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„Wir dürfen das Wohl und Wehe der Demokratie nicht einzelnen Internet-Unternehmen überlassen“

23.03.2018

Als Reaktion auf den jüngsten Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica fordert das „Forum Privatheit“ effektiveren Verbraucherschutz, wirkungsvollere Regulierung und bessere Aufklärung.

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Datenanalysefirma Cambridge Analytica 50 Millionen Facebook-Profile illegal ausgespäht. Cambridge Analytica war für einen Großteil des Wahlkampfs des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verantwortlich. „Die illegitime Auswertung von 50 Millionen Facebook-Profilen durch Cambridge Analytica und die dadurch möglich gewordenen Verzerrungseffekte im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf zeigen, wie groß mittlerweile die Beeinflussungspotentiale sind, die die Internet-Giganten und die mit ihnen verbundene Datenindustrie aufgebaut haben“, so Dr. Carsten Ochs, Soziologe an der Universität Kassel und Mitglied des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“.

Dabei ist bisher nicht klar, inwieweit die Ausspähung der Profile tatsächlich den Wahlkampf beeinflusst hat. „Es existieren allerdings Studien, die nahelegen, dass das Mikrotargeting, welches durch die Datenanalysen möglich wird, erfolgreich und in massenhaftem Ausmaß zur Beeinflussung und Verhaltenssteuerung eingesetzt werden kann“, so „Forum Privatheit“-Mitglied Dr. Thilo Hagendorff vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften in Tübingen. „Der Nachweis eines kausalen Einflusses der Manipulationsversuche Cambridge Analyticas auf die Präsidentschaftswahlen dürfte aber kaum möglich sein, und die von dem Datenanalysten zugrunde gelegten psychologischen Persönlichkeitsmodelle sind – soweit überhaupt bekannt – nicht für ihre hohe Vorhersagekraft bekannt“, ergänzt Prof. Dr. Nicole Krämer, Medienpsychologin an der Universität Duisburg-Essen, ebenfalls Mitglied im Forschungsverbund „Forum Privatheit“.  Dennoch gebe der Einblick in unser Alltagsleben den Plattform-Betreibern eine äußerst große gesellschaftliche Machtfülle an die Hand.

„Für regulatorische und Verbraucherschutz-Organe ist bislang kaum nachvollziehbar, wie diese datenbasierte Machtfülle genutzt wird“, so der Soziologe Ochs. Dass noch nicht einmal bekannt sei, wie groß der Einfluss von Facebook, Cambridge Analytica, aber auch von vielen anderen Internet-Firmen auf einen so fundamentalen demokratischen Vorgang wie eine Wahl exakt gewesen sei, zeige überdeutlich den massiven Gestaltungsbedarf in diesem Bereich an: Das Beeinflussungspotenzial der Internet-Unternehmen ist möglicherweise immens, doch hätten sie keinerlei demokratische Legitimation, und handelten immer wieder in einer Weise, die mit demokratischen Grundprinzipien schwerlich in Übereinstimmung zu bringen sei. So werde das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zerstört und nachhaltiges Wirtschaften verhindert.

Eine ganz neue Form des Verbraucherschutzes ist gefordert

Die Regulierung der Unternehmen war bislang auch deshalb schwierig, weil diese global agieren, die politischen und rechtlichen Institutionen und Behörden aber in nationalem Rahmen tätig sind. Für „Forum Privatheit“ ist klar, dass es hier um eine neuartige Regelung von Verantwortung gehen muss. Zum einen dürfe auf keinen Fall der Datenschutz im Entwurf der E-Privacy-Verordnung geschwächt werden, der wenigstens einige Grenzen des Tracking und der Datensammelei im Internet aufstellt. Zum anderen werde durch solche Fälle deutlich, dass der Verbraucherschutz im Internet dringend auf neue Grundlagen gestellt werden muss. Dabei könne es nicht nur um einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, sondern um neue, kollektiv verbindliche Spielregeln, und die Rolle von Institutionen, die die Einhaltung dieser Regeln auch überwachen und durchsetzen, und das nicht nur auf nationaler Ebene. „Wie soll sich der einzelne Verbraucher gegenüber der Übermacht der Konzerne zur Wehr setzen, insbesondere wenn zwei Unternehmen verdeckt zusammenarbeiten?

Wenn eine illegitime Wahlbeeinflussung dadurch auch nur in den Bereich des heute oder zukünftig Denkbaren rückt, dann ist schon das ein Problem der demokratischen Gesellschaft insgesamt, denn es zerstört nachhaltig Vertrauen – völlig unabhängig davon, ob eine Einzelperson bestimmte soziale Medien individuell nutzt, oder nicht. Wenn wir die Verantwortung den Einzelnen zuschieben, werden wir der Größenordnung des Problems nicht gerecht“, so Ochs.   Einerseits sei zu lange auf die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer geschaut worden, während nun immer deutlicher werde, dass die Probleme auf regulatorischer, politischer und institutioneller Ebene anzupacken seien. Andererseits zeige der Vorgang aber auch den großen Bedarf an besserer Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger an: „Es ist und bleibt eine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung über das Missbrauchspotenzial von massenhaft verfügbaren Daten – und seien sie so unscheinbar wie ein Like auf Facebook – zu informieren“, ergänzt Krämer.

Plattformen sind keine neutrale Infrastruktur

Die Mitglieder des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ legen Wert darauf, dass der Facebook-Datenskandal nicht das Problem eines einzelnen Anbieters oder Landes ist, sondern die sozialen Medien und das Internet insgesamt betrifft. „Das Wissen, dass diese Unternehmen generieren, birgt Steuerungspotentiale und damit gesellschaftliche und politische Macht. Wir müssen diese Machtfülle regulieren, so wie viele Länder ja auch über die Machtfülle von einzelnen Medienunternehmen wachen“, so Forumssprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Die Forum-Privatheit-Mitglieder sind sich einig: Das Wohl und Wehe der Demokratie darf nicht der Internet-Industrie und Institutionen überlassen werden, die die geschaffene Infrastruktur digitaler sozialer Netzwerke für illegitime Beeinflussung missbrauchen. „Allen, die politische Verantwortung tragen, muss klar sein: Wenn sie die Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Industrie weiterhin unreguliert anwachsen lassen, droht der Existenzgrundlage der Demokratien früher oder später selbst Gefahr“, fügt Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker der LMU München, hinzu. Dabei gelte es zu beachten, dass nicht nur Unternehmen wie Cambridge Analytica problematische Praktiken der Datenverarbeitung pflegten, sondern auch Social-Media-Plattformen oder Anbieter von Suchmaschinen selbst in die Verantwortung genommen werden müssen. „Facebook, YouTube oder Twitter können sich nicht mehr auf den Standpunkt zurückziehen, lediglich neutrale Infrastrukturen anzubieten ohne dafür verantwortlich zu sein, für welche Zwecke sie genutzt werden“, stellt der Verbraucherforscher und Soziologe Prof. Dr. Jörn Lamla vom Forum Privatheit fest: „Sie müssten vielmehr selbst ein nachhaltiges Interesse daran haben, dass die ihnen überlassenen Daten unter demokratischer Kontrolle bleiben – sonst ist das Vertrauen und damit die Basis ihres Geschäfts weg.“

Forum Privatheit lädt ein zur Dialogveranstaltung: „Was kommt nach Cambridge Analytica? Notwendige Regulierungen für den Verbraucherschutz“am 25. April 2018, 13:00 – 14:30 Uhr in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union, Rue Belliard 60-62, 1040 Brüssel, u.a. mit Frau Prof. Dr. Nicole Krämer, Universität Duisburg-Essen sowie Prof. Dr. Jörn Lamla und Dr. Carsten Ochs, Universität Kassel


In dem vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Sprecher „Forum Privatheit“: 

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de

Projektkoordination „Forum Privatheit“:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de

Presse und Kommunikation „Forum Privatheit“:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de

„Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“
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Twitter: @ForumPrivatheit

Im Omnibus in die neue Datenschutzwelt – Was folgt auf die Datenschutz-Grundverordnung?

Presseinformation Forum Privatheit
16. März 2018

Eine von CAST-Forum und Forum Privatheit organisierte Tagung am 15.3.2018 in Darmstadt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Aufsichtsbehörden zeigt auf, wohin sich der Datenschutz entwickeln wird, wenn ab 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt.

„Das künftige Datenschutzrecht wird nicht nur von der Datenschutz-Grundverordnung, sondern durch eine Ko-Regulierung der europäischen und deutschen Gesetzgeber geprägt“ sagt Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Jurist an der Universität Kassel und Sprecher des Expertengremiums „Forum Privatheit“. „Die Mitgliedstaaten nutzen die 70 Öffnungsklauseln der DSGVO, um die bisherigen nationalen Datenschutzregelungen beizubehalten und nur sprachlich der DSGVO anzupassen.“ Das derzeit im Bund vorbereitete „Omnibus-Gesetz“, das vermutlich diesen Sommer in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird, sieht in über 140 Gesetzen mit Datenschutzregelungen meist nur formale Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO vor. Keines dieser Gesetze wird aber durch die DSGVO überflüssig oder gestrichen. Vielmehr bleiben alle bestehenden nationalen Gesetze erhalten, ohne Innovationsimpulse der DSGVO – wie z.B. Privacy-by-Design und Privacy-by-Default – zu konkretisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der von den Anpassungsbemühungen auf Länderebene berichtete. Auch dort werden sehr viele Gesetze angepasst, ohne dass ein einziges entfiele. Sein Fazit: Es wird weniger modernisiert, es bleibt eher bei einer Beibehaltung des Alten. Bernd Adams von T-Systems begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Vereinheitlichung des Datenschutzes. Die Ausgestaltung bereite ihm allerdings Bauchschmerzen. „Haben wir ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht – oder haben wir 27 verschiedenen nationale Auslegungen?

Sein und Sollen

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit, sieht „kaum einen Bereich, in dem Sein und Sollen so weit auseinanderliegen wie bei im Datenschutz.“ Daher sieht er die wirkliche Innovation in der DSGVO in den Regelungen zum Vollzug. Erstmals würde die Vollzugsbehörden mit wirksamen Vollzugs- und Sanktionsinstrumenten ausgestattet. So haben die Aufsichtsbehörden nun auch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, die weh tun. Lagen sie noch beim BDSG bei max. 300.000 Euro, können nun bis zu 20.000.000 Mio. Euro verhängt werden – oder 4 % des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens. „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“

Die DSGVO bringe für die Aufsichtsbehörden viele neue Aufgaben. Diese entspreche allerdings nicht ihrer personellen Ausstattung. In einem Gutachten zum notwendigen Personalbedarf der Aufsichtsbehörden habe Prof. Roßnagel festgestellt, dass aufgrund dieser neuen Aufgaben im Durchschnitt jede Landesdatenschutzbehörde um 20 Stellen aufgestockt werden müsste. Dies sei in den Ländern allerdings nicht erfolgt. „Die Aufsichtsbehörden sind eigentlich die Garanten des Rechtsvollzugs – werden aber damit allein gelassen.“

Für wichtig hielt Caspar auch die Regelungen, nach denen die Aufsichtsbehörden unionsweit koordiniert würden. Dabei kommt dem Europäischen Datenschutz-Ausschuss eine besondere Rolle zu. Mit ihm sei „Datenschutz keine Sache mehr des einzelnen Behördenleiters, der tapfer allein in die Sonne reitet.“ Die Themen könnten nur auf europäischer Ebene einheitlich entschieden und in der gesamten Union umgesetzt werden. Datenschutz sei nicht nur ein Garant für die Datenschutzrechte der Betroffenen in Europa, sondern auch für einen fairen Wettbewerb von Unternehmen im EU-Binnenmarkt. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb – und den bekommen wir nur über den europäischen Datenschutz-Ausschuss. Denn: Nichts ist so europäisch wie der Datenschutz.

Innovation und Datenschutz sind kein Gegensatz mehr

Einen hoffnungsvollen Ausblick gibt Dr. Michael Friedewald, Projektkoordinator des „Forum Privatheit“ vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI): „Wir befinden uns vor einer Zeitenwende. Hier kann der Datenschutz vom Umweltschutz lernen. Es hat hier auch eine Weile gedauert, bis sich gezeigt hat, dass Regulierungen in diesem Bereich nicht nur für die Gesellschaft nützlich sind, sondern, dass sie auch zu Innovationen und wirtschaftlicher Profitabilität führen.“

E-Privacy-Verordnung

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die künftige E-Privacy-Verordnung. Sie regelt den Datenschutz für die elektronische Kommunikation nicht abstrakt und technikneutral wie die DSGVO, sondern bereichs- und risikobezogen. Auch wendet sie sich an die richtigen Adressaten, nämlich auch an Hersteller von IT und nicht nur an ihre Anwender. Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich mit der DSGVO am 25.5.2018 Geltung erlangen. Rolf Bender, Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, rechnet jedoch damit, dass die E-Privacy-Verordnung „nicht vor Ende 2018“ verabschiedet wird. Ihr Kernanliegen ist der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. Doch auch hier gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist zum Beispiel: Wann gilt die DSGVO und wann die E-Privacy-Verordnung? Als Innovations­hemmnis für Unternehmen sollte sich aber für Bender keine ihrer Regelungen erweisen. „Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau – aber wir wollen auch, dass innovative Geschäftsmodelle nicht kaputt gemacht werden.“


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaft­lichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

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Forum Privatheit: Innovationsförderung setzt wirksamen Datenschutz voraus

Expertengremium analysiert Koalitionsvertrag und benennt Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele

Das wissenschaftliche Expertengremium „Forum Privatheit“ hat die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse in einem Policy Paper zusammengefasst: Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte. Es erläutert, welche Maßnahmen nun folgen müssen, um die Ziele Innovationsförderung und Datenschutz zu verbinden.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Dazu wollen die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der Großen Koalition ist der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benennt, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles wird nur angedeutet, bleibt im Ungefähren und Abstrakten. Daher hat der Expertenkreis „Forum Privatheit“ untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die im Koalitionsvertrag genannten Ziele Innovationsförderung und Datenschutz inhaltlich auszugestalten.

Spielraum der Datenschutz-Grundverordnung für mehr Anwenderschutz nutzen

Die Koalition will laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu will sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen. „Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, so „Forum Privatheit“-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Rechtswissenschaftler der Universität Kassel. „Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln. Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, kann sie auch effektiv sein.“ Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der ePrivacy-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen basiert auf wirksamen Datenschutzmaßnahmen

Das notwendige Nutzervertrauen für Innovationen setzt Datenschutz voraus: Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung. „Diese Rechte sind auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen“, so Roßnagel. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Risikoadäquater Datenschutz für Beschäftigte

Die Koalition erkennt, dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt. Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehören u. a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Rechtsrahmen für Smart Cars, Smart Health und Smart Cities

Der Koalitionsvertrag sieht einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren (Smart Cars) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen muss auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollen einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei darf eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen. „Wie bei Smart Cars müssen im Rahmen von Smart Health und Smart Cities spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Forum-Privatheit-Koordinator. „Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren ist der richtige Ansatz.“ Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürfen aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen, die zur Energie- und Verkehrssteuerung in Smart Cities zum Einsatz kommen, müssen sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen. „Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, fordert Friedewald.

Die Vermessung des Menschen muss geregelt werden

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen will. Dies darf aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben. Vielmehr wird für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Daten-Ethikkommission muss auch Fragen zur Machtkonzentration stellen

Mögliche Abhilfe sieht der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese soll „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen. Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission, könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden ist. Auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Das Forum-Privatheit-Policy Paper zum Koalitionsvertrag „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte bietet eine Analyse des Koalitionsvertrags in Bezug auf Digitalisierung und Datenschutz sowie Empfehlungen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die im Koalitionsvertrag noch abstrakt formulierten Ziele zu erreichen.


Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

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Universität Kassel
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Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
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