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Forum Privatheit um 21 Monate verlängert

Nach erfolgreichen 3 1/4 Jahren endet am 31.3.,2017 die erste Phase des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt. Die Arbeiten werden aber zumindest bis Ende 2018 in einer zweiten Förderphase fortgesetzt.

Das “Forum Privatheit II” umfasst neben den bisherigen Partnern auch das Fachgebiet Sozialpsychologie an der Universität Duisburg-Essen (Prof. Dr. Nicole Krämer).

Im Fokus stehen diesmal vier thematische Schwerpunkte: Privatheit im Kontext von Regulierung der digitalen Welt, Verbraucherverhältnisse und Geschäftsmodelle in der Datenökonomie , Soziale In-/Exklusion sowie Gestaltung von technischem und gesellschaftlichem Wandel.

Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser vier Themen führt zu einem besseren Verständnis darüber, wie gewandelte Vorstellungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten das Datenschutz- recht beeinflussen. Auch die andere Seite wird betrachtet: Inwiefern verändern neue gesetzliche Datenschutzregeln die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an den Umgang mit personenbezogen Daten und die Datenschutzpraktiken? Gleichermaßen ermöglichen die Arbeiten des Privacy-Forums vertiefte Einblicke in neuartige, durch die Digitalisierung angestoßene Wertschöpfungsprozesse und die damit einhergehen- den Veränderungen der sozialen Machtstrukturen in der datengetriebenen Wirtschaft. Auf dieser Basis erarbeitet das Forum Empfehlungen zur technisch, organisatorisch und rechtlich wünschenswerten Gestaltung digitaler Technologien.

CPDP Panel des Forum Privatheit zu “Conversational Agents”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt hat bei der jährlichen Konferenz “Computer, Privacy and Data Protection” (CPDP 2017) eine Paneldiskussion zum Thema “CONVERSATIONAL AGENTS: A THREAT TO PRIVACY?” organisiert.

Vortragende waren Hamza Harkous, École Polytechnique Fédérale de Lausanne (CH), Ewa Luger, Design Informatics Group, University of Edinburgh (UK), Astrid Rosenthal-van der Pütten, University of Duisburg-Essen (DE), Michael Schlüter, GfK (UK), Moderator:  Max Braun, University of Hohenheim (DE)

 

Just published: Smart Technologies – Workshop on Challenges and Trends for Privacy in a Hyper-connected World

Baur-Ahrens, A.; Bieker, F.; Friedewald, M. et al. (2016): Smart Technologies – Workshop on Challenges and Trends for Privacy in a Hyper-connected World. In: Aspinall, D.; Camenisch, J. et al. (Hrsg.): Privacy and Identity 2015, IFIP AICT, vol. 476. Cham: Springer, S. 111-128.

In this workshop we addressed what it means to live in a smart world with particular regard to privacy. Together with the audience, we discussed the impacts of smart devices on individuals and society. The workshop was therefore interdisciplinary by design and brought together different perspectives including technology, data protection and law, ethics and regulation. In four presentations, a range of issues, trends and challenges stemming from smart devices in general and smart cars in particular – as one example of an emerging and extensive smart technology – were raised. In the discussion, it became clear that privacy and its implementation are at the core of the relationship between users on the one side and smart appliances as well as the technical systems and companies behind them on the other and that there is an ongoing need to broaden the understanding of privacy in the direction of a social and collective value.

Policy Paper zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz bleibt weitgehend Aufgabe der Mitgliedsstaaten

Am 4. Mai 2016 wurde die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung verkündet, die den Datenschutz in der EU stärken soll. Das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordinierte Forum Privatheit veröffentlicht zu diesem Anlass ein neues Policy Paper, das sich mit der Ausgestaltung der Grundverordnung befasst. Darin geben die Autoren eine Einschätzung ab, ob die zentralen Ziele einer Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts sowie eine Wettbewerbsangleichung erreicht werden.

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist bei Datenschützern, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen die Hoffnung nach einer Stärkung des Datenschutzes in der EU verbunden. Insbesondere drei große Ziele sind an die Grundverordnung geknüpft: Diese soll zum einen zu einer Harmonisierung bzw. zu einheitlich geltenden Datenschutzregeln in Europa führen. Darüber hinaus soll mit ihr das Datenschutzrecht modernisiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst werden. Ein drittes Ziel besteht in einer Wettbewerbsangleichung, also einer Stärkung des EU-Binnenmarkts durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen.

Im neuen Policy Paper “Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Ist das Datenschutzrecht nun für heutige Herausforderungen gerüstet?” nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forum Privatheit zur Grundverordnung Stellung. In Bezug auf eine Vereinheitlichung der Datenschutz-Regelungen in Europa benennt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Mitautor des Policy Papers und Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Universität Kassel, zwei hierfür hinderliche Aspekte: “Die Datenschutz-Grundverordnung beinhaltet 70 Öffnungsklauseln, die bei der Zulässigkeit der Datenverarbeitung – insbesondere im gesamten öffentlichen Bereich –, den Betroffenenrechten, Erlaubnistatbeständen, dem Beschäftigungsdatenschutz oder der Meinungs- und Informationsfreiheit Regelungen an die EU-Mitgliedsstaaten überträgt. Hinzu kommt, dass diese Regelungen sehr abstrakt bleiben und von den Mitgliedsstaaten auf Basis ihrer eigenen Rechtstradition ausgelegt werden.” Eine Harmonisierung des Datenschutzrechts wird so laut Roßnagel verhindert und stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen.

Ziel einer Wettbewerbsangleichung in Europa wird verfehlt

Ein zweites zentrales Ziel der Verordnung besteht in einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch vereinheitliche Datenschutz-Regelungen. Das Policy Paper gelangt zu dem Schluss, dass auch dieses Vorhaben nicht erfüllt wird. Der Grund dafür liegt ebenfalls an möglichen unterschiedlichen Interpretationen der abstrakten Datenschutz-Regelungen durch die Mitgliedsstaaten. Allerdings kann ein Datenschutz-Ausschuss auf europäischer Ebene hier künftig eine bestimmte Auslegung der Grundverordnung festlegen – für Gerichte sind diese Beschlüsse aber nicht verbindlich, sondern sie stellen lediglich Empfehlungen dar.

Das dritte Ziel einer Modernisierung des Datenschutzrechts wird von der Grundverordnung teilweise erreicht. Einen zentralen Fortschritt sehen die Autoren des Policy Papers im “Marktortprinzip”: Demnach soll nicht mehr der Ort der Datenverarbeitung für die Anwendung des Datenschutzrechts entscheidend sein, sondern die Frage, ob Daten von sich in der EU aufhaltenden Personen verarbeitet werden. Außerdem sieht die Verordnung empfindliche Sanktionen bei Nichtbeachtung des Datenschutzes vor, die bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von Unternehmen ausmachen können. Dr. Michael Friedewald, der das Forum Privatheit am Fraunhofer ISI koordiniert und ebenfalls am Policy Paper mitgewirkt hat, weist auf weitere Verbesserungen hin: “Zum Beispiel bieten Datenschutz-Folgenabschätzungen künftig die Möglichkeit, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz abzuschätzen und diese gering zu halten.”

Risikoneutralität ist ein Defizit der neuen Grundverordnung

Neben diesen positiven Aspekten weist das Policy Paper auch auf Schwachstellen hin, die einer Modernisierung des Datenschutzrechts im Wege stehen. So dürfen personenbezogene Daten weiterhin über Umwege erhoben werden. Zudem reicht in Zukunft ein berechtigtes Interesse eines Dritten – etwa eines Unternehmens – aus, um persönliche Daten zu verarbeiten. Das größte Manko der Verordnung ist aber ihre Risikoneutralität: Sie enthält keine einzige spezifische Regelung zu den großen Herausforderungen moderner Informationstechniken wie Big Data, Ubiquitous Computing, Cloud Computing oder vielen anderen Grundrechtrisiken. Auch beinhaltet die Grundverordnung Transparenzpflichten, diese sind jedoch durch Grundrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte weitgehend eingeschränkt.

Angesichts der vielen Schwachstellen der Datenschutz-Grundverordnung fällt das Fazit im Policy Paper eindeutig aus: Eine Harmonisierung und Wettbewerbsangleichung des EU-Datenschutzrechts wird gar nicht, eine Modernisierung nur teilweise erreicht. Die Datenschutz-Regelungen der Mitgliedsstaaten haben zudem weiter Bestand. Insgesamt wurden damit viele Chancen zur Stärkung des Datenschutzes in der EU verpasst. Dennoch gibt es wie im Falle des “Marktortprinzips” auch Fortschritte. Bevor die Grundverordnung in den kommenden zwei Jahren allerdings in Kraft treten kann, sind die Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden, Verbände, der Europäische Datenschutz-Ausschuss sowie der europäische Gesetzgeber gefragt, so schnell wie möglich ergänzende rechtssichere und risikoadäquate Regelungen zu treffen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich nationale und internationale Experten interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Hohenheim, die Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen auch Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.

White Paper “Datenschutz-Folgenabschätzung”

Folgenabschätzungen als „Frühwarnsysteme“ für einen verbesserten Datenschutz

Ein neues White Paper des Forum Privatheit, das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordiniert wird, befasst sich mit der möglichen Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und gibt Hilfestellungen zu deren praktischer Durchführung. Weil diese Instrumente mit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 für Technologieanbieter und Systembetreiber verpflichtend werden, stellt das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ bereits jetzt erste grundlegende Informationen zu dieser Neuerung bereit. Die Folgenabschätzungen sollen Technikanbietern, Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie der Öffentlichkeit helfen, die vorwiegend durch datenverarbeitende Technologien entstehenden Risiken für den Datenschutz wirksam abzuschätzen und diese von vornherein so gering wie möglich zu halten.

Bei der Nutzung vieler Dienste und Angebote im Internet wie etwa beim Online-Shopping, in sozialen Netzwerken oder selbst auf den Webseiten staatlicher Behörden werden häufig personenbezogene Daten gesammelt. Nutzerinnen und Nutzer können sich dieser Praxis bislang nur entziehen, wenn sie bestimmte Angebote ausdrücklich nicht nutzen – oder sich mit der Datensammlung einverstanden zeigen. Die dadurch entstehenden Risiken sind in der Öffentlichkeit bislang nur wenig bekannt, obwohl Medien immer wieder über Datenmissbrauch oder Datenpannen berichten.

Um künftig die Gefahren durch Datenverarbeitungspraktiken besser beurteilen zu können, müssen viele Technikanbieter und Systembetreiber ab 2018 bei ihren Angeboten und Diensten Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen. Bisher ist jedoch offen, wie und nach welchen Kriterien dies genau erfolgen soll. Das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen verbesserten Datenschutz“ des Forum Privatheit setzt hier an und erarbeitet erste Grundzüge zur Ausgestaltung künftiger Datenschutz-Folgenabschätzungen und deren praktischer Durchführung. Die Auseinandersetzung hiermit ist auch deshalb wichtig, da die EU-Mitgliedsstaaten nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016  unmittelbar damit beginnen werden, diese bis 2018 in die Praxis umzusetzen.

Dr. Michael Friedewald, der am Fraunhofer ISI zur Auswirkung von neuen Technologien auf Datenschutz und Privatheit forscht und einer der Mitautoren des White Papers ist, hebt die große Bedeutung der Folgeabschätzungen hervor: “Datenschutz-Folgenabschätzungen ermöglichen nicht nur eine bessere Einschätzung der Risiken durch bestehende datenverarbeitende Technologien, sondern sie weisen auch frühzeitig und während des Entwicklungsstadiums als eine Art ‘Frühwarnsystem’ auf eventuelle negative Konsequenzen für den Datenschutz hin. Bestehende Datenschutz-Mängel lassen sich damit rechtzeitig erkennen und noch während der Technologieentwicklung korrigieren. Der Datenschutz wird damit im Sinne des ‘Privacy by Design’ bei der Einführung neuer Geräte oder Anwendungen von vornherein besser integriert”.

Die künftig gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Folgenabschätzungen bringen für ganz unterschiedliche Zielgruppen Vorteile mit sich: So könnten Technikanbieter und Systembetreiber die Technologieentwicklung besser steuern und sich spätere Nachbesserungen beim Datenschutzes sparen. Durch die Vermeidung von Datenpannen erübrigen sich zudem Kosten für deren Behebung, mögliche Schadenersatzansprüche und Imageschäden in der Öffentlichkeit. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft auf Basis der Folgenabschätzungen einfacher entscheiden können, welche Online-Angebote sie nutzen wollen oder nicht. Über Zertifikate wäre es zum Beispiel schnell überprüfbar, ob Anbieter oder Betreiber Betroffenenrechte berücksichtigt haben – und die Unternehmen könnten hierdurch ihren Willen zur Achtung dieser Rechte zum Ausdruck bringen.

Neben den Technologieanbietern und Nutzern wären die Datenschutz-Folgeabschätzungen vor allem für Aufsichtsbehörden hilfreich. Die Durchführung standardisierter Folgenabschätzungen hat für Aufsichtsbehörden etwa den Vorteil, dass sie ihre Aufsichtspflicht in Zukunft besser wahrnehmen und mögliche Schwächen beim Datenschutz oder Rechtsverstöße schneller erkennen können. Zudem wären sie für Technologieanbieter und Systembetreiber eine geeignete Anlaufstelle, um Hilfestellungen zur Verbesserung von Produkten oder ihrer gesamten Datenverarbeitungspraxis zu bekommen.

Damit Datenschutz-Folgenabschätzungen in Zukunft ihr Potenzial gänzlich entfalten können, sollten sie mehrfach – und nicht nur einmal, etwa zu Beginn eines Produktlebenszyklus – durchgeführt werden. Damit ließe sich die gängige Sammelpraxis insgesamt verändern und Unternehmen für die stärkere Achtung von Bürgerrechten sensibilisieren, die sie häufig nicht im Detail kennen. “Steuerungsdilemmata” und verspätete Nachbesserungen zur Stärkung des Datenschutzes am Ende der Entwicklungsphase würden damit obsolet, was allen betroffenen Seiten zugutekäme.

Spionage im Wohnzimmer

In der Ausgabe 1/2016 berichtet das Fraunhofer Magazin “weiter.vorn” über das Forum Privatheit und das Whitepaper “Das versteckte Internet“.

My home is my castle: Die eigenen vier Wände sind der Inbegriff von Privatheit und geschütztem Raum.Doch Smart-TVs, »intelligente« Haushaltsgeräte und Wearables sind mit dem Internet verbunden und senden unsere Daten in die Welt — oftmals ohne unser Wissen.

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“Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt”

Das Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt veröffentlicht ein White Paper zum Thema “Privatheit und Datenflut in der neuen Arbeitswelt – Chancen und Risiken einer erhöhten Transparenz“.

Trotz bestehender Forschung zum Thema Privatheit wurde der Unternehmenskontext als relevantes Forschungsgebiet bisher weitestgehend vernachlässigt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht insgesamt noch wenig Wissen über die konkreten Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt – und in diesem Zusammenhang speziell auf den Faktor Privatheit. Daher setzt sich dieses Forschungsprojekt zum Ziel, die Auswirkungen digitaler Technologien auf die Privatheit von Arbeitnehmern greifbarer zu machen sowie die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken zu identifizieren und entsprechende Gestaltungsvorschläge zu präsentieren.

Das vorliegende White Paper stellt den Versuch dar, erstmals die gesellschaftliche Kontroverse um Fragen der Privatheit und des Datenschutzes in der neuen Arbeitswelt ausschnittartig widerzugeben. Zu diesem Zweck stellt das Forum Privatheit den an der Kontroverse beteiligten Gruppen eine Plattform zur Verfügung, um verschiedene Argumente und Ansichten zum Themenfeld einzubringen. Es soll jedoch angemerkt sein, dass die Beiträge nicht die Sicht des Forums Privatheit widerspiegeln. Die vorliegende Ausarbeitung kann die Debatte zum Thema Privatheit in der neuen Arbeitswelt nicht final abschließen. Vielmehr soll sie diese eröffnen und einen Einblick in die neu entstehenden wissenschaftlichen Fragestellungen geben. Die Expertenmeinungen eignen sich somit als Grundlage für künftige Forschungsvorhaben.