sein Ruf

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 1. Januar 2018 wirksam. Aufgrund einiger aufsehenerregender Löschungen in Twitter und Facebook wurde heftige, zum Teil vernichtende Kritik an diesem Gesetz geübt. Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ hat die einzelnen Kritikpunkte überprüft und kommt in einem Policy Paper dem Ergebnis, dass sie weitgehend unzutreffend sind: Das NetzDG ist erheblich besser, als die Kritik ihm zubilligt. Auch wenn über Details diskutiert werden kann, ist es auf dem richtigen Weg, um gegenüber großen sozialen Netzwerken durchzusetzen, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Vor allem in großen sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook gibt es zunehmend von Hass geprägte Äußerungen gegenüber Einzelnen und Minderheiten, die die strafrechtlichen Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung erfüllen. Obwohl die Anbieter von Informationsplattformen bereits seit 20 Jahren dazu verpflichtet sind, solche Äußerungen zu entfernen, wenn sie konkret darauf hingewiesen werden, sind die Betreiber sozialer Netzwerke dieser Verpflichtung trotz vielfacher Forderungen aus Politik und Gesellschaft bisher gar nicht oder unzureichend nachgekommen.

Um diese rechtliche Verpflichtung besser durchzusetzen, fordert das NetzDG von den Betreibern sozialer Netzwerke mit mehr als 2 Mio. Teilnehmern in Deutschland, ein wirksames Beschwerdemanagement einzurichten und halbjährlich über ihren Umgang mit Beschwerden zu berichten. Auf eine Beschwerde hin müssen sie Inhalte, die „offensichtlich“ strafbar sind, innerhalb von 24 Stunden löschen oder sperren. Über andere strafbare Inhalte müssen sie innerhalb von sieben Tagen entscheiden. Wenn sie kein wirksames Beschwerdemanagement einrichten oder ihrer Berichtspflicht nicht genügen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Mio. Euro. Für eine Fehlentscheidung im Einzelfall, etwa eine unterbliebene Entfernung eines strafbaren Inhalts, sieht das NetzDG kein Bußgeld vor.

Kein Overblocking durch das NetzDG

Dennoch richtet sich die stärkste Kritik dagegen, dass das NetzDG zu einem „Overblocking“ verleite. Die Betreiber der Netzwerke würden aus Angst vor Bußgeldern gemeldete Inhalte im Zweifel lieber sperren als weiter publizieren. Die Rechtsabteilungen der Betreiber wissen jedoch genau, dass sie keine Bußgelder befürchten müssen, wenn sie im Einzelfall einen strafbaren Inhalt zu Unrecht nicht sperren. „Facebook oder Twitter reagieren nicht aus ‚Angst‘. Die wenigen spektakulären Fehlentscheidungen wurden wohl eher aus dem Interesse getroffen, die neue, für sie sehr aufwändige Regelung zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements in Misskredit zu bringen“, vermutet der „Forum Privatheit“-Sprecher und Rechtswissenschaftler der Universität Kassel Prof. Dr. Alexander Roßnagel. „Die Kritik am ‚Overblocking‘ unterstützt dieses Interesse.“

Kein Angriff auf die Meinungsfreiheit

Das Sperren eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk ist zwar ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Diese ist aber mit den Rechten des Einzelnen oder einer Gruppe abzuwägen, die durch die Äußerung verletzt werden. Wenn sie eine strafbare Schmähkritik, Formalbeleidigung oder Volksverhetzung beinhaltet, muss die Meinungsfreiheit gegenüber dem Schutz dieser Rechte zurücktreten. „Die Kritik verkennt oft, dass das NetzDG keine bestimmte Meinung verbietet. Es erleichtert lediglich, Inhalte, die nach dem Strafgesetz verboten sind und auch vor Inkrafttreten des NetzDG bereits strafbar waren, zu beseitigen“, so Roßnagel.

Keine Verlagerung staatlicher Aufgaben auf private Anbieter

Das NetzDG verlagert auch nicht staatliche Aufgaben auf private Anbieter oder gibt diesen Kompetenz zur Zensur, wie die Kritiker des NetzDG behaupten. Vielmehr ist seit 1997 jeder Anbieter einer Informationsplattform rechtlich verpflichtet, fremde Informationen mit strafbaren Inhalten zu beseitigen, wenn sie ihm angezeigt werden. Durch das NetzDG kann diese Verpflichtung nun auch tatsächlich gegenüber großen Plattformbetreibern durchgesetzt werden. Der Maßstab, was gelöscht werden muss, wird nicht von den Betreibern sozialer Netzwerke gesetzt. Maßgeblich sind allein die deutschen Strafgesetze.

Keine zu kurzen Fristen – im Gegenteil

Kritik wird auch daran geübt, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu sperren sind. Diese Pflicht wird als zu streng angesehen. Sie gilt jedoch nur, wenn die Strafbarkeit von schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder eindeutigen Volksverhetzungen ohne vertiefte Prüfung zu erkennen ist. Dann ist eine Reaktion innerhalb von 24 Stunden zumutbar. Im Zweifel, so die Gesetzesbegründung, ist davon auszugehen, dass die Strafbarkeit nicht „offensichtlich“ ist. Die Kritik verkennt außerdem das Schutzbedürfnis der Betroffenen, wenn sie mit offensichtlich strafbaren Inhalten angegriffen werden. „Aus psychologischer Sicht ist diese Frist sogar noch viel zu lang, um die Fehlinformationen aus der Welt zu schaffen. Es ist empirisch nachgewiesen, dass auch Informationen, die sich später als falsch oder fehlerhaft erweisen, nicht vergessen oder im Gedächtnis mit der korrekten Information überschrieben werden“, gibt die Psychologieprofessorin Nicole Krämer von der Universität Duisburg-Essen ebenfalls Mitglied des Expertengremiums „Forum Privatheit“ zu bedenken. „Außerdem orientieren sich nachfolgende Beiträge am Tenor der Debatte, so dass ein rechtswidriger Inhalt mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Postings mit ähnlichem Muster nach sich zieht. Besser wäre es daher, die Betreiber der Netzwerke bei Vorliegen von ‚offensichtlich‘ rechtswidrigen Inhalten zu verpflichten, unmittelbar nach Eingang der Beschwerde zu prüfen, zu entscheiden und zu handeln.“

Wichtiger Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten

„Das NetzDG ist ein wichtiger Schritt zu einer effektiven Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten und der Gefährdung öffentlicher demokratischer Diskussion. Es zwingt nun auch die Betreiber großer sozialer Netzwerke, ihrer schon immer bestehenden und bisher vernachlässigten gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen“, so Roßnagel. „Das Gesetz ermöglicht den Opfern von aggressiven Beschimpfungen, Abwertungen oder Verleumdungen eine kostenlose und vergleichsweise schnelle Durchsetzung ihrer Rechte – ohne Rechtsanwälte, Gebühren und Kosten“.

Kapazitäten schaffen, um das Gesetz zu vollziehen

Nach den Untersuchungen des „Forum Privatheit“ sind Nachbesserungen des Gesetzes notwendig, um den Schutz von Autoren zu verbessern, deren Beiträge zu Unrecht blockiert werden. Verbessert werden müssen auch die zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen und der einstweilige Rechtsschutz gegenüber dem Angreifer. Roßnagel stellt klar: „Es wäre jedoch ein großer Fehler, anzunehmen, dass der Staat mit dem NetzDG bereits ausreichend gegen Desinformation, Verleumdungen und diskriminierende Hetze vorgehe. Zusätzlich muss er auch die Kapazitäten schaffen, um das Gesetz tatsächlich zu vollziehen. Noch wichtiger, als die Fortsetzungen der Verletzungen zu unterbinden, ist es, die Straftäter schnellen und effektiven Strafverfahren zuzuführen.“

Das Policy Paper „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bietet grundlegende Informationen über Inhalt und Wirkungsweise des Gesetzes sowie berechtigte und unberechtigte Kritik daran.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

Sprecher „Forum Privatheit“:

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-3130 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:

Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
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Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:

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Forum Privatheit veröffentlicht neues White Paper zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ hat das White Paper „Datenschutz- Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für besseren Datenschutz“ aktualisiert und konkretisiert. Die dritte, überarbeitete Auflage soll Unternehmen, Behörden und sonstigen daten- verarbeitenden Organisationen sowie den Datenschutz-Aufsichtsbehörden Hilfestellung bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung geben.

Mit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird die Durchführung einer Folgenabschätzung ab Mai 2018 für Datenverarbeiter verpflichtend. Ziel der Datenschutz- Folgenabschätzung ist es, die durch Datenverarbeitungen entstehenden Risiken für betroffene Personen abzuschätzen und zu minimieren.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

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Forum Privatheit diskutiert grundrechtsadäquate Fortentwicklung des Datenschutzes

Presseinformation Forum Privatheit, 6. November 2017


Die Jahreskonferenz „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“ des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ war spannend bis zum Schluss. Die Datenschutz-Grundverordnung allein schafft noch keinen besseren Datenschutz. Wie dieser erreicht werden kann, welche Rollen dabei Europäische Union und Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Gerichte, Aufsichtsbehörden und Informatiker spielen können, aber auch die auseinandergehenden Interessen von Unternehmen und Gewerkschaften – all dies wurde leidenschaftlich diskutiert.

 Dass Paul Nemitz von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung überzeugt ist, verwundert nicht: „Es ist klar, dass diese Verordnung Weltstandard sein wird“, sagt der Chefberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. Auch ist er sicher, dass US-amerikanische Unternehmen die europäischen Entwicklungen im Bereich Datenschutz sehr genau beobachten – und bereits ihre Geschäftsmodelle daran ausrichten. Die Datenschutz-Grundverordnung könne stolz auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie sei „Evolution, nicht Revolution.“ Man dürfe jedoch nicht verkennen, dass es in Demokratien zu Kompromissen kommen müsse. „Gesetze sind daher nicht perfekt“, so Nemitz.

 Die Politik ist seiner Ansicht nach nicht in der Lage, die Balance zwischen Grundrechten und Wettbewerb herzustellen. Die Datenschutz-Grundverordnung überlasse daher den Gerichten, vor allem dem Europäischen Gerichtshof, die Ausfüllung ihrer abstrakten Begriffe und Abwägungsklauseln. Aber auch die Techniker nimmt er in die Pflicht: „Technik stellt uns zwar vor Herausforderungen, kann aber auch helfen, die Grundrechte zu schützen und das Einhalten der Datenschutz-Grundverordnung zu sichern.“

 Datenschutzbehörden sollen Zähne zeigen

Nemitz hofft, dass die Datenschutzbehörden zur Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ihr Sanktionsrecht nutzen. „Bei der Höhe der Sanktionen müssen die Behörden Zähne zeigen. Nur dann wird Disziplin einkehren“, meint Nemitz. „Zur Lösung der Probleme im Datenschutz ist unbedingt eine Arbeit vonnöten, wie das Forum Privatheit sie praktiziert: Eine akademische und interdisziplinäre Diskussion, verbunden mit einer Begeisterung für den Schutz der Grundrechte. Hier nimmt das Forum Privatheit in Deutschland eindeutig eine Vorreiterrolle ein.“

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel und Sprecher des „Forum Privatheit“, weist allerdings darauf hin, dass die Verordnung keine einzige Regelung enthalte, wie den Risiken für Grundrechte durch neue Informationstechniken entgegengetreten werden kann. Eine falsch verstandene Technikneutralität führe dazu, dass die Verordnung risikoneutral sei: „Für den Bäcker um die Ecke gelten die gleichen Regelungen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung und zu Rechten der Betroffenen wie für den Technologiekonzern.“ Dies führe nicht nur zu Lücken im Grundrechtsschutz, sondern auch zu einer großen Rechtsunsicherheit. Auch die obersten Gerichte könnten dieses Defizit nicht beseitigen. „Der Gerichtshof der Europäischen Union wird immer mit großer zeitlicher Verzögerung und nur einen konkreten Fall entscheiden. Wir brauchen aber präzise, risikoadäquate Regelungen, die Machtstreitigkeiten verhindern, jetzt.“

Die Verordnung habe nicht, wie erhofft, zu einer Harmonisierung geführt, sondern lasse den einzelnen Mitgliedstaaten sehr viel Spielraum. „Wir haben in Europa eine Ko-Regulierung des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt nur Grundstrukturen, jedoch abstrakt und damit unterkomplex.“ Roßnagel sieht in diesen Mängeln der Verordnung jedoch auch eine Chance. Ihre Spielräume könnten die Mitgliedstaaten zu einem Wettbewerb um den besseren Datenschutz nutzen und damit eine risikoadäquate Evolution des Datenschutzrechts vorantreiben. Im Gegensatz zu Nemitz plädiert er daher dafür, die Auslegung offener Fragen nicht allein den obersten Gesetzeshütern zu überlassen. Diese Aufgabe sollen auch die Gesetzgeber übernehmen.

Ins Rad der Geschichte eingreifen

Die abschließende Podiumsdiskussion der Jahreskonferenz macht deutlich, dass die Ansprüche an einen weiterentwickelten Datenschutz vielfältig sind. So fordert Dr. Nadine Absenger, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, vor allem die Datenschutzbehörden auf, ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktion sehr ernst zu nehmen, „damit Gesetze nicht ins Leere laufen.“ Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist sie nicht zufrieden, die Arbeitnehmerrechte seien vernachlässigt worden. Professor Hannes Federrath, Professor für Informatik an der Universität Hamburg, weist darauf hin, dass die verschiedenen Datenschutzrisiken für den einzelnen Nutzer nicht immer erkennbar seien. „Wenn wir heute Daten über uns preisgeben, existieren diese 20 Jahre später immer noch. Das bedeutet, dass wir im Bereich des Datenschutzes proaktiv sein und sensibilisieren müssen.“

Professor Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der FU Berlin und Vorstandsmitglied des neuen Internet-Instituts, möchte zur Lösung der Datenschutzproblematik alle gesellschaftlich wichtigen Bereiche zusammenbringen, Grundlagenforschung sei notwendig. Marit Hansen, der Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, geht dies nicht schnell genug: „Interdisziplinäre Forschung ist mir sehr wichtig – wir müssen besser verstehen, welche Nebenwirkungen die Entscheidungen mit sich bringen. Aber wir dürfen uns nicht auf die Beobachterrolle beschränken, sondern müssen parallel schon jetzt die Wirklichkeit beeinflussen“, fordert sie. „Wir wollen ins Rad der Geschichte eingreifen – allerdings nicht, um die Entwicklung aufzuhalten, sondern um sie in die richtige Richtung zu lenken. Es gibt bereits heute gute innovative Lösungen mit eingebautem Datenschutz – Stichwort ‚Data Protection by Design & by Default‘. Wir müssen sie aber auch nutzen.“ Auch sollten Großunternehmen wie Google, Facebook, Apple oder Microsoft den Datenschutz deutlich ernster nehmen, mahnt Federrath: „Wenn deren Datenschutzerklärungen mit dem Satz <<Ihre Privatheit ist uns wichtig>> beginnen, ist das eine glatte Lüge.“ Eine weitere Lösungsmöglichkeit sieht er in der Offenlegung von Quellcodes. Der öffentliche Dienst könne hier eine Vorreiterrolle spielen und nur noch Software einsetzen, deren Quellcodes offengelegt würden. Auch Hansen denkt in eine ähnliche Richtung. „Datenschutz gehört in jede öffentliche Ausschreibung rein.“

Konstruktiver Diskurs für die Lösung komplexer Probleme

Aufgrund der heftigen Diskussion um einen besseren Datenschutz ziehen Roßnagel sowie Dr. Michael Friedewald, Koordinator des „Forum Privatheit“, eine positive Bilanz der Jahreskonferenz. Sie sei interdisziplinär, konstruktiv und zukunftsorientiert gewesen. Besonders herausfordernd sei ohne Zweifel, dass der Regelungsgegenstand Technik und das Regelungsmedium Recht unterschiedlichen Dynamiken unterlägen. Auch sei lösungsorientiert um die Frage gerungen worden, ob der regulatorische Rahmen eher Grundrechte schützen oder Zukunftsoffenheit bieten solle. Doch Roßnagel hält es für möglich, beides zu verbinden: „Die Probleme sind komplexer geworden. Aber wir haben viele gute Ideen, wie diese zu lösen sind.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

Forum „Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Datenschutz stellt die Machtfrage – Mehr Wettbewerb ermöglichen

Presseinformation, Forum Privatheit – 02. November 2017


Am 2. und 3. November veranstaltet der BMBF-geförderte Forschungsverbund „Forum Privatheit“ im Berliner Tagungswerk seine Jahreskonferenz zum Thema „Die Fortentwicklung des Datenschutzes“. 180 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis der verschiedensten Bereiche gehen der Frage nach, welche Schwerpunkte beim Datenschutz zu setzen sind.

Ob Gesichtserkennung beim iPhone 10 oder am Berliner Südkreuz: Datenschutz wird von einigen Teilen der Gesellschaft leidenschaftlich diskutiert – von anderen ignoriert. Um das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, wurde 2014 der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen – auch um zur Versachlichung der Debatte beizutragen. „Gerade in Zeiten allzu plakativer Botschaften ist ein solcher Diskurs unverzichtbar“, so Tim Schneider, Referent im Bundesministerium für Bildung und Forschung

DSGVO und BDSG geben keine geeigneten Antworten

Professor Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler und Sprecher von „Forum Privatheit“ benennt die besonderen Aufgaben des Forschungsverbunds: „Es sind letztlich drei fundamentale Herausforderungen der Digitalisierung, die wir untersuchen und denen wir uns stellen müssen. Diese sind zum ersten neue Datenquellen, zum zweiten neue Infrastrukturen und zum dritten neue Datenauswertungen.“ Roßnagel bemängelt, dass diese Herausforderungen grundlegende Datenschutzprinzipien und damit die Privatheit gefährdeten. „Weder die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch das Bundesdatenschutzgesetz geben hier geeignete Antworten“, kritisiert Roßnagel, der an der Universität Kassel die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) leitet.

Datenschutz muss bereits bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden

Dr. Frank Pallas betrachtet die allesdurchdringende Vernetzung zunächst aus dem Blickwinkel des Informatikers: Eine Fitnessband etwa eröffne eine Vielzahl von Messungs-, Auswertungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. “Ich kann mich entscheiden, ob ich in Wettbewerb mit meinen Lauffreunden trete, an einer wissenschaftlichen Studie oder an einem Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilnehme.“ Dies sei nur ein kleiner Ausschnitt unzähliger Nutzungsmöglichkeiten. Allerdings erschwerten diese schier unendlichen Möglichkeiten den Datenschutz ungemein. „Der bisherige Datenschutz erweist sich in vielerlei Hinsicht als dysfunktional.“ Eine Möglichkeit, dieser Situation Herr zu werden, sieht Pallas im sogenannten „Datenschutz durch Technikgestaltung“ – also der frühzeitigen Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Prinzipien bei der Produktentwicklung.

Technische und rechtliche Dynamiken fallen auseinander

Auch Professor Gerrit Hornung, Rechtswissenschaftler an der Universität Kassel, beobachtet mit Sorge das „enorme Auseinanderfallen von technischen und rechtlichen Dynamiken“. Die Datenschutzgrundverordnung hat für Hornung „erheblichen Bedarf nach Präzisierungen“ geschaffen. Sein Fazit ist, dass neue Technologien datenschutzrechtlich zwar regulierbar seien, dies aber durch die DSGVO nicht in ausreichendem Maße geschehe. Diese Nichtregulierung erzeuge eine Rechtsunsicherheit, die zu Lasten von Unternehmen und Verbrauchern ginge. Die dadurch entstehende Lücke eröffne Möglichkeiten zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.

Nur mit mehr Wettbewerb ist auch mehr Datenschutz möglich

Die Bürgerrechtlerin Katharina Nocun sieht den Datenschutz massiv „unter Druck“ und identifiziert den fehlenden Wettbewerb auf Plattformmärkten als erhebliches Risiko für den Verbraucherschutz. Sie bemängelt das erhebliche Kräfteungleichgewicht und hält die Einführung von offenen Standards und die Ermöglichung von Wettbewerb für die zentralen Faktoren. „Geschäftsmodelle wie die von Facebook oder Google setzten auf Geschlossenheit ihrer Systeme, ein echter Wettbewerb sei hier nicht möglich. „Es müsse“, so die Forderung der Ökonomin, „rechtliche Vorgaben geben, die zum Wettbewerb zwingen“. Die DSGVO hat für Nocun in dieser Hinsicht „auf großer Linie versagt“. Datenschutz müsse sichtbar und erfahrbar werden: „Es sollte möglich sein, in Erfahrung zu bringen, was Anbieter mit meinen Daten gemacht haben.“ Dies könne dann auch zum echten Wettbewerbsvorteil für Anbieter werden, die den Datenschutz ernst nähmen. „Nicht jeder Verbraucher ist mit jeder Nutzung seiner Daten einverstanden und würde lieber zu Anbietern wechseln, die Datenschutz gewährleisten.“ Sie hofft auf eine Stärkung des Auskunftsrechts gegenüber Unternehmen wie Amazon. Auch wenn sie als Netzaktivistin schauen müsse, welche Kämpfe sich lohnten, ist sie der festen Überzeugung: „Datenschutz stellt die Machtfrage. Es besteht derzeit ein starkes Kräfteungleichgewicht zwischen dem einzelnen Verbraucher und Anbietern wie Google oder Facebook, die die Plattformmärkte dominieren. Daher lohnt es sich in jedem Fall, für mehr Datenschutz und für mehr Privatheit zu kämpfen.“

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner/inne/n:

Sprecher „Forum Privatheit“:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG) Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
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E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
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Privatheit in der Datenwirtschaft – Ist unser Verhalten tatsächlich widersprüchlich?

Presseinformation Forum Privatheit, 26. Oktober 2017

Während Verbraucher in Befragungen einerseits betonen, wie wichtig ihnen Privatheit ist, geben sie im Internet andererseits freigiebig persönliche Informationen preis. Wie ist dieses scheinbar paradoxe Verhalten zu erklären? Wissenschaftler des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ gehen dieser Frage auf der Jahreskonferenz des „Netzwerk Verbraucherforschung“ nach – und zeigen auf, welche gewichtige Rolle die Strukturen der Datenökonomie dabei spielen.

Gerade im Bereich neuartiger Datenindustrien besteht ein systematisches Ungleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Anbieter zur Einflussnahme und denen der Verbraucher, damit umzugehen: Während große Konzerne wie Google oder Facebook Top-Anwälte und die besten Software-und Marketing-Spezialisten beschäftigen, wissen Verbraucher oft nur wenig über technische Abläufe, Geschäftsmodelle und die Rechtslage. Kosten-Nutzen-Abwägungen sind für sie daher schwierig: „Der oder die Einzelne muss bei der Nutzung von Plattformen und Diensten eine Balance finden zwischen den entstehenden Kosten, also der notwendigen Preisgabe von persönlichen Daten einerseits und dem erhofften Nutzen andererseits, zum Beispiel in Form von Bequemlichkeit. Dabei fällt die Entscheidung häufig zu Ungunsten des eigenen Datenschutzes aus, weil die potenziellen Gefahren meist unklar sind. Auch liegen sie weit in der Zukunft, während der Nutzen konkret und gegenwärtig ist“, erläutert die Medienpsychologin Prof. Dr. Nicole Krämer von der Universität Duisburg-Essen das Dilemma der Verbraucher.

Scheinbar paradoxes Verbraucherverhalten kann nicht individuell gelöst werden

Und selbst wenn die Kompetenzen der Verbraucher wachsen, besteht gegenüber den immer ausgefeilteren Datensammel-Methoden der Industrie noch eine hohe Diskrepanz. „Einerseits ist es ein Ding der Unmöglichkeit, dass die Verbraucher neben ihrem beruflichen und privaten Alltag zusätzlich noch die Zeit finden, um Internet-Spezialisten zu werden. Andererseits kann sich heute praktisch niemand mehr der Internet-Nutzung entziehen. Deshalb geraten hier etablierte Selbstbestimmungsmechanismen, wie z.B. die informierte Einwilligung, unter Druck: Es ist allseits bekannt, dass in der Praxis niemand die AGBs liest, bevor in die Verarbeitung der eigenen Daten eingewilligt wird“, so der Soziologe Dr. Carsten Ochs von der Universität Kassel. Ergänzend erläutert Prof. Dr. Jörn Lamla, ebenfalls Soziologe und Direktoriumsmitglied des interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel: „Selbstbestimmung funktioniert im digitalen Zeitalter kaum noch ohne personenbezogene Datenproduktion und -veröffentlichung. Die Frage ist daher, ob das scheinbar paradoxe Verbraucherverhalten tatsächlich den Individuen zugerechnet werden kann – oder ob es nicht vielmehr in die Strukturen der Datenökonomie selbst eingebaut ist.“

Gefragt ist eine effektive Organisation der Verbraucherinteressen

Nötig ist daher für Lamla eine effektive Organisation der Anliegen und Interessen der Verbraucher, die im Bereich der Datenökonomie jedoch erst am Anfang steht. Die öffentliche Problemdebatte komme nur schleppend in Gang. Lamla ergänzt: „Wenn wir nachhaltige, langfristig funktionierende digitale Gesellschaften haben wollen, werden wir uns stärker Gedanken über die Funktionsweise der Datenwirtschaft machen müssen. In diesem Zusammenhang wird es unerlässlich sein, größere Teile der Bevölkerung an den Problemdebatten sowie entsprechende Stakeholder an der IT-Gestaltung zu beteiligen.“

Veranstaltungshinweis:

Jahreskonferenz des „Netzwerk Verbraucherforschung“: Paradoxien des Verbraucherverhaltens

Vortrag Prof. Dr. Jörn Lamla, Dr. Carsten Ochs, Univ. Kassel, sowie Prof. Dr. Nicole Krämer, Johanna Schäwel, M.Sc., Univ. Duisburg-Essen, am 26. Oktober 2017, 12 – 13 Uhr: „Psychologische Aspekte des privacy paradox beim Online-Shopping“ (Krämer/Schäwel) sowie „Gesellschaftlicher Widerspruch oder ‚privates‘ Paradox? Selbstbestimmungspraktiken in der Datenökonomie“ (Lamla/Ochs).

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner/inne/n:

Professor Dr. Jörn Lamla

Universität Kassel
Professor für Soziologische Theorie
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Nora-Platiel-Str. 5

34109 Kassel
Tel.: +49 561 804-2185

E-Mail: lamla@uni-kassel.de

 

Dr. Carsten Ochs
Universität Kassel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Soziologische Theorie
Untere Königsstraße 71
34117 Kassel
Tel.: +49 561 804-7540
E-Mail: carsten.ochs@uni-kassel.de

 

Johanna Schäwel, M. Sc.

Universität Duisburg-Essen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sozialpsychologie
Forsthausweg 2
47057 Duisburg
Tel.: +49 203 379-2345

E-Mail: johanna.schaewel@uni-due.de

 

Barbara Ferrarese, M.A.

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Breslauer Str. 48
76139 Karlsruhe
Tel.: +49 721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

https://www.forum-privatheit.de/forum-privatheit-de/index.php
Twitter: @ForumPrivatheit

Presseinformation: Neues Verfahren hilft Unternehmen bei Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen

Karlsruhe, Kiel 28.09.2017


Im Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die Unternehmen und Behörden in bestimmten Fällen Datenschutz-Folgenabschätzungen vorschreibt. Deren Ziel besteht in der Erfassung, Abschätzung und Eindämmung möglicher Risiken, die für Nutzerinnen und Nutzer durch Datenverarbeitung entstehen. Aktuell besteht jedoch eine große Unsicherheit, wie eine Folgenabschätzung konkret erfolgen muss – bei Unterlassung drohen empfindliche Geldstrafen. Ein neues Projekt unter Leitung des Fraunhofer ISI testet in diesem Kontext ein Verfahren, das bei der Durchführung von Folgenabschätzungen hilft und wird deren Ablauf detailliert in einem Handbuch beschreiben.


Die in bestimmten Fällen ab Mai 2018 verpflichtenden Datenschutz-Folgenabschätzungen sollen sicherstellen, dass persönliche Nutzerdaten keinem erhöhten Risiko unterliegen und auch neue Technologien und datenverarbeitende Anwendungen das Recht auf Datenschutz sowie andere Rechte und Freiheiten gewährleisten. Viele Unternehmen und Behörden haben bislang jedoch nur wenig Erfahrung bei der Durchführung einer solchen Risikoabschätzung und benötigen Unterstützung. Da Verstöße gegen die Pflicht zur Folgenabschätzung mit Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro beziehungsweise 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können, ist hier ein dringender Handlungsbedarf erforderlich.

Das im September 2017 gestartete, vom BMBF geförderten Projekt “Datenschutz-Folgenabschätzung für den betrieblichen und behördlichen Einsatz” nimmt sich diesem Bedarf an: Gemeinsam mit der Fachhochschule Kiel und dem FIZ Karlsruhe wird das Fraunhofer ISI ein bereits entwickeltes Verfahren zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzung testen, das sich sowohl in großen wie auch in kleinen Unternehmen und Behörden einsetzen lässt. Das Verfahren zielt nicht nur auf die Erfüllung der Pflicht einer Folgenabschätzung ab, sondern ermöglicht auch “Datenschutz durch Technikgestaltung”.

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ist laut Dr. Michael Friedewald, Leiter des Projekts am Fraunhofer ISI, in fünf Ablaufphasen gegliedert: “In der Vorbereitungsphase prüft ein Unternehmen oder eine Behörde, ob eine Folgenabschätzung erforderlich ist. Wenn ja, erfolgt in der Bewertungsphase zunächst eine Definition möglicher Risikoquellen und Betroffener. Die Bewertung der Risiken erfolgt dann anhand von sechs Schutzzielen (u.a. Nichtverkettbarkeit von Daten, Intervenierbarkeit, Vertraulichkeit). In einer Maßnahmenphase müssen dann aber auch Schutzmaßnahmen identifiziert, implementiert und ihre Wirksamkeit dokumentiert werden. In der Berichtsphase werden schließlich alle erfolgten Schritte schriftlich fixiert, die für eine unabhängige Überprüfung der Folgenabschätzung und die Information der Öffentlichkeit nötig sind.”

Um die Praxistauglichkeit des Verfahrens sicherzustellen, werden im Projekt ab Anfang 2018 Tests in Kooperation mit Unternehmen und Behörden gestartet. Im Sinne eines maximalen gesellschaftlichen Nutzens soll die Verfahrensmethodik anhand solcher Geräte und Bereiche überprüft werden, in denen mit sensiblen Daten gearbeitet wird, die verfassungsrechtlich problematisch sind oder die im Zuge des technischen Fortschrittes Konfliktpotenzial erwarten lassen. Dazu zählen etwa Wearables, also am Körper getragene Datenendgeräte wie Schrittzähler, die sensible Körperdaten erheben und besonderen Schutz erfordern. Ebenfalls trifft dies für den Bereich Open Public Data, also der freien Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von durch öffentliche Stellen erhobenen Daten sowie dem Gesundheitsbereich zu, in dem die Verarbeitung sensibler Patientendaten zum Arbeitsalltag gehört. Ein weiterer Fokus liegt auf der Videoüberwachung, die in den letzten Jahren durch immer intelligentere Technik eine lückenlose Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern möglich macht.

Das im Projekt entwickelte Verfahren zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen baut auf Erkenntnissen aus früheren Forschungsprojekten des Fraunhofer ISI sowie des Forschungsverbunds Forum Privatheit auf, in dessen Rahmen auch das White Paper “Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz” entstanden ist. Das neue Verfahren wird ausführlich in einem Handbuch beschrieben, damit Unternehmen und Behörden die Durchführung einer Folgenabschätzung schrittweise selbst vornehmen können.

Weitere Informationen

Kontakt:

Michael Friedewald, Fraunhofer ISI, michael.friedewald@isi.fraunhofer.de, +49.721.6809-146