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Selbstdatenschutz kann staatliche Schutzpflichten nicht ersetzen

Am 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag. Aus diesem Anlass findet vom 21. bis zum 23. Januar 2015 in Brüssel die Computers, Privacy and Data Protection Conference statt. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, das in vielen Projekten zu Fragen des Datenschutzes forscht, beteiligt sich an dieser Veranstaltung: Dr. Michael Friedewald, Projektleiter am Fraunhofer ISI, wird im Rahmen eines Panels über Selbstdatenschutz diskutieren. Zu diesem Thema hat der vom Fraunhofer ISI im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) koordinierte Forschungsverbund “Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt” ein White Paper veröffentlicht.

In dieser Publikation werden die gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Selbstdatenschutzes analysiert sowie Schutzmaßnahmen aufgezeigt, unter anderem die Verschlüsselung von Daten, E-Mails und Kurznachrichten, die Nutzung von Anti-Tracking-Maßnahmen und Anonymisierungstools sowie die Verwendung gängiger Verschlüsselungsprotokolle.

Obwohl bereits 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil die staatliche Schutz- und Förderpflicht der informationellen Selbstbestimmung formuliert wurde, dominiert bis heute die Vorstellung, dass es vor allem in der persönlichen Verantwortung des mündigen Bürgers liege, für den Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Privatsphäre zu sorgen. Dazu gibt es bereits seit Jahren Verfahren und technische Werkzeuge, mit denen einzelne Aspekte des Selbstdatenschutzes wie Verschlüsselung oder Anonymisierung realisiert werden können. Diese werden allerdings von den Bürgerinnen und Bürgern bis heute wenig verwendet.

Die Gründe hierfür sind vielfältig: Auf den digitalen Märkten gibt es heute einen erheblichen Unterschied zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen und denen der Geheimdienste und Unternehmen auf der anderen Seite. Dies führt dazu, dass Datensammlungen und Überwachung für die meisten Bürgerinnen und Bürger in der Regel kaum erkennbar sind und auch deshalb systematisch unterschätzt werden. Deren Vorstellung, sie hätten “doch nichts zu verbergen” und ihr Vertrauen in die Sicherheitsversprechungen leisten dieser Entwicklung weiteren Vorschub. Schließlich setzt ein umfassender Selbstschutz zu viele spezielle Kenntnisse voraus, die die meisten Computernutzerinnen und -nutzer nicht haben.

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und dem Wirken der Geheimdienste müssen Bürgerinnen und Bürger umfassend über Möglichkeiten und Grenzen des Selbstschutzes informiert und die Nutzbarkeit und Leistungsfähigkeit der Werkzeuge verbessert werden.

Doch die Autoren des White Papers machen auch deutlich, dass die Verlagerung staatlicher Schutzpflichten auf das Individuum der gesellschaftlichen Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerecht werden kann. Informationelle Privatheit ist keine Frage individueller Vorlieben, sondern wichtig für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen. Deshalb muss der Staat wieder stärker seinem in der deutschen Verfassung verankerten Auftrag, die Bevölkerung vor unverhältnismäßiger Überwachung zu schützen, nachkommen.

Möglichkeiten dazu werden auf der Computers, Privacy and Data Protection Conference (CPDP) erörtert, die vom 21. bis zum 23. Januar 2015 zum achten Mal in Brüssel stattfindet. Diese vom Fraunhofer ISI mit veranstaltete Konferenz ist die größte europäische Veranstaltung, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammenkommen, um sich auszutauschen und aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Informationstechnologie, Privatheit, Datenschutz und Recht zu diskutieren. Dr. Michael Friedewald wird dort am 23. Januar 2015 das Thema “Selbstdatenschutz” im Rahmen eines Panels zur Diskussion stellen, das vom “Forum Privatheit” organisiert wird.